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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2000 - V ZB 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5201
BGH, 28.09.2000 - V ZB 35/00 (https://dejure.org/2000,5201)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2000 - V ZB 35/00 (https://dejure.org/2000,5201)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2000 - V ZB 35/00 (https://dejure.org/2000,5201)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 251 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen des Verfahrens - Vergleichsverhandlungen - Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßbevollmächtigter - Zurechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 251 Abs. 1 S. 2, § 519 Abs. 2 S. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach Ruhen des Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 572
  • VersR 2001, 1579
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93

    Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - V ZB 35/00
    Zwar darf auch im Prozeßrecht die Auslegung nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen (BGH, Beschl. v. 11. November 1993, VIII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9).
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZB 8/12

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist während des Ruhens des Verfahrens

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572 …und vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 16/09

    Zulässigkeit der Auslegung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens zugleich als …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 13/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung gewährten Darlehens; …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 11.07.2022 - 6 U 119/22

    Antrag auf Ruhen des Verfahrens ≠ Antrag auf Verlängerung der …

    Dies rechtfertigt es aber nicht, einen nach dem Wortlaut eindeutig nicht gestellten Antrag (auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist) in den nach dem Wortlaut allein gestellten Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens "hineinzulesen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572 Rdnr. 4).
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