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| BGH, 18.05.1951 - V ZR 12/50 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 08.11.1919 - I 87/19
Unterbrechung der Verjährung.
Auszug aus BGH, 18.05.1951 - V ZR 12/50
Die in der Entscheidung RGZ 97, 126 offen gelassene Frage, ob in solchem Falle das Gericht befugt ist, von der Erlassung eines andernfalls für erforderlich gehaltenen Beweisbeschlusses abzusehen, kann auch hier; dahingestellt bleiben; denn die Revisionsrüge greift schon deshalb nicht durch, weil die Revision nicht darlegt, dass die von ihr für; erforderlich gehaltene Fristsetzung nach § 356 ZPO Erfolg gehabt hätte, d.h. Name und Anschrift der Zeugen nicht angibt, die der Beklagte dem Tatrichter auf Fristsetzung hin benannt hätte.
- BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Grundstückspreisverordnung
Was die im vorliegenden Falle strittigen §§ 4 und 5 der genannten Verordnung anbetrifft, so hat der erkennende Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 1, 72 [77]; 4, 57 [62 f]; DNotZ 1951, 85) wiederholt ausgesprochen, dass an ihrer Fortgeltung nicht zu zweifeln sei, ohne allerdings zu den jetzt von der Revision erhobenen Angriffen ausdrücklich Stellung zu nehmen (Urteile vom 18. Mai 1951 V ZR 12/50 = DNotZ 52, 26, LM § 2 Preisüberw. - BGH, 09.07.1956 - II ZR 74/55
Rechtsmittel
Dies ist ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts dem sich der Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (RG JW 1911, 946; 1912, 754; BGHZ 3, 162 [175]; BGH Urt v 18. Mai 1951 - V ZR 12/50; BGH Urt v 13. Januar 1953 - I ZR 105/52; BGH Urt v 27. Oktober 1954 - II ZR 80/53). - BGH, 27.10.1954 - II ZR 80/53
Rechtsmittel
Bei der Beurteilung dieser Revisionsangriffe ist zunächst von dem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs feststehenden Grundsatz auszugehen, daß es nicht Aufgabe des Tatrichters ist, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem einzelnen Beweismittel besonders und ausdrücklich auseinanderzusetzen (RG JW 1911, 946; 1912, 754; RGZ 156, 315; BGHZ 3, 175; BGH Urt v 18.5.1951 - V ZR 12/50; BGH Urt v 13.1.1953 - I ZR 105/52).
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