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| BGH, 22.02.1952 - V ZR 10/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1951 - V ZR 16/50
Auszug aus BGH, 22.02.1952 - V ZR 10/51
Diese Feststellungen rechtfertigen, wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Dezember 1951, V ZR 16/50 (in der Sache Bundesrepublik Deutschland gegen von Holy) näher dargelegt hat, die Folgerungen, die das Berufungsgericht zieht, daß zur Zeit der Währungsreform keine der Umstellung unterliegende Geldforderung der Beklagten gegen die Klägerin bestanden habe, mit der gegen einen Teil der Mietzinsforderung jeweils habe aufgerechnet werden sollen, daß vielmehr die Beklagte für die nach den Vereinbarungen festgestellte Zeit, jedenfalls aber für den Zeitraum, auf den sich der Klaganspruch beziehe, einen in Teilbeträgen ausgedrückten Mietnachlaß genießen solle.
- BGH, 13.05.1954 - IV ZR 27/54
Rechtsmittel
Hat ein Mieter mit einer ihm zustehenden Ersatzforderung vor der Währungsreform gegen noch nicht fällige Mietzinsforderungen des Vermieters aufgerechnet, so sind damit beide Forderungen erloschen und daher der Umstellung überhaupt entzogen (…BGB RGRK 10. Aufl. § 387 Anm. 1; Oechßler NJW 1952, 571 [OLG Celle 18.01.1952 - 8 U 228/52]; OLG Nürnberg NJW 1953, 385 [OLG Nürnberg 27.11.1952 - 2 U 82/52]; BGHZ 6, 203 [BGH 06.06.1952 - V ZR 79/51]; BGH NJW 1954, 673 ähnlich auch OLG Hamm MDR 1952, 103 [OLG Hamm 12.06.1950 - 4 U 51/50]; Vereinbarung des Abwohnens; dazu die Entscheidung des Bundesgerichtshofs MDR 1953, 473; BGH vom 14. Dezember 1951 V ZR 16/50; vom 22. Februar 1952 V ZR 10/51). - BGH, 02.05.1952 - V ZR 52/51
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (Urteil vom 14. Dezember 1951, V ZR 16/51; vom 22. Februar 1952, V ZR 10/51), haben sich bei der Beurteilung sogenannter Aufbaumietverträge oder Baukostenzuschussverträge in Schrifttum und Rechtsprechung, drei Gruppen von Verträgen herausgebildet. - BGH, 05.01.1954 - I ZR 267/52
Rechtsmittel
Ihre währungsrechtliche Behandlung richtet sich vielmehr, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorgehoben hat, nach den tatsächlichen Gegebenheiten und Betroffenen Vereinbarungen des Einzelfalles (so auch BGH Urt vom 14. Dezember 1951 - V ZR 16/50 - und vom 22. Februar 1952 - V ZR 10/51 - für die sogenannten Aufbauverträge). - BGH, 14.11.1952 - V ZR 58/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sich schon wiederholt auf den Standpunkt gestellt, dass in den Fällen, in denen der Mieter den Aufbau oder die Herrichtung eines Gebäudes übernimmt, eine verschiedene Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter möglich ist, die unter dem Gesichtspunkt der Umwertung zu verschiedenen Ergebnissen führen kann, und dass deshalb die Auslegung des Vertrags durch das Berufungsgericht, die im Revisionsverfahren nur in beschränktem Umfang nachprüfbar ist, von entscheidender Bedeutung ist (BGH vom 14. Dezember 1951, V ZR 16/50; vom 22. Februar 1952, V ZR 10/51; BGH vom 2. Mai 1952, V ZR 52/51; BGHZ 6, 202 [204]; vgl. Oechßler in NJW 1952, 571).
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