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| BGH, 27.10.1994 - V ZB 20/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist - Tätigwerden des Kreisgerichts in landgerichtlicher Zuständigkeit - Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg - Fristversäumnis wegen Unzuständigkeit der Gerichts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 27.10.1994 - V ZB 20/94
Die Berufungsbegründung kann auch nicht mit Rücksicht auf den Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267) als rechtzeitig angesehen werden. - BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung
Auszug aus BGH, 27.10.1994 - V ZB 20/94
Das ändert aber nichts daran, daß das Verschulden ihrer Prozeßbevollmächtigten für die Fristversäumnis mitursächlich war, und schon dann ist die Wiedereinsetzung zu versagen (BGH, Urt. v. 5. April 1990, VII ZR 215/89, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 5). - BGH, 16.06.1994 - V ZB 12/94
Sorgfaltspflichten des mit der Durchführung der Berufung beauftragten …
Auszug aus BGH, 27.10.1994 - V ZB 20/94
Ein Irrtum über die Gesetzeslage begründet ein Verschulden (vgl. nur Senatsbeschl. v. 16. Juni 1994, V ZB 12/94, NJW 1994, 2299). - BGH, 21.10.1993 - V ZB 45/93
Bestimmung des Berufungsgerichts gegen eine Entscheidung eines Kreisgerichts
Auszug aus BGH, 27.10.1994 - V ZB 20/94
Der Senat hat allerdings entschieden, daß dieser Grundsatz dem Berufungskläger zugute kommen muß, wenn dieser nach der Fassung der kreisgerichtlichen Entscheidung davon ausgehen konnte, daß (nur) die Zuständigkeit des Landgerichts für die Berufung gegeben sei (Beschl. v. 21. Oktober 1993, V ZB 45/93, WM 1994, 180 f = DtZ 1994, 72 f).
- BGH, 19.09.1996 - IX ZB 67/96
Klage auf Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung über Art, Umfang und Inhalt …
Dies wäre etwa dann anzunehmen, wenn der Beklagte befürchten müßte, derjenige, der die Auskunft begehrt, werde die mitzuteilenden Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise verwerten, die geeignet ist, eigene wirtschaftliche Belange des Beklagten zu beeinträchtigen (BGH, Beschl. v. 22. Februar 1995 - V ZB 20/94, BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 31).
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