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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16435
BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23 (https://dejure.org/2024,16435)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2024 - V ZB 67/23 (https://dejure.org/2024,16435)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2024 - V ZB 67/23 (https://dejure.org/2024,16435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 ZPO, § 101 Abs 1 ZPO, § 494a ZPO
    Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens; Notwendige Parteiidentität zwischen dem selbstständigen Beweisverfahren und dem Hauptsacheverfahren (hier verneint)

  • datenbank.nwb.de

    Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfasst die Kostenentscheidung des Hauptverfahrens die Kosten des sBV?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umfasst die Kostenentscheidung des Hauptverfahrens die Kosten des sBV? (IBR 2024, 1054)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 494a Abs 2; ZPO § 91 Abs 4
    Die Streithelferin des Klageverfahrens war Antragsgegnerin im selbständigen Beweisverfahren, ein Kostenfestsetzungsbeschluss wurde zugunsten der jetzigen Streithelferin erlassen. Zur Frage, ob die Kostengrundentscheidung aus dem Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO unter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2403
  • NZBau 2025, 15
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 4/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Berücksichtigung bei der …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Sie werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens aber nur dann mit umfasst, wenn die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 Rn. 11; Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, NJW 2013, 3452 Rn. 11 f.).

    Der Streithelfer ist nur Gehilfe der unterstützten Partei, ohne selbst Partei des Verfahrens zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93, NJW 1995, 198, 199; Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, NJW 2013, 3452 Rn. 12).

    Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass es an der erforderlichen Parteiidentität für eine Einbeziehung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens in die Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens fehlt, wenn an Stelle des Antragstellers oder des Antragsgegners ein Streithelfer aus dem selbstständigen Beweisverfahren Partei des sich anschließenden Rechtsstreits wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, aaO).

    Rn. 11 bb) Zudem berühmt sich ein Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens, der letztlich eine andere Partei im Klageverfahren in Anspruch nimmt, zu Unrecht eines Anspruchs gegen den Antragsgegner und hat daher auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu tragen (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, NJW 2013, 3452 Rn. 15).

    Wird ein Hauptsacheverfahren gegen einen Antragsgegner nicht erhoben, hat der Antragsteller keine Möglichkeit, eine prozessuale Kostenentscheidung zu seinen Gunsten zu erwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, aaO Rn. 14); denn im selbstständigen Beweisverfahren kann nur auf Antrag des Antragsgegners eine Kostenentscheidung ergehen, und zwar allein zu Lasten des Antragstellers.

    Der Umstand, dass das Ergebnis der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren im Hauptprozess verwertet worden ist, rechtfertigt ebenfalls keine andere Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, NJW 2013, 3452 Rn. 13 f.).

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07

    Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Sind nicht alle Antragsgegner des selbstständigen Beweisverfahrens auch Parteien des Hauptsacheverfahrens, so sind die außergerichtlichen Kosten der allein am selbstständigen Beweisverfahren beteiligten Antragsgegner von der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150 Rn. 17; OLG Nürnberg, IBRRS 2012, 0847).

    Die nicht verklagten Antragsgegner können ihre Kosten stattdessen nach § 494a Abs. 2 ZPO geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, aaO; OLG Frankfurt a. M., NJW 2014, 3256, 3257;… OLG Zweibrücken, NJW 2016, 3602 Rn. 17 f.).

    Hinsichtlich der nicht verklagten Antragsgegner besteht keine Parteiidentität zwischen dem selbstständigen Beweisverfahren und dem Hauptsacheverfahren, so dass die außergerichtlichen Kosten dieser Antragsgegner nicht als Kosten des Hauptsacheverfahrens anzusehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, aaO).

    Rn. 14 e) Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus dem Grundsatz der Kostenparallelität, nach dem die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten entsprechend § 101 Abs. 1 ZPO in dem gleichen Maßstab zu verteilen sind wie die Kosten zwischen den Parteien (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150 Rn. 15;… Urteil vom 5. Mai 2022 - VII ZR 176/20, NJW 2022, 2467 Rn. 43).

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 64/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rückfestsetzung an einen gegnerischen …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Rn. 5 1. Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Beschwerdegericht an, dass gemäß § 91 Abs. 4 ZPO auch solche Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO geltend gemacht werden können, die die obsiegende Partei der unterlegenen auf der Grundlage einer nur vorläufigen Kostenentscheidung im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 64/11, NJW-RR 2013, 186 Rn. 5).

    Die Partei, die auf der Grundlage einer vorläufigen Kostengrundentscheidung die Festsetzung ihrer Kosten im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren erreicht hatte, soll nach Änderung der Kostengrundentscheidung hinnehmen müssen, dass der Titel zu gleichen Bedingungen wieder rückgängig gemacht wird (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 64/11, aaO Rn. 6).

    Denn der die Rückfestsetzung ermöglichende § 91 Abs. 4 ZPO gilt nur für Zahlungen an die unterlegene Partei, die auf deren Kosten in dem Rechtsstreit erbracht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 64/11, aaO Rn. 6).

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Sie werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens aber nur dann mit umfasst, wenn die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 Rn. 11;… Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, NJW 2013, 3452 Rn. 11 f.).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Rn. 7 a) Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zwar zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121;… Beschluss vom 13. Dezember 2006 - XII ZB 176/03, NJW 2007, 1279 Rn. 23).
  • BGH, 05.05.2022 - VII ZR 176/20

    Zur Auslegung des Begriffs "Abrechnungssumme" in einer vom Besteller gestellten …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Rn. 14 e) Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus dem Grundsatz der Kostenparallelität, nach dem die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten entsprechend § 101 Abs. 1 ZPO in dem gleichen Maßstab zu verteilen sind wie die Kosten zwischen den Parteien (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150 Rn. 15; Urteil vom 5. Mai 2022 - VII ZR 176/20, NJW 2022, 2467 Rn. 43).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Rn. 7 a) Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zwar zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121; Beschluss vom 13. Dezember 2006 - XII ZB 176/03, NJW 2007, 1279 Rn. 23).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 223/93

    Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Der Streithelfer ist nur Gehilfe der unterstützten Partei, ohne selbst Partei des Verfahrens zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93, NJW 1995, 198, 199;… Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZB 4/13, NJW 2013, 3452 Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2016 - 6 W 25/16

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Erstattung der dem in der Hauptsache …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Die nicht verklagten Antragsgegner können ihre Kosten stattdessen nach § 494a Abs. 2 ZPO geltend machen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, aaO; OLG Frankfurt a. M., NJW 2014, 3256, 3257; OLG Zweibrücken, NJW 2016, 3602 Rn. 17 f.).
  • OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11

    Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer …

    Auszug aus BGH, 06.06.2024 - V ZB 67/23
    Sind nicht alle Antragsgegner des selbstständigen Beweisverfahrens auch Parteien des Hauptsacheverfahrens, so sind die außergerichtlichen Kosten der allein am selbstständigen Beweisverfahren beteiligten Antragsgegner von der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren nicht erfasst (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150 Rn. 17; OLG Nürnberg, IBRRS 2012, 0847).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2014 - 15 W 33/14

    Selbstständiges Beweisverfahren: Regelungsumfang von § 494a Abs. 1 ZPO

  • BGH, 15.07.2025 - VIII ZB 69/24

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Vorliegens eines rechtlichen …

    In diesem Fall gehören die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens und damit auch die Kosten des Sachverständigengutachtens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 unter II 2 a;… vom 13. Dezember 2006 - XII ZB 176/03, NJW 2007, 1279 Rn. 19; vom 6. Juni 2024 - V ZB 67/23, NJW 2024, 2403 Rn. 7), deren Verteilung sich grundsätzlich nach dem Ausgang des Rechtsstreits richtet (§§ 91 ff. ZPO).
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