Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4931
BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55 (https://dejure.org/1955,4931)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1955 - V ZB 8/55 (https://dejure.org/1955,4931)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1955 - V ZB 8/55 (https://dejure.org/1955,4931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,4931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1955, 797
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 28/54

    Vertragshilfe. Unzumutbare Härte

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55
    Die Frage, in welchem Verhältnis das Eigenkapital der bisherigen Eigentümer des belasteten Grundstücks vor der Zerstörung der Gebäude zum Fremdkapital gestanden hat und wie dieses Verhältnis jetzt ist, kann, wie das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 15, 43; 16, 105) [BGH 04.01.1955 - V ZB 7/53]zutreffend annimmt, dahingestellt bleiben, weil dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VHG nicht in Betracht kommt.

    Besondere Gründe, aus denen eine Herabsetzung der Zinsen zu einer nicht zumutbaren Härte für den Gläubiger führen würde, können sich sowohl aus der Person des Gläubigers wie auch des Schuldners ergeben, so dass unter Umständen auch eine lediglich auf seiten des Schuldners bestehende Tatsache einen besonderen Grund bilden kann, aus dem die Zinsherabsetzung den Gläubiger unzumutbar hart treffen würde (vgl. BGHZ 16, 105 [109]).

    Der Grundsatz, daß der günstige Verkauf des belasteten Grundstücks ein besonderer Grund im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG sein kann (vgl. BGHZ 16, 105), bedeutet nicht, dass, wie das Oberlandesgericht anzunehmen scheint, die Anwendung des § 3 Abs. 3 VHG im Falle der Veräusserung des Grundstücks auf den Fall beschränkt wäre, in dem der erzielte Verkaufserlös im Vergleich zu dem früheren Wert des Grundstücks als besonders günstig angesehen werden müsste.

  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 7/53

    Reichsmarkhypothek. Eintragung der Abtretung

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55
    Die Frage, in welchem Verhältnis das Eigenkapital der bisherigen Eigentümer des belasteten Grundstücks vor der Zerstörung der Gebäude zum Fremdkapital gestanden hat und wie dieses Verhältnis jetzt ist, kann, wie das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 15, 43; 16, 105) [BGH 04.01.1955 - V ZB 7/53]zutreffend annimmt, dahingestellt bleiben, weil dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VHG nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 10.05.1955 - V ZB 32/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55
    Vor allem darf bei der Interessenabwägung, wie der erkennende Senat im Beschluss vom 10. Mai 1955 - V ZB 32/54 - ausgeführt hat, auch der Grundsatz der Vertragstreue nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/53

    Hauszinssteuerabgeltung. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55
    Die Frage, in welchem Verhältnis das Eigenkapital der bisherigen Eigentümer des belasteten Grundstücks vor der Zerstörung der Gebäude zum Fremdkapital gestanden hat und wie dieses Verhältnis jetzt ist, kann, wie das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 15, 43; 16, 105) [BGH 04.01.1955 - V ZB 7/53]zutreffend annimmt, dahingestellt bleiben, weil dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VHG nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 27.09.1955 - V ZB 26/55

    Ausgleichsforderungen und Vertragshilfe

    Die Frage, ob der Antragstellerin zuzumuten ist, den Verkaufserlös zur Tilgung der rückständigen Zinsen zu verwenden, lässt sich erst beantworten, wenn feststeht, welcher Betrag der Antragstellerin nach Abzug der Verbindlichkeiten noch zur Verfügung steht, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, ob das Grundstück zu einem günstigen Preis verkauft worden ist oder nicht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juni 1955, V ZB 8/55).
  • BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55

    Rechtsmittel

    Nach den Ausführungen des erkennenden Senats in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1955 (V ZB 8/55) bedeutet der Grundsatz, daß der günstige Verkauf des belasteten Grundstücks einen besonderen Grund im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG darstellen könne (vgl. BGHZ 16, 105), nicht, daß die Versagung der Vertragshilfe auf diejenigen Fälle des Grundstücksverkaufs zu beschränken ist, in denen der erzielte Verkaufserlös im Vergleich zu dem früheren Wert des Grundstücks als besonders günstig angesehen werden muß, vielmehr kann die Versagung der Vertragshilfe auch gerechtfertigt sein, wenn dies nicht der Fall ist, der Schuldner aber ohne Schwierigkeiten zur Zahlung der rückständigen Zinsen in der Lage ist, da er in solchen Fällen keiner Hilfe bedarf und auch der Grundsatz der Vertragstreue Berücksichtigung erheischt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht