Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs eines in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Marokkaners wegen der Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung ohne Aushändigung eines Haftantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des rechtlichen Gehörs eines in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Marokkaners wegen der Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung ohne Aushändigung eines Haftantrags
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 31.03.2011 - 30 XIV 7/11
- LG Koblenz, 22.06.2011 - 2 T 241/11
- BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11
Dabei kann dahinstehen, ob die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung ausreichend gewesen wäre (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 16).Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass der Haftantrag dem Betroffenen vor Erlass der Haftanordnung ausgehändigt und übersetzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010, aaO, Rn. 16 f.;… Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 f.).
- BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der …
Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 179/11
Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass der Haftantrag dem Betroffenen vor Erlass der Haftanordnung ausgehändigt und übersetzt worden ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 4. März 2010, aaO, Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 f.).Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011, aaO, Rn. 10 mwN).
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei der …
Die nur auszugsweise Übersetzung und die unterlassene Aushändigung des Haftantrags verletzten zwar den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich sei, dass der Betroffene im Stande sei, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2011 - V ZB 179/11 - und vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11 -, juris). - BGH, 13.02.2012 - V ZB 264/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das eine Sicherungshaft …
Notwendig ist vielmehr, dass dem Betroffenen vor der Anordnung der Sicherungshaft der Haftantrag ausgehändigt wird (siehe nur Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 179/11 Rn. 3, juris). - LG Stade, 10.10.2014 - 9 T 104/14
Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Abschiebehaft
Dies erfordert, dass der Antrag dem Betroffenen vor seiner Anhörung ausgehändigt und von einem Dolmetscher vollständig übersetzt wird (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011, Az.: V ZB 179/11; Beschluss vom 21. Juli 2011, Az.: V ZB 141/11). - LG Frankfurt/Oder, 19.06.2012 - 15 T 73/12
Abschiebungshaftanordnung: Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs
Rn. 10 Die vollständige Übersetzung und Aushändigung des Haftantrags bilden die Voraussetzung dafür, dass ein Betroffener in die Lage versetzt wird, sich vollumfänglich zu den Angaben der Behörde zu äußern (vgl. BGH Beschl. v. 1.12.2011, V ZB 179/11; BGH FGPrax 2011, 257).
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