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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34667
BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14 (https://dejure.org/2015,34667)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - V ZB 194/14 (https://dejure.org/2015,34667)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - V ZB 194/14 (https://dejure.org/2015,34667)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 3 AufenthG vom 22.11.2011, § 11 Abs 2 S 2 AufenthG
    Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Fehlen der Befristungsentscheidung; Anordnung einers Haftgrundes zur Sicherung der Abschiebung nach Befristung der Wirkungen einer früheren Ausweisungspflicht oder Abschiebung; Effektiver Rechtsschutz vor einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 62 Abs. 3 S. 4
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Befristung, Ausweisung, Einreiseverbot, Abschiebung, gerichtliche Überprüfung, Ausreisepflicht, Fluchtgefahr, unerlaubte Einreise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Fehlen der Befristungsentscheidung; Anordnung einers Haftgrundes zur Sicherung der Abschiebung nach Befristung der Wirkungen einer früheren Ausweisungspflicht oder Abschiebung; Effektiver Rechtsschutz vor einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die fehlende Befristungsentscheidung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende Befristungsentscheidung steht nicht zwingend Anordnung von Abschiebungshaft entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Befristungsentscheidung steht nicht zwingend Anordnung von Abschiebungshaft entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 549
  • FGPrax 2016, 33
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Rn. 5 1. Richtig ist allerdings, dass seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Filev und Osmani vom 19. September 2013 (Rs. C-297/12, ECLI:EU:C:2013:569) eine Ausweisung nur noch angeordnet werden darf, wenn gleichzeitig über die Befristung des Einreiseverbots entschieden wird (…BVerwG, InfAuslR 2013, 141 Rn. 11 f.; BVerwGE 143, 277 Rn. 30).

    Dieses Konzept hat zur Folge, dass eine fehlerhafte Befristungsentscheidung nicht zur Rechtswidrigkeit der Ausweisung führt, sondern selbstständig angreifbar ist (BVerwGE 143, 277 Rn. 32 mwN).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Rn. 5 1. Richtig ist allerdings, dass seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Filev und Osmani vom 19. September 2013 (Rs. C-297/12, ECLI:EU:C:2013:569) eine Ausweisung nur noch angeordnet werden darf, wenn gleichzeitig über die Befristung des Einreiseverbots entschieden wird (BVerwG, InfAuslR 2013, 141 Rn. 11 f.;… BVerwGE 143, 277 Rn. 30).

    Vielmehr kann der Betroffene vor den Verwaltungsgerichten zugleich mit Anfechtung der Ausweisung seinen Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG aF(= § 11 Abs. 2 AufenthG) gerichtlich durchsetzen (BVerwG, InfAuslR 2013, 141 Rn. 12).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Rn. 5 1. Richtig ist allerdings, dass seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Filev und Osmani vom 19. September 2013 (Rs. C-297/12, ECLI:EU:C:2013:569) eine Ausweisung nur noch angeordnet werden darf, wenn gleichzeitig über die Befristung des Einreiseverbots entschieden wird (…BVerwG, InfAuslR 2013, 141 Rn. 11 f.;… BVerwGE 143, 277 Rn. 30).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Zu solchen Hindernissen kann der Antrag des Betroffenen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung gehören, dessen Behandlung durch die Verwaltungsgerichte der Haftrichter deshalb bei seiner Prognose zu berücksichtigen hat (dazu Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011- V ZB 309/10, juris Rn. 19 f.).
  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Die Haft darf in diesen Fällen erst angeordnet werden, nachdem die Befristung nachgeholt worden ist (Senat, Beschluss vom 8. Januar 2014 - V ZB 137/12, NVwZ 2014, 1111 Rn. 8, 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Es trifft auch zu, dass die Abschiebung eines Betroffenen seit dem Urteil des Gerichtshofs nur erfolgen darf, wenn dem Betroffenen zuvor die Entscheidung über die Befristung des Einreiseverbots bekannt gemacht wird, und zwar so frühzeitig, dass er noch in Deutschland Rechtsschutz dagegen organisieren kann (VGH Mannheim, ESVGH 63, 159, 161; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13, juris Rn. 20 f.; VGH Kassel, InfAuslR 2015, 53, 55).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl. …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Die Abschiebung sollte nach den Angaben der beteiligten Behörde in dem Haftantrag im Anschluss an den nächstanstehenden Prüftermin nach Art. 6 des deutsch-vietnamesischen Rücknahmeabkommens (vom 21. Juli 1995, BGBl. II S. 743 nebst Protokoll vom gleichen Tag, BGBl. II S. 746, dazu Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 11) im November 2014 erfolgen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 12 S 113.13

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Es trifft auch zu, dass die Abschiebung eines Betroffenen seit dem Urteil des Gerichtshofs nur erfolgen darf, wenn dem Betroffenen zuvor die Entscheidung über die Befristung des Einreiseverbots bekannt gemacht wird, und zwar so frühzeitig, dass er noch in Deutschland Rechtsschutz dagegen organisieren kann (VGH Mannheim, ESVGH 63, 159, 161; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13, juris Rn. 20 f.; VGH Kassel, InfAuslR 2015, 53, 55).
  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 64/14

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
    Ist die Einreise dagegen schon aus anderen Gründen - etwa wegen fehlender Einreisedokumente - unerlaubt, scheitert die Anordnung von Abschiebungshaft nicht von vornherein an dem Fehlen der Befristungsentscheidung (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 64/14, InfAuslR 2015, 60 Rn. 12).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Zwar darf die Abschiebung eines Betroffenen nur erfolgen, wenn ihm zuvor die Entscheidung über die Befristung des Einreiseverbots bekannt gemacht wird, und zwar so frühzeitig, dass er noch in Deutschland Rechtsschutz dagegen organisieren kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, FGPrax 2016, 33 Rn. 5).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 40/16

    Abschiebungshaftsache: Umfang der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Hinblick …

    Die Entscheidung muss so frühzeitig ergehen, dass der Betroffene noch in Deutschland Rechtsschutz hiergegen organisieren kann (Nachweise bei Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, FGPrax 2016, 33 Rn. 5).

    Im Abschiebungshaftverfahren ist dagegen nur zu prüfen, ob Maßnahmen zur Befristung unbefristeter Einreiseverbote oder ihr Fehlen ein Abschiebungshindernis erwarten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, FGPrax 2016, 33 Rn. 9).

  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 3 RVs 90/16

    Nachträgliche Befristung eines Einreiseverbots eines Drittstaatenangehörigen …

    Rn. 27 (3) Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Abschiebungshaftsachen entschieden, dass mit Blick auf die Vorgabe des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG bei einem Betroffenen, der nach § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG a. F. kraft Gesetzes einem unbefristeten Einreiseverbot unterlag, nachträglich über eine Befristung befunden werden müsse, sofern an ein Einreiseverbot anknüpfende Maßnahmen getroffen werden sollten; ohne eine solche nachträgliche einzelfallbezogene Entscheidung, auf die der Betroffene abgesehen von den Ausnahmetatbeständen des § 11 Abs. 1 S. 7 AufenthG n.F. ein subjektives Recht habe, dürfe eine unerlaubte Einreise demnach nicht bejaht werden (BGH…, Beschluss vom 8. Januar 2014 - V ZB 137/12, juris, Rdnr. 8;… Beschluss vom 20. Februar 2014 - V ZB 76/13, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, juris, Rdnr. 5).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 75/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen in einem Verfahren zur Feststellung der …

    aa) Zwar war das Einreise- und Aufenthaltsverbot nach dem hier noch maßgeblichen § 11 Abs. 1 AufenthG aF gesetzliche Folge der Abschiebung oder Überstellung und der diesen Maßnahmen jeweils zugrunde liegenden Verwaltungsentscheidungen und seine Befristung so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Betroffene noch vor der Abschiebung oder Überstellung Rechtsschutz gegen die Befristung veranlassen konnte (BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, NVwZ 2016, 549 Rn. 5, …und vom 29. Juni 2017 - V ZB 40/16, InfAuslR 2017, 450 Rn. 18).

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft war die vorherige Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots aber nur in dem - hier nicht gegebenen - Sonderfall, dass die Sicherungshaft allein auf dem Haftgrund der unerlaubten Einreise nach dem heutigen § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG und die unerlaubte Einreise ihrerseits allein auf einem Verstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte (…BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - V ZB 137/12, NVwZ 2014, 1111 Rn. 8, 13, und vom 16. September 2015 - V ZB 194/14, NVwZ 2016, 549 Rn. 8).

  • LG Düsseldorf, 08.12.2016 - 25 T 523/16
    Rn. 39 Der Betroffene durfte deshalb auf Grund des Ausweisungsbescheids der beteiligten Behörde vom 13. August 2014 auch vor dem Inkrafttreten des § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG am 1. August 2015 in sein Heimatland Marokko nur abgeschoben werden, wenn das Einreiseverbot, das die Abschiebung auslösen würde, vorher nach Maßgabe des hier anzuwendenden § 11 Abs. 1 Sätze 3 bis 8 AufenthG aF (= § 11 Abs. 2 bis 7 AufenthG) befristet wurde (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. September 2015, - V ZB 194/14).
  • LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17

    Anordnung der Abschiebungshaft (Sicherungshaft) gegen den Betroffenen bei …

    Rn. 35 Die vor der Abschiebung erforderliche Entscheidung über die Befristung der Abschiebungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015, AZ. V ZB 194/14, Rdn. 5, zitiert nach Juris) liegt ebenfalls vor.
  • LG Kleve, 13.08.2019 - 4 T 108/19
    Rn. 40 Die vor der Abschiebung erforderliche Entscheidung über die Befristung der Abschiebungswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015, AZ. V ZB 194/14, Rdn. 6 ff., zitiert nach Juris) liegt vor.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16

    Abschiebung ohne vorherige Entscheidung über die Dauer eines Einreiseverbotes

    Denn eine Abschiebung der Kläger ohne eine Befristung der damit einhergehenden Sperrwirkungen ist unzulässig; § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass spätestens vor Durchführung der Abschiebung von Amts wegen über die Dauer des Einreiseverbots entschieden werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14 -, juris Rn. 5; VGH Kassel…, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 B 1413/14 -, juris Rn. 13;… Beschluss des Senats vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 -, juris Rn. 15 ff.).
  • VG Stuttgart, 13.01.2016 - 2 K 56/15

    Anspruch auf Löschung der Eintragungen zur erfolgten Abschiebung und zur …

    Die inzwischen überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur nimmt aber ein Vollstreckungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 Var. 2 AufenthG wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung an, wenn die erforderliche Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 AufenthG den Betroffenen so spät bekannt gegeben wird, dass sie den erforderlichen Rechtsschutz in Deutschland (regelmäßig) nicht mehr organisieren können (BGH, Beschl. v. 16.9.2015 - V ZB 194/14 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 13.10.2014 - 7 B 1413/14 - InfAuslR 2015, 53; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.2012 - 11 S 2303/12 - InfAuslR 2013, 98; Pfersich, ZAR 2015, 72, 73).
  • LG Cottbus, 13.09.2024 - 7 T 186/24
    Ein Fall der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 3 S. 3 FamFG liegt nicht vor, weil die Entscheidung eine solche nach der Erledigung der Hauptsache nach § 62 FamFG ist und daher nicht eine freiheitsentziehende Maßnahme ablehnt oder zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: V ZB 194/14;… Göbel in Sternal, a.a.O., § 62 Rn. 55).
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