Rechtsprechung
| BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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SachenRBerG § 118 Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mitbenutzung eines Grundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Ausschluss eines Entgelts bei Einverständnis des Eigentümers mit der Mitbenutzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 Abs 2 Nr 2 SachenRBerG
Mitbenutzung eines Grundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Ausschluss eines Entgelts bei Einverständnis des Eigentümers mit der Mitbenutzung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
SachenRBerG § 118 Abs. 2 Nr. 2
Anforderungen an ein konkludentes Einverständnis des Grundstückseigentümers bezüglich der Mitbenutzung; Einverständnis nicht notwendig bezüglich unentgeltlicher Mitbenutzung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfassung nur der Mitbenutzung vom Einverständnis des Grundstückeigentümers i.S.v. § 118 Abs. 2 Nr. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG); Konkludentes Verhalten ausreichend für die Mitbenutzung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unentgeltliche Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach SachenRBerG bei konkludentem Einverständnis des Eigentümers zur Mitbenutzung des Grundstücks
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
SachenRBerG § 118 Abs. 2 Nr. 2
Einverständnis des Grundstückseigentümers an der Mitbenutzung seines Grundstücks; Zufahrtsgrunddienstbarkeit; Wegerecht; Mitbenutzungsentgelt; Geh-, Fahr- und Leitungsrecht; geduldete Mitbenutzung; Notweg - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfassung nur der Mitbenutzung vom Einverständnis des Grundstückeigentümers i.S.v. § 118 Abs. 2 Nr. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz ( SachenRBerG ); Konkludentes Verhalten ausreichend für die Mitbenutzung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einräumung einer Grunddienstbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.02.2008 - 10 O 297/05
- OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 5 U 70/08
- BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 818
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08
Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse …
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Das hat zur Folge, dass das Einverständnis wie jede andere rechtsgeschäftliche Erklärung nicht nur ausdrücklich erklärt werden kann, sondern auch durch konkludentes Verhalten (…vgl. BGH, Urt. v. 14. März 1963, VII ZR 257/61, NJW 1963, 1248; OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1145 f.;… Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., Einf. v. § 116 Rdn. 6). - BGH, 07.11.2003 - V ZR 65/03
Inhalt eines einzutragenden Mitbenutzungsrechts; Beginn der Revisionsfrist bei …
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Das sind zum einen die Mitbenutzer, die sich mit dem Grundstückseigentümer über die Mitbenutzung verständigt, diese Verständigung aber weder ausdrücklich noch konkludent in einer anderen Vereinbarung (…dazu: Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489; Urt. v. 7. November 2003, V ZR 65/03, VIZ 2004, 278, 279;… Urt. v. 14. November 2003, V ZR 72/03, VIZ 2004, 193, 194) schriftlich festgehalten und deshalb im Ergebnis allein die rechtliche Absicherung des Gewollten durch ein Mitbenutzungsrecht versäumt haben. - BGH, 12.01.2007 - V ZR 148/06
Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Versorgung mit Trinkwasser
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Rn. 11 bb) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen (Urt. v. 12. Januar 2007, V ZR 148/06, NJW-RR 2007, 526, 527).
- BGH, 30.09.2005 - V ZR 197/04
Überprüfung der Auslegung von Willenserklärungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers liegt deshalb in dem Einverständnis mit der Mitbenutzung auch kein Verzicht auf den zudem erst nach dem Wirksamwerden des Beitritts eingeführten Anspruch auf Entgelt, an den strengere Anforderung zu stellen wären (Senat, Urt. v. 30. September 2005, V ZR 197/04, BGH-Report 2006, 4, 5). - BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98
Konkludent vereinbartes Mitbenutzungsrecht
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Das sind zum einen die Mitbenutzer, die sich mit dem Grundstückseigentümer über die Mitbenutzung verständigt, diese Verständigung aber weder ausdrücklich noch konkludent in einer anderen Vereinbarung (dazu: Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489;… Urt. v. 7. November 2003, V ZR 65/03, VIZ 2004, 278, 279;… Urt. v. 14. November 2003, V ZR 72/03, VIZ 2004, 193, 194) schriftlich festgehalten und deshalb im Ergebnis allein die rechtliche Absicherung des Gewollten durch ein Mitbenutzungsrecht versäumt haben. - BGH, 14.11.2003 - V ZR 72/03
Bereinigungsfähigkeit einer Erschließungsanlage; Begriff der Nutzung; …
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Das sind zum einen die Mitbenutzer, die sich mit dem Grundstückseigentümer über die Mitbenutzung verständigt, diese Verständigung aber weder ausdrücklich noch konkludent in einer anderen Vereinbarung (…dazu: Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489;… Urt. v. 7. November 2003, V ZR 65/03, VIZ 2004, 278, 279; Urt. v. 14. November 2003, V ZR 72/03, VIZ 2004, 193, 194) schriftlich festgehalten und deshalb im Ergebnis allein die rechtliche Absicherung des Gewollten durch ein Mitbenutzungsrecht versäumt haben. - BGH, 19.06.2009 - V ZR 231/08
Voraussetzungen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Entschließung oder …
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Die andere Gruppe bilden Mitbenutzer, die eine in der DDR bestandsfeste Mitbenutzung (dazu Senat, Urt. v. 19. Juni 2009, V ZR 231/08, ZOV 2009, 235) ohne eine solche Verständigung mit dem Grundstückseigentümer erreicht haben. - BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61
Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09
Das hat zur Folge, dass das Einverständnis wie jede andere rechtsgeschäftliche Erklärung nicht nur ausdrücklich erklärt werden kann, sondern auch durch konkludentes Verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 14. März 1963, VII ZR 257/61, NJW 1963, 1248; OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1145 f.;… Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., Einf. v. § 116 Rdn. 6). - LG Berlin, 02.04.2002 - 36 O 292/01
- VG Magdeburg, 18.06.2013 - 4 A 167/11
Vorkaufsrecht beim Erwerb des Aneignungsrechts an einem herrenlosen Grundstücks
Rn. 42 Die von der Beklagten aufgeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 11.10.1991 - V ZR 127/09 -, BGHZ 115, 335 und vom 20.03.1998 - V ZR 25/97 -, NJW 1998, 2136) zu Vertragsgestaltungen, in denen ein Vorkaufsfall angenommen wurde, betrifft Verträge, die der Umgehung des Vorkaufsrechts dienen bzw. als "verschleierter Kauf" einem Kaufvertrag gleichkommen.
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