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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,5816
BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58 (https://dejure.org/1958,5816)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1958 - V ZB 26/58 (https://dejure.org/1958,5816)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1958 - V ZB 26/58 (https://dejure.org/1958,5816)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.1955 - V ZB 17/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Dort ist weiter gesagt, daß die besonderen Gründe im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG sich sowohl aus der Person des Gläubigers wie auch des Schuldners oder aus den beiderseitigen Verhältnissen ergeben können, so daß unter Umständen auch eine lediglich auf Seiten des Schuldners bestehende Tatsache einen besonderen Grund bilden kann, aus dem die Zinsherabsetzung den Gläubiger unzumutbar hart treffen würde (vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Juni 1955, V ZB 17/55, LM Nr. 6 zu § 3 VHG).

    Den Gesichtspunkt der Vertragstreue hat der Senat auch in der schon angeführten Entscheidung vom 10. Juni 1955 (V ZB 17/55) und in seinem Beschluß vom 28. Juni 1955 (V ZB 14/55) herausgestellt.

  • BGH, 29.11.1957 - V ZB 46/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Davon kann in allen den Fällen keine Rede sein, in denen der Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers hinsichtlich des Zinsrückstandes in der Lage ist, ohne daß dadurch eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage eintritt (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 29. November 1957, V ZB 46/57).
  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Der Gesetzgeber hat es dementsprechend und folgerichtig abgelehnt, die Vertragshilfe auch auf die nach der Währungsreform begründeten Verbindlichkeiten zu erstrecken, weil inzwischen eine Stabilisierung der Wirtschafblichen Lage eingetreten ist und auch der Grundsatz der Vertragstreue eine Ausdehnung der Vertragshilfe auf die Zeit nach dem 21. Juni 1948 nicht angezeigt erscheinen ließ (vgl. Beschluß des Senats vom 8. März 1955, V ZB 2/54; amtliche Begründung des Entwurfs zum Vertragshilfegesetz, Bundestagsdrucksache Nr. 2192, Seite 7; Saage, Vertragshilfegesetz, Einleitung 5 unter a, Seite 8/9; Duden-Rowedder, Vertragshilfegesetz, Entstehung des Vertragshilfegesetzes unter 2).
  • BGH, 10.05.1955 - V ZB 32/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Dabei handelt es sich indessen, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1955 (V ZB 32/54, MDR 1955, 470 = LM Nr. 7 zu § 3 VHG) dargelegt hat, um eine Ausnahmeregelung mit Rücksicht auf die durch den Krieg, die Kriegsfolgen und die Währungsumstellung hervorgerufenen schweren Störungen der Wirtschaft.
  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 28/54

    Vertragshilfe. Unzumutbare Härte

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Dieser Regelung liegt, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Januar 1955 (V ZB 28/54, BGHZ 16, 105, 107 = NJW 1955, 343 = MDR 1955, 218 = LM Nr. 4 zu § 3 VHG) ausgeführt hat, der Gedanke zugrunde, daß Hypothekenzinsen in der Regel aus dem Ertrag des Grundstücks zu zahlen sind und im Normalfalle bei Kriegsschäden ein teilweiser oder völliger Zinserlaß eintreten muß.
  • BGH, 27.09.1955 - V ZB 26/55

    Ausgleichsforderungen und Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    An dieser Auffassung hat der Senat in seiner Entscheidung vom 27. September 1955 (V ZB 26/55, BGHZ 10, 201, 202/203 = NJW 1955, 1717 = LM Nr. 9 zu § 3 VHG) festgehalten.
  • BGH, 29.11.1957 - V ZB 43/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Er hat sich ferner in seinem Beschluß vom 29. November 1957 (V ZB 43/57) gegen die Ansicht gewandt, daß es bei einer günstigen wirtschaftlichen Lage des Schuldners darauf ankommen könne, ob etwa seine wirtschaftlichen Verhältnisse besser seien als diejenigen des Gläubigers, und ausgeführt, eine Zinsherabsetzung würde bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners auch dann, wenn das Vermögen des Gläubigers und die von ihm erzielten Überschüsse das Vermögen und das Einkommen des Schuldners um ein Vielfaches übersteigen würden, zu einer nicht zumutbaren Härte für den Gläubiger führen.
  • BGH, 09.03.1956 - V ZB 58/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Diese gemeinsame Briefannahmestelle ist nach einer in einer anderen Sache (V ZB 58/55) eingeholten Auskunft des Kammergerichtspräsidenten eingerichtet worden zur Entgegennahme aller für das Kammergericht, die Generalstaatsanwaltschaft, das Landgericht Berlin, die Berliner Amtsgerichte und die Staatsanwaltschaften bestimmten Sendungen.
  • BGH, 28.06.1955 - V ZB 14/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58
    Den Gesichtspunkt der Vertragstreue hat der Senat auch in der schon angeführten Entscheidung vom 10. Juni 1955 (V ZB 17/55) und in seinem Beschluß vom 28. Juni 1955 (V ZB 14/55) herausgestellt.
  • BGH, 01.12.1961 - V ZB 26/61
    Bei der Entscheidung Über d ie unzumutbare H ärte fü r die A ntragsgegnerin h at das Kammergericht ohne R echtsirrtum auf die Vermögenslage der B e te ilig te n a b g e s te llt, da gerade in d ie s e r besondere Gründe lie g e n können, aus denen d ie Herabsetzung der Zinsen fü r den G läubiger unzumutbar sein würde (v g l. BGHZ 16, 105 sowie den Beschluß des Senats vom 5" Dezember 1958, V ZB 26/58 und d ie w eiteren d o rt angeführten E ntscheidungen).
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