Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63 |
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Verleihung einer Badekonzession - Geltungsbereich des Allgemeinen Landrechts - Nutzungsrecht bürgerlich-rechtlicher Natur
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BGB § 823
Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession
Papierfundstellen
- BGHZ 44, 27
- NJW 1965, 1712
- MDR 1965, 819
- DVBl 1966, 491
- DÖV 1965, 568
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- RG, 23.02.1880 - Va 3/79
Zulässigkeit des Rechtswegs bei einer Klage über die Befugnis zur Benutzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 01.07.1912 - V 112/12
Landkonzessionen in den Schutzgebieten; Rechtsweg
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 10.06.1929 - VI 510/28
1. Inwieweit können Straßenhändler, die in einer Großstadt einen festen Stand auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 05.05.1909 - V 416/08
1. Kann bei öffentlichen Flüssen die Eigentumsfreiheitsklage auf das "gemeine" …
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- BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18
Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen …
Eine solche Rechtsposition hat der Senat etwa für eine Badekonzession angenommen, die ihrem Inhaber ein über den Gemeingebrauch hinausgehendes und diesen ausschließendes Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Strandabschnitt vermittelt (vgl. Senat, Urteil vom 31. Mai 1965 - V ZR 10/63, BGHZ 44, 27, 33 f.). - LG München I, 04.08.2023 - 21 O 6235/23
Orphan Drug-Marktexklusivität - Eculizumab
Eine behördliche Genehmigung oder Zuerkennung steht der Einordnung als absolutes Recht nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1965, 1712, zu Anlage AG 31, S. 11, 12, 15, 17).Rn. 73 Ebenso spricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach öffentlich-rechtliche Konzessionen ein Nutzungsrecht bürgerlich-rechtlicher Natur umfassen sollen, gegen dessen Verletzung der Inhaber einen Anspruch aus § 1004 BGB geltend machen kann (BGH NJW 1965, 1712), für eine Einordnung als absolutes Recht.
Insoweit liegt eine Situation vergleichbar der Konstellation vor, die der Entscheidung BGH NJW 1965, 1712 zugrunde lag.
- OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
Badekonzession; Betretensrecht; Betretungsrecht; Eigengesellschaft; Entgelt; …
Diese Erlaubnisse zur Anlegung von Badeanstalten wurden als sog. Badekonzessionen bezeichnet (vgl. Laue, PrVBl 48, 377 ff.), wobei ihre Qualifikation als öffentlich oder privatrechtlich nicht abschließend geklärt war (…vgl. Petersen, a.a.O., S. 341, Rn. 710; BGH, Urt. v. 31.5.1965 - V ZR 10/63 -, BGHZ 44, 27 ff;… juris, Rn. 18 - 20;… für eine Qualifikation als öffentliche Sondernutzungserlaubnisse bezogen auf die ostfriesischen Inselgemeinden ausgenommen das Staatsbad Norderney: Nds. Landwirtschaftsminister, Nds. LT-Drs. 10/5071, S. 2, vom 28.10.1985).
- BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97
Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage; …
- BGH, 01.06.1989 - III ZR 286/87
Umfang des Rechtes des Bundes an der Ostsee
Aus der zu den Rechtsverhältnissen am Meeresstrand im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1965 (BGHZ 44, 27) ergibt sich nichts anderes. - BGH, 22.06.1989 - III ZR 266/87
Eigentum des Bundes an der Hohwachter Bucht
Wenn die Weimarer Reichsverfassung und der Staatsvertrag 1921 dies änderten und eine Sachherrschaft des Reichs an den Seewasserstraßen begründeten, wozu der Gesetzgeber grundsätzlich in der Lage ist (vgl. BGHZ 44, 27, 31;… Friesecke aaO), so müssen die Seewasserstraßen eigentumsmäßig mit ausreichender Bestimmtheit begrenzt sein. - AG Brandenburg, 25.04.2012 - 34 C 72/10
Leihverhältnis - Haftung bei Abhandenkommen der Leihsache
Eine ununterbrochene Einwirkungsmöglichkeit bzw. eine aktuell ausgeübte positive Sachherrschaft ist aber nicht erforderlich (BGH, BGHZ 44, Seiten 27 ff. = NJW 1965, Seite 1712).- Der Erwerb einer Sachherrschaft muss erkennbar hervortreten (Reichsgericht, Urteil vom 11.02.1911, Az.: V 268/10, u. a. in: RGZ Band 75, Seiten 221 ff.; Reichsgericht, JW 1925, Seiten 784 f.; Reichsgericht, RGZ Band 77, Seiten 202 ff.; BGH, NJW 1965, Seite 1712 = BGHZ 44, Seiten 27 ff.; BGH, MDR 1975, Seite 213 = WM 1975, Seiten 81 ff.; BGH, BGHZ 101, Seiten 186 ff. = NJW 1987, Seiten 2812 ff.).
Wie jeder rechtlich relevante Wille muss dieser Besitzerwerbswille zwar auch in einer Handlung hervortreten, die für einen etwaigen Beobachter erkennbar ist (BGH, Urteil vom 31.05.1965, Az.: V ZR 10/63, u. a. in: BGHZ 44, Seiten 27 ff. = NJW 1965, Seite 1712).
- OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99
Begründung und Übertragung von Eigentum am Meeresstrand
Zu Unrecht ist jedoch offensichtlich das Grundbuchamt davon gegangen, dass insoweit hier die wasserrechtlichen Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts einschlägig seien (vgl. zu diesen Bestimmungen auch BGHZ 44, 27 ff). - BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - …
Dabei kann wiederum dahinstehen, ob der besondere Vertreter des Klägers mit seinem Schriftsatz vom 28. November 4975 - er wollte zunächst das (vollständige) Ergebnis der Beweisaufnahme abwarten und alsdann zusammenfassend Stellung nehmen - die Einverständniserklärung des Klägers zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung widerrufen wollte und ob ein solcher Widerruf jederzeit und ohne weitere Einschränkungen möglich ist (so BAGE 42, 56, 58; siehe aber BGHZ 28, 278 und insbesondere Urteil BGH vom 42. Juni 4970 in Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des BGH, ZPO 5 428 Nr. 25} oder ob ein solcher Widerruf nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage zulässig ist (so BGHZ 44, 27" 32;… Stein/Jonas aaO @ 428 Anm IX 2;… zweifelnd BGH in Lindenmaier/Möhring aaO @ 428 Nr. 25;… siehe jetzt aber 5 428 Abs. 2 ZPO nF und Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht 42. Aufl, 5 440 Anm 1 4 c). - OLG München, 01.02.2024 - 6 U 3303/23
Rechtliche Einordnung des Marktexklusivitätsrechts
Insbesondere kann der hier erforderliche Zuweisungsgehalt daher auch nicht entsprechend den Erwägungen zu der einem Privatunternehmen mittels Verwaltungsakt erteilten Badekonzession als Nutzungsrecht bürgerlichen Rechts angenommen werden (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 31.05.1965, Az. V ZR 10/63, juris Rn. 18/19). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64
Enteignung (Küstenfischer)
- OLG Schleswig, 09.04.2003 - 2 W 164/02
Möglichkeit von Privateigentum am Meeresstrand
- LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2026 - 12 KLs 507 Js 353/25
Steuerhinterziehung, Steuerschuldnerschaft, Lagerleiterverantwortung, …
- BGH, 24.02.1967 - V ZR 29/64
Schlei als Seewasserstraße
- LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 162/07
Unterlassungsanspruch des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts an …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2026 - 3 LB 438/19
Ostseestrand als nicht bevorteilte Erschließungsanlage; Sondernutzung des …
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