Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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ZPO § 114 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 114 Satz 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg wegen Zurückweisung der Revision
- Anwaltsblatt
§ 114 ZPO
Keine PKH trotz Zulassung der Revision - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wann fehlt es für die Bewilligung von PKH an Erfolgsaussicht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.05.2006 - 10 O 64/06
- OLG Brandenburg, 03.05.2007 - 5 U 109/06
- BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 304
- AnwBl 2008, 76
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04
Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07
Es kommt aber ihre Zurückweisung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO in Betracht, bei der Klägerin schon im Hinblick darauf, dass in ihrer Person keine gewerbliche Nutzung stattfindet (vgl. Senat, Urt. v. 13. Mai 2005, V ZR 191/04, NJW-RR 2005, 1256), bei dem Kläger im Hinblick darauf, dass sich die Frage bei Nebengebäuden nicht stellt, weil sie das Schicksal des Hauptgebäudes teilen (…Senat, Urt. v. 12. März 1999, V ZR 143/99, VIZ 1999, 351, 352). - BGH, 12.03.1999 - V ZR 143/98
Sachenrechtsbereinigung bei Errichtung von Baulichkeiten auf einem …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07
Es kommt aber ihre Zurückweisung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO in Betracht, bei der Klägerin schon im Hinblick darauf, dass in ihrer Person keine gewerbliche Nutzung stattfindet (…vgl. Senat, Urt. v. 13. Mai 2005, V ZR 191/04, NJW-RR 2005, 1256), bei dem Kläger im Hinblick darauf, dass sich die Frage bei Nebengebäuden nicht stellt, weil sie das Schicksal des Hauptgebäudes teilen (Senat, Urt. v. 12. März 1999, V ZR 143/99, VIZ 1999, 351, 352).
- BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11
Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken
Ist die Revision, wie hier, von dem Berufungsgericht zugelassen worden, fehlt die Erfolgsaussicht, wenn sie nach § 552a ZPO zurückzuweisen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZR 113/07, juris). - BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen …
Rn. 1 Der Antrag des Beklagten, ihm für das beabsichtigte Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, weil der Senat im Falle einer Revisionseinlegung nach § 552 a ZPO verfahren müsste (Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Tz. 1; BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, juris Tz. 1). - BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus Unterbilanzhaftung
Jedoch müsste der BGH sie im Falle der - vom Kl. beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (BGH v. 27.9. 2007, V ZR 113/07, BeckRS 2007, 18516, Tz. 1; vgl. BGH v. 24.6. 2003, VI ZR 130/03, BeckRS 2003, 06074, Tz. 2).
- BGH, 18.06.2013 - II ZA 4/12
Verschmelzung: Erlöschen des Amts des besonderen Vertreters des übertragenden …
Die Prozesskostenhilfe ist auch für eine wie hier vom Berufungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision zu verweigern, wenn sie nach § 552a ZPO zurückzuweisen wäre (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZR 113/07, NJW-RR 2008, 304 Rn. 1;… Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Rn. 1). - BGH, 26.11.2007 - II ZA 15/06
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für die Durchführung einer vom …
Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Kläger beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, Tz. 1, bei juris; vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03, Tz. 2, bei juris). - BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren
Der Antrag des Beklagten, ihm für das beabsichtigte Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, war abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, weil der Senat im Falle einer Revisionseinlegung nach § 552 a ZPO verfahren müsste (s. hierzu auch BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, iuris Tz. 1). - OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 6 U 38/12
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei einem …
Die Beklagte kann sich nur dann sicher sein, dass es nicht zu einem Rechtsstreit zwischen der Zedentin und ihr kommen wird, wenn das Nichtbestehen der mit der Klage verfolgten Ansprüche in diesem Rechtsstreit mit Rechtskraft auch gegenüber der Zedentin festgestellt wird (BGH, Urteil vom 13.6.2008, V ZR 113/07, NJW 2008, 2852).
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