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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14722
BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21 (https://dejure.org/2022,14722)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2022 - V ZB 53/21 (https://dejure.org/2022,14722)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21 (https://dejure.org/2022,14722)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur Beseitigung eines Sichtzauns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur Beseitigung eines Sichtzauns

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde wegen unklarem Beschwerdewert der begehrten Beseitigung eines Flechtzauns parallel zur Grundstücksgrenze

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Streitwert bei Beseitigung eines Sichtschutzzaunes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde wegen unklarem Beschwerdewert der begehrten Beseitigung eines Flechtzauns parallel zur Grundstücksgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung eines Zauns - Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung eines Zauns

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen …

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    Infolgedessen hat es auch die ihm obliegende eigene Schätzung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen unter Auswertung des Akteninhalts (eingehend dazu Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6) nicht vorgenommen.

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht den Wert der Beschwer schätzen, wenn das Beschwerdegericht dies unterlassen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8 mwN), und ausgehend von dem Vortrag der Beklagten, dass es sich um 20 bis 22 Sichtelemente mit Betonfundamenten handelt, sind die von ihnen genannten Kosten der Errichtung plausibel.

    Insbesondere nimmt das Berufungsgericht in dem Zurückweisungsbeschluss nur den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils, nicht jedoch seinen Hinweisbeschluss in Bezug, so dass die in Letzterem enthaltenen Angaben im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO und Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 12).

  • BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung …

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    Rn. 5 a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sich die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst (st. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN) und dass das Interesse an einem Sichtschutz keine Berücksichtigung finden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).

    Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8;… Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines …

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    Rn. 5 a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sich die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN) und dass das Interesse an einem Sichtschutz keine Berücksichtigung finden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18

    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert; …

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
    Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23

    WEG-Beschluss: Bemessung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Diese kann durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8;… Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 8; Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21, Grundeigentum 2022, 734 Rn. 9).
  • BGH, 16.05.2024 - V ZR 183/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur …

    Geht es um die Beseitigung eines Bauwerks und übersteigt das Interesse des zur Beseitigung verurteilten Beklagten an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Fall des Unterliegens drohen, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21, Grundeigentum 2022, 734 Rn. 7).
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