Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2000 - V ZB 35/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ruhen des Verfahrens - Vergleichsverhandlungen - Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßbevollmächtigter - Zurechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 251 Abs. 1 S. 2, § 519 Abs. 2 S. 2
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach Ruhen des Verfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 572
- VersR 2001, 1579
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93
Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!
Auszug aus BGH, 28.09.2000 - V ZB 35/00
Zwar darf auch im Prozeßrecht die Auslegung nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen (BGH, Beschl. v. 11. November 1993, VIII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568).
- BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09
Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9). - BGH, 11.09.2012 - XI ZB 8/12
Lauf der Berufungsbegründungsfrist während des Ruhens des Verfahrens
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572 …und vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 12 mwN). - BGH, 10.11.2009 - XI ZB 16/09
Zulässigkeit der Auslegung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens zugleich als …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9).
- BGH, 10.11.2009 - XI ZB 13/09
Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9). - BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung gewährten Darlehens; …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens für sich genommen nicht zugleich als Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist für eine Berufung aufgefasst (vgl. Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572;… zustimmend MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 251 Rn. 16;… Musielak/ Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 251 Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 251 Rn. 9). - OLG Koblenz, 11.07.2022 - 6 U 119/22
Antrag auf Ruhen des Verfahrens ≠ Antrag auf Verlängerung der …
Dies rechtfertigt es aber nicht, einen nach dem Wortlaut eindeutig nicht gestellten Antrag (auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist) in den nach dem Wortlaut allein gestellten Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens "hineinzulesen" (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 2000 - V ZB 35/00, NJW-RR 2001, 572 Rdnr. 4).
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