Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Voraussetzungen der Zulässigkeit der Berufungsbegründung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 789
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme - …
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs in der Berufungsinstanz zu erreichen, wird nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (RGZ 144, 6, 8; BGH Urteile vom 14. November 1955, III ZR 116/54, IM ZPO § 519 Nr. 24; vom 20. Februar 1975, VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 und vom 8. Oktober 1976, V ZR 224/74, VersR 1977, 152). - BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Auch das anhängige Prozeßkostenhilfeverfahren hat den Lauf der Berufungsbegründungsfrist nicht beeinflußt (BGHZ 7, 280, 283). - BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des …
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Denn ihre früheren Prozeßbevollmächtigten waren bereits aufgrund der ihnen erteilten Prozeßvollmacht im Außenverhältnis berechtigt, wirksam für sie Berufung einzulegen (…Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 81 Rdn. 6;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 54 II 6 a, S. 299; vgl. auch BGH Beschluß vom 31. Januar 1978, VI ZB 7/77, LM ZPO § 234 (A) Nr. 14 = NJW 1978, 1920).
- BGH, 08.10.1976 - V ZR 224/74
Zustellung von einem Versäumnisurteil durch Niederlegung beim Postamt - Vertrauen …
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs in der Berufungsinstanz zu erreichen, wird nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (RGZ 144, 6, 8; BGH Urteile vom 14. November 1955, III ZR 116/54, IM ZPO § 519 Nr. 24; vom 20. Februar 1975, VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 und vom 8. Oktober 1976, V ZR 224/74, VersR 1977, 152). - BGH, 08.07.1977 - V ZB 26/75
Anspruch aus selbstschuldnerischer Bürgschaft - Erfordernis der bestimmten …
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Der Beklagte muß demgemäß ersichtlich machen, ob und inwieweit er die Tatsachenfeststellungen und die Tatsachenwürdigung des Gerichts erster Instanz als unrichtig oder unvollständig angreifen oder dessen rechtliche Beurteilung oder sein Verfahren bemängeln will (BGH Beschlüsse vom 8. Juli 1977, V ZB 8/75 und V ZB 26/75, VersR 1977, 1004 m.w.N.). - BGH, 14.11.1955 - III ZR 116/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs in der Berufungsinstanz zu erreichen, wird nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (RGZ 144, 6, 8; BGH Urteile vom 14. November 1955, III ZR 116/54, IM ZPO § 519 Nr. 24; vom 20. Februar 1975, VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 und vom 8. Oktober 1976, V ZR 224/74, VersR 1977, 152). - BGH, 08.07.1977 - V ZB 8/75
Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen …
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Der Beklagte muß demgemäß ersichtlich machen, ob und inwieweit er die Tatsachenfeststellungen und die Tatsachenwürdigung des Gerichts erster Instanz als unrichtig oder unvollständig angreifen oder dessen rechtliche Beurteilung oder sein Verfahren bemängeln will (BGH Beschlüsse vom 8. Juli 1977, V ZB 8/75 und V ZB 26/75, VersR 1977, 1004 m.w.N.). - RG, 27.04.1934 - VII B 4/34
Welche Anforderungen sind nach § 519 Abs. 3 ZPO. in der Fassung der …
Auszug aus BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs in der Berufungsinstanz zu erreichen, wird nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, in welchem Punkte, sei es tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (RGZ 144, 6, 8; BGH Urteile vom 14. November 1955, III ZR 116/54, IM ZPO § 519 Nr. 24; vom 20. Februar 1975, VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 und vom 8. Oktober 1976, V ZR 224/74, VersR 1977, 152).
- BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91
Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat
Insbesondere umfaßt die Verfahrensvollmacht auch die Befugnis, Rechtsmittel einzulegen und zu begründen (vgl. statt vieler: BGH Beschluß vom 20. Juni 1984 - V ZB 42/83 - VersR 1984, 789, 790, m. w. N.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 81 Anm. 2 A). - BGH, 24.11.1987 - VI ZB 13/87
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Dies bedeutet, daß erkennbar sein muß, inwiefern dem Berufungskläger das Ersturteil unrichtig erscheint (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1975 VI ZR 183/74 - VersR 1975, 571, 572; Senatsbeschluß vom 4. Mai 1980 - VI ZB 28/79 - VersR 1980, 580; BGH Beschluß vom 20. Juni 1984 - V ZB 42/83 - VersR 1984, 789, 790 m.w.N.). - BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87
Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung
Der Zweck des Gesetzes, einer bloß formelhaften Berufungsbegründung entgegenzutreten und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs in der Berufungsinstanz zu erreichen, wird nur dann erfüllt, wenn die Berufungsbegründung nicht nur auf den konkreten Rechtsstreit zugeschnitten ist, sondern erkennen läßt, in welchem Punkt, sei es tatsächlicher oder rechtlicher Art, nach Ansicht des Berufungsklägers das angefochtene Urteil unrichtig ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 - V ZB 42/83 = VersR 1984, 789, 790 m.w.N.).
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