Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erwerbsmöglichkeit von Waldflächen in den neuen Bundesländern: Bestimmung der Höhe von Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüchen bei Bewerbung mehrerer Altberechtigter; Änderungsbefugnis der Privatisierungsstelle hinsichtlich ihrer - fehlerhaften - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 5 S 1 AusglLeistG vom 03.07.2009, § 3 Abs 8 AusglLeistG vom 03.07.2009, § 4 Abs 5 S 4 FlErwV vom 03.07.2009
Erwerbsmöglichkeit von Waldflächen in den neuen Bundesländern: Bestimmung der Höhe von Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüchen bei Bewerbung mehrerer Altberechtigter; Änderungsbefugnis der Privatisierungsstelle hinsichtlich ihrer - fehlerhaften - ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Höhe der jeweiligen Ausgleichsleistungsansprüche oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung über den Erwerb von Waldflächen durch mehrere altberechtigte Bewerber mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten; Reduzierung des Ermessens ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 3 Abs. 8 a. F.; FlErwV § 4 Abs. 5 Satz 4 a. F.
Ermessensausübung; Ausgleichsleistungsanspruch; Altberechtigter; Waldflächen; Entschädigungsanspruch; Ermessensreduzierung; Ermessensentscheidung; Privatisierungsstelle; Flächenerwerb; Forstgrundstück; Wiedereinrichter - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Höhe der jeweiligen Ausgleichsleistungsansprüche oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung über den Erwerb von Waldflächen durch mehrere altberechtigte Bewerber mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten; Reduzierung des Ermessens ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Ausgleich und Entschädigung bei Privatisierung von Waldflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privatisierung von Forstflächen in den neuen Bundesländern
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.02.2008 - 3 O 173/04
- KG, 22.01.2009 - 22 U 53/08
- KG, 09.07.2009 - 22 U 53/08
- BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 633
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.2009 - V ZR 72/08
Anspruch auf Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen …
Auszug aus BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09
Bewerben sich mehrere Altberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 5 Satz 1 AusglLeistG mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten um den Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG, ist die Höhe ihrer jeweiligen Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV zwar zu berücksichtigen; eine Reduzierung des Ermessens der Privatisierungsstelle zugunsten des Bewerbers mit den höheren Ansprüchen kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2009, V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10) 10 .Dieser Vorrang besteht auch, wenn das Betriebskonzept des Altberechtigten schlechter ist als das des Mitbewerbers, solange es die Gewähr für eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des ausgeschriebenen Waldes bietet (Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10, 12 f. Rn. 32 ff.).
Erweist sich die Ermessensausübung der Beklagten, auch unter Berücksichtigung etwaiger nachträglicher Ermessenserwägungen, als fehlerhaft, kann ihr, weil dem Gericht eine eigene Ermessensentscheidung verwehrt ist, nur die Neubescheidung aufgegeben werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10, 12 Rn. 21 u. 23).
Ein solcher bestünde nur, wenn die Zurückweisung ihres Kaufangebots den Vorschriften des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung widerspräche, wenn also ein Verkauf der ausgeschriebenen Flächen nur an sie, nicht aber auch an die Klägerin mit diesen Vorschriften vereinbar wäre (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10 f. Rn. 6).
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 235/92
Abweichende Beurteilung eines Sachverständigengutachtens durch Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09
Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, 1096; Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 803, 804; Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, NJW 1993, 2380 f.). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 270/09
Berufungsverfahren: Erneute Anhörung des Sachverständigen bei Abweichung von der …
Auszug aus BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09
Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, 1096; Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 803, 804; Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, NJW 1993, 2380 f.). - BGH, 08.06.1993 - VI ZR 192/92
Anhörung eines Sachverständigen durch Berufungsgericht bei abweichender …
Auszug aus BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09
Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, 1096; Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 803, 804; Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, NJW 1993, 2380 f.).
- BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
Erneute Anhörung des Sachverständigen im Berufungsverfahren
Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (Senat, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 102/09, NJW-RR 2011, 633 Rn. 22 mwN; BGH…, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, NJW-RR 2019, 665 Rn. 7). - BGH, 14.06.2018 - V ZR 178/17
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verkauf von …
Mit diesem Regelungsziel war der von dem Rechtsbeschwerdeführer mit dem Stichwort "Verteilungsgerechtigkeit" postulierte Vorrang bislang noch nicht bedachter Erwerbsinteressenten unvereinbar (Senat, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 102/09, NJW-RR 2011, 633 Rn. 19).
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