Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit der Berufung: Beschwerdewert einer Unterlassungsklage bei Eigentumsstörung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1004 BGB, § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
Zulässigkeit der Berufung: Beschwerdewert einer Unterlassungsklage bei Eigentumsstörung - IWW
- Wolters Kluwer
Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1004; ZPO § 3
Informationszettel über Wassersperrungen, geringfügiger Streitwert für Unterlassungsklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung
- rechtsportal.de
Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 08.06.2021 - 116 C 160/20
- LG Berlin, 23.11.2021 - 83 S 20/21
- BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1669
- NZM 2022, 754
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Dies wäre zwar bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 13 mwN). - BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Rn. 13 Soweit in Rechtsprechung und Literatur zum Teil ausgeführt wird, bei Abweisung einer Unterlassungsklage stehe zugleich die Berechtigung der beklagten Partei zu dem von dem Antrag umfassten Handeln fest (…vgl. BAG NZA 2020, 1491 Rn. 31; BAGE 144, 1 Rn. 90;… Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 40), umfassen derartige Aussagen soweit ersichtlich nur Konstellationen, in denen eine Klage wegen der fehlenden Rechtswidrigkeit der beanstandeten Handlung oder wegen des Bestehens einer Duldungspflicht als unbegründet abgewiesen wird (…vgl. Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 23). - BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92
Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Handelt es sich dabei um ein klageabweisendes Urteil, dessen abstrakte Formel für sich allein keinen Aufschluss über den Streitgegenstand gibt, ist zunächst der Klageantrag zu betrachten und im Übrigen an Hand der Urteilsbegründung der ausschlaggebende Abweisungsgrund zu ermitteln (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899; Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62, NJW 1965, 42; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205; Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334).
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18
Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Rn. 13 Soweit in Rechtsprechung und Literatur zum Teil ausgeführt wird, bei Abweisung einer Unterlassungsklage stehe zugleich die Berechtigung der beklagten Partei zu dem von dem Antrag umfassten Handeln fest (vgl. BAG NZA 2020, 1491 Rn. 31;… BAGE 144, 1 Rn. 90;… Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 40), umfassen derartige Aussagen soweit ersichtlich nur Konstellationen, in denen eine Klage wegen der fehlenden Rechtswidrigkeit der beanstandeten Handlung oder wegen des Bestehens einer Duldungspflicht als unbegründet abgewiesen wird (…vgl. Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 23). - BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04
Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Eine solche Festsetzung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf hin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - V ZB 14/19, WuM 2020, 453 Rn. 4; Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, 220; jeweils mwN). - BGH, 24.04.1998 - V ZR 225/97
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Ob theoretisch in der Zukunft Störungen denkbar sind, die über die zur Begründung des Antrags dargelegten Störungen hinausgehen und das Abwehrinteresse auf ein allgemeines Betretensverbot ausweiten könnten, ist für die wirtschaftliche Bewertung des Abwehrinteresses der Klägerin unerheblich (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat, Urteil vom 24. April 1998 - V ZR 225/97, NJW 1998, 2368). - BGH, 14.01.2016 - V ZR 94/15
Auswirkungen der Aufschüttung auf einem Nachbargrundstück auf den Abfluss von …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Rn. 7 a) Zutreffend geht es davon aus, dass sich bei der Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung die Beschwer der klagenden Partei nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung bemisst; dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88
Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Damit hat es keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Verhaltens getroffen (…vgl. zur Abweisung wegen fehlender Wiederholungsgefahr Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 322 Rn. 23 und zur entsprechenden Konstellation bei der Erstbegehungsgefahr BGH, Urteil vom 26. April 1990 - I ZR 99/88, NJW 1990, 2469, 2470). - BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10
Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Insbesondere ist der Zugang zur Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488 Rn. 7 mwN). - BGH, 13.04.1989 - V ZR 263/86
Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Vereinbarung einer Schwarzgeldzahlung - …
Auszug aus BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Handelt es sich dabei um ein klageabweisendes Urteil, dessen abstrakte Formel für sich allein keinen Aufschluss über den Streitgegenstand gibt, ist zunächst der Klageantrag zu betrachten und im Übrigen an Hand der Urteilsbegründung der ausschlaggebende Abweisungsgrund zu ermitteln (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899; Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62, NJW 1965, 42; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205; Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334). - BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90
Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft
- BGH, 06.10.1989 - V ZR 283/86
Urteil - Abweisung einer Zahlungsklage - Rechtskraftwirkung
- BGH, 07.05.2020 - V ZB 14/19
Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung in einer …
- BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
Berufungsstreitwert im Streit über die Sicherung eines Grundstücks durch …
- BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
- BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23
Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 72/21
Umfang der Rechtskraftwirkung eines wegen des fehlenden Eintritts von …
Bei einer klagabweisenden Entscheidung ist jedoch der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Urteilsbegründung (Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 mwN; vgl. auch Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NZM 2022, 754 Rn. 11; BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334; Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205). - BGH, 15.02.2024 - V ZB 54/23
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass es sich bei der Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NJW-RR 2022, 1669 Rn. 7).Die Beschwer der klagenden Partei bemisst sich nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, aaO mwN).
Eine Orientierung an dem Auffangwert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG oder § 52 Abs. 2 GKG kommt daher nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NJW-RR 2022, 1669 Rn. 7).
- BGH, 07.03.2024 - V ZR 113/23
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten …
Rn. 6 a) In Bezug auf die Abweisung der Klage auf Unterlassung der Eigentumsstörung bemisst sich die Beschwer der Klägerin nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung; dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7;… Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 6; Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NJW-RR 2022, 1669 Rn. 7). - OLG Dresden, 31.07.2024 - 4 W 357/24
Ansprüche eines Wirtschaftsunternehmens auf Löschung von Negativbewertungen als …
- OLG Koblenz, 25.09.2024 - 3 W 345/24
Bewertungsportal - Vermögensrechtliche Streitigkeit und Streitwert bei Bewertung …
Rn. 11 Eine Orientierung an dem anwaltsgebührenrechtlichen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG scheidet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten dagegen aus (BGH, Beschluss vom 07.07.2022, V ZB 75/21, Rn. 7, juris; zu nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten vgl. BGH…, Beschluss vom 17.11.2015, II ZB 8/14, Rn. 13, juris). - BGH, 16.10.2025 - V ZB 36/25
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.d. Unterlassung einer …
Der Wert der Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls und unterliegt dem Ermessen des Tatrichters (§ 3 ZPO; vgl. Senat;… Beschluss vom 7. Mai 2020 - V ZB 14/19, WuM 2020, 453 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NJW-RR 2022, 1669 Rn. 5). - OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 W 640/24 Schon im Ausgangspunkt der Bemessung ist daher entgegen der Auffassung des Klägervertreters nicht von den Auffangstreitwerten der § 52 Abs. 2 GKG, 23 Abs. 3 Satz 2 RVG auszugehen, die nur für eine Bemessung nach § 48 Abs. 2 GKG herangezogen werden können (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21 - Rn. 7, juris).
- BayObLG, 11.01.2024 - 101 AR 222/23
Stufenklage und Auskunft betreffend Prämienanpassungen - fehlende Bindungswirkung …
- OLG Dresden, 05.01.2024 - 4 W 797/23
Anspruch auf Unterlassung einer Negativbemerkung auf einer Internetplattform
- OLG München, 19.06.2023 - 18 W 555/23
Streitwertbemessung, Streitwertbeschlüsse, Streitwertbeschwerde, …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2025 - 2 Ta 42/25
Streitwert, Unterlassungsklage, negative Bewertung, Arbeitgeberbewertungsportal
- OLG Köln, 09.01.2025 - 13 U 111/24
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