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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11156
BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19 (https://dejure.org/2020,11156)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2020 - V ZR 110/19 (https://dejure.org/2020,11156)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19 (https://dejure.org/2020,11156)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung der Eigentümergemeinschaft im Verwalterbestellungsprozess

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 24 Abs. 4 S. 2, 26 Abs. 1
    Information der Wohnungseigentümer über Bewerber bei Neubestellung eines Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten bei der Neubestellung eines Verwalters; Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergleichsangebote zur Verwalterneuwahl müssen mit der Einladung versendet werden; §§ 24 Abs. 4 S. 2, 26 Abs. 1 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 26 Abs. 1
    Vorlage von Alternativangeboten für die Neubestellung eines Verwalters innerhalb der Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 24, 26
    Informationspflichten bereits innerhalb der Einladungsfrist zur Versammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1
    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten bei der Neubestellung eines Verwalters; Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung

  • rechtsportal.de

    WEG § 26 Abs. 1
    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten bei der Neubestellung eines Verwalters; Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewerber-Angebote müssen mind. 14 Tage vor Verwalterbestellung Eigentümern vorliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung der Eigentümergemeinschaft ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neubestellung eines Verwalters - Wohnungseigentümer müssen sich auf so eine wichtige Entscheidung gut vorbereiten können

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Informationsversorgung der Wohnungseigentümer innerhalb der Einladungsfrist bei Neubestellung eines Verwalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwei Wochen vor der Verwalterwahl müssen die Vergleichsangebote bekannt sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zwei Wochen vor Verwalterwahl müssen Vergleichsangebote bekannt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalterbestellung nur bei Kenntnis aller Angebote

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neubestellung eines WEG-Verwalters auf Eigentümerversammlung erfordert vorherige Information der Wohnungseigentümer über Angebote von Mitbewerbern innerhalb der Einladungsfrist - Mitteilung der Eckdaten der Angebote genügt

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Neubestellung eines Verwalters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterneubestellung: Wann muss wem der Verwaltervertrag vorliegen? (IMR 2020, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 960
  • MDR 2020, 914
  • NZM 2020, 663
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und …

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Rn. 9 2. Ebenfalls rechtsfehlerfrei nimmt das Berufungsgericht an, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Alternativangebote einzuholen sind (vgl. Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 10).

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Wohnungseigentümer innerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 8) ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können (vgl. Küttner, AnwZert MietR 14/2019 Anm. 1).

    Zudem ist eine Kenntnis der Angebotskonditionen notwendig, um einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anstellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote beurteilen zu können (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12;… Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines …

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Zudem ist eine Kenntnis der Angebotskonditionen notwendig, um einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anstellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote beurteilen zu können (vgl. Senat…, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 12).

    Zu den mitzuteilenden Eckpunkten der Leistungsangebote gehören die vorgesehene Laufzeit des Vertrages und die Vergütung (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9), wobei darzustellen ist, ob eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung mit mehreren Vergütungsbestandteilen angeboten wird.

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Rn. 9 2. Ebenfalls rechtsfehlerfrei nimmt das Berufungsgericht an, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Alternativangebote einzuholen sind (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12;… Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 10).

    Dies kann - wovon der Senat bereits ausgegangen ist - durch Zusendung der Angebote selbst erfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines …

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Die Vergütung in den verschiedenen Angeboten lässt sich nicht immer direkt vergleichen, da zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden ist, in denen die Vergütung des Verwalters in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufgeteilt ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 33), und ein Angebotsvergleich daher nur unter Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vergütungsgestaltungen und dem Leistungsumfang der Angebote möglich ist.
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer …

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Das kann etwa bei der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan oder über eine namhafte Sonderumlage für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fall sein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 12; Schmidt-Räntsch, ZWE 2012, 445, 451).
  • LG Köln, 31.01.2013 - 29 S 135/12

    Verwalterbestellung ohne Vergleichsangebote unzulässig!

    Auszug aus BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19
    Vielmehr müssen diese den Wohnungseigentümern auch bekannt gemacht werden, damit sie Erkundigungen über die Bewerber - etwa über das Internet - einziehen und sich ein Bild darüber verschaffen können, ob der jeweilige Bewerber fachlich geeignet ist, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten (vgl. Briesemeister, IMR 2013, 341).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den …

    Diese Voraussetzung ist bei den auf Grund der Jahresabrechnung zu fassenden Beschlüssen gegeben (Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, ZfIR 2020, 547 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen …

    Rn. 5 1. Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass es nach der Rechtsprechung des Senats bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten ist, Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12 f.; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, NZM 2020, 663 Rn. 12).

    Diese sollen in die Lage versetzt werden, einen tragfähigen Vergleich zwischen den Angeboten der Bewerber anzustellen und die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote zu beurteilen sowie ggf. Erkundigungen über die Bewerber einzuziehen und sich ein Bild darüber zu verschaffen, ob der jeweilige Bewerber fachlich geeignet ist, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, NZM 2020, 663 Rn. 12).

  • BGH, 18.07.2025 - V ZR 76/24

    Beauftragung eines Anwalts bedarf keiner Alternativangebote

    Der Senat hat sich dazu bisher nur im Zusammenhang mit der Bestellung des Verwalters (vgl. Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, NZM 2011, 515 Rn. 12 f.; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 110/19, ZWE 2020, 284 Rn. 9;… Urteil vom 2. Juli 2021 - V ZR 201/20, NZM 2021, 764 Rn. 5) und in prozessualen Sonderkonstellationen geäußert (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2023 - V ZR 246/21, NJW 2023, 2190 Rn. 15;… Urteil vom 10. November 2023 - V ZR 51/23, NJW 2024, 1183 Rn. 33).
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