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| BGH, 20.12.1961 - V ZR 106/60 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 19.02.1931 - VI 389/30
1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die …
Auszug aus BGH, 20.12.1961 - V ZR 106/60
Eine Gewähr für Beschaffenheit des Grundstücks und der Gebäude übernehmen Verkäuferinnen nicht" als nicht so klar angesehen, daß die Haftung für alle Mängel ausgeschlossen sei (RGZ 131, 343, 344, 350).
- BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63
Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des …
In anderen Entscheidungen wurde bei unbeschränktem Freizeichnungswortlaut eine einschränkende Auslegung verneint, zum Teil wegen Eindeutigkeit und daher fehlender Auslegungsfähigkeit: so wurde in den Klauseln "ohne Gewähr für den Zustand der Gebäude" und "jede Haftung für Große, Güte und Beschaffenheit der Grundstücke wird ausgeschlossen" ein Ausschluß der Haftung auch für unsichtbare (geheime, heimliche, verborgene) Mängel gesehen (Senatsurteile vom 20. Dezember 1961, V ZR 106/60 S. 5 und vom 27. Mai 1964, V ZR 146/62 S. 6, WM 1964, 853; vgl. ferner die Senatsurteile vom 14. Dezember 1960, V ZR 40/60, BGHZ 34, 32, 33, vom 14. Juni 1961, V ZR 88/59, WM 1961, 861, vom 6. Juli 1962, V ZR 68/61 S. 8 ff und vom 10. Juli 1963, V ZR 66/62, WM 1963, 967). - BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62 Die Anknüpfung an eine vorausgegangene Besichtigung der Grundstücke durch den Käufer deutet zwar, wie der Revision zuzugeben ist, auf eine Beschränkung des Haftungsausschlusses auf erkennbare Mängel hin (Urteil des Senats vom 20. Dezember 1961, V ZR 106/60, S. 6; RG JW 1933, 1387, 1388;… Palandt a.a.O.;… BGB RGRK 11. Aufl. § 476 Anm. 1).
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