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| BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1957 - V ZR 80/55
Wahrheitspflicht im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Die Auslegung eines Individualvertrages - auch wenn es sich dabei um einen Schiedsvertrag handelt (Urteil des Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 100/55, und das weitere, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55, Seite 8) - ist in der Revisionsinstanz lediglich in beschränktem Umfange nachprüfbar, nämlich nur nach der Richtung, ob sie etwa von unrichtigen Rechtsgrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht.Soweit die Revision schließlich eine Sittenwidrigkeit des Schiedsspruches daraus herzuleiten versucht, daß die Antragstellerin im Schiedsgerichtsverfahren gegen § 138 Abs. 1 ZPO - Wahrheitspflicht - verstoßen habe, setzt sie sich mit der tatsächlichen Feststellung des Berufungsurteils (S 17) in Widerspruch, wonach eine Täuschung der Schiedsrichter durch Vorspiegelung falscher und Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen nicht erwiesen ist (über Wahrheitspflicht im Schiedsgerichtsverfahren vgl. im übrigen das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55).
- BGH, 03.10.1956 - V ZR 32/55
Ausländischer Schiedsspruch
Auszug aus BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Daß der Schiedsspruch, wie das Berufungsgericht angenommen hat, ein ausländischer im Sinne von § 1044 ZPO sei, will die Revision anscheinend nicht in Zweifel ziehen; auf jeden Fall wäre diese Annahme, da das Schiedsgericht in Antwerpen eine ständige belgische Einrichtung darstellt (…sogenanntes institutionelles oder Dauerschiedsgericht, vgl. Baumbach-Lauterbach ZPO 24. Aufl § 1044 Anm. 1 B a) und bei seiner Entscheidung offensichtlich nach belgischem Recht verfahren ist (z.B. Niederlegung des Schiedsspruches bei einem belgischen Gericht), aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (RGZ 116, 193 [194]; BGHZ 21, 365 [368]).Soweit die schriftsätzlichen Ausführungen des Antragsgegners die Frage der sachlichen Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Schiedsspruches betrafen, kam es auf sie im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht an (Urteil des Senats vom 3. Oktober 1956, V ZR 32/55, Seite 18 f; insoweit in BGHZ 21, 365 nicht mit abgedruckt).
- BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
Anerkennung ausländischer Urteile
Auszug aus BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Ob die Verletzung von Devisenvorschriften einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellen würde, braucht hier nicht entschieden zu werden, da auf jeden Fall gegen die dem Antragsgegener im Schiedsspruch auferlegte Schadensersatzleistung vom devisenrechtlichen Standpunkt aus keine Bedenken zu erheben sind (Genehmigungsbescheide der Landeszentralbank Hamburg vom 20. November 1953 und 22. Januar 1954); die vom Antragsgegner in der Revisionsverhandlung noch angeführte Entscheidung BGHZ 22, 24 betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.
- RG, 12.12.1918 - IV 328/18
Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorbringens des Klägers für die Prüfung der örtlichen …
Auszug aus BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Da indessen, soweit ersichtlich, in den Tatsacheninstanzen Bedenken gegen die Gültigkeit des Vertrages mit Rücksicht gerade auf irgendwelche Besonderheiten des belgischen Rechts nicht erhoben worden sind, hatte das Berufungsgericht keine Veranlassung, nach dieser Richtung besondere Ermittlungen gemäß § 293 ZPO anzustellen; im übrigen könnte die Revision nach § 549 Abs. 1 ZPO auf eine etwaige Verletzung belgischer Vorschriften auch nicht gestützt werden (RGZ 95, 268 [272]). - BGH, 16.01.1957 - V ZR 100/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Die Auslegung eines Individualvertrages - auch wenn es sich dabei um einen Schiedsvertrag handelt (Urteil des Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 100/55, und das weitere, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55, Seite 8) - ist in der Revisionsinstanz lediglich in beschränktem Umfange nachprüfbar, nämlich nur nach der Richtung, ob sie etwa von unrichtigen Rechtsgrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht. - RG, 22.02.1927 - VI 410/26
Ausländischer Schiedsspruch
Auszug aus BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Daß der Schiedsspruch, wie das Berufungsgericht angenommen hat, ein ausländischer im Sinne von § 1044 ZPO sei, will die Revision anscheinend nicht in Zweifel ziehen; auf jeden Fall wäre diese Annahme, da das Schiedsgericht in Antwerpen eine ständige belgische Einrichtung darstellt (…sogenanntes institutionelles oder Dauerschiedsgericht, vgl. Baumbach-Lauterbach ZPO 24. Aufl § 1044 Anm. 1 B a) und bei seiner Entscheidung offensichtlich nach belgischem Recht verfahren ist (z.B. Niederlegung des Schiedsspruches bei einem belgischen Gericht), aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (RGZ 116, 193 [194]; BGHZ 21, 365 [368]).
- BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55
Rechtsmittel
Die Auslegung von Schiedsverträgen kann in der Revisionsinstanz nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich Lediglich nach der Richtung, ob sie von unrichtigen Rechtsrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht (Urteile des Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 100/55, vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55 [zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen], und vom 20. Februar 1957, V ZR 101/55).
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