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| BGH, 15.01.2009 - V ZR 129/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- BGH, 15.01.2009 - V ZR 129/08
- LG Berlin, 10.07.2009 - 3 O 503/02
- KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17
Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung; …
Rn. 16 aa) Die Berücksichtigung von Einwänden gegen die Haftanordnung im Haftaufhebungsverfahren hat den Zweck zu verhindern, dass ein Betroffener weiter in Haft gehalten wird, obwohl sich die (rechtskräftig gewordene) Haftanordnung als rechtswidrig erweist (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZR 129/08, BGH-Report 2008, 1232 Rn. 19). - BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 85/19
Erheben von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Haftantrags im …
Rn. 22 (a) Die Berücksichtigung von Einwänden gegen die Haftanordnung im Haftaufhebungsverfahren hat den Zweck zu verhindern, dass ein Betroffener weiter in Haft gehalten wird, obwohl sich die (rechtskräftig gewordene) Haftanordnung als rechtswidrig erweist (BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZR 129/08, BGH-Report 2008, 1232 Rn. 19). - KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten …
Die nach dem Urteil des Kammgerichts vom 15. Mai 2008 - 27 U 97/07 - und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2009 - V ZR 129/08 - von dem Kläger an die Streithelfer zu erstattenden Kosten werden auf 70.513,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2009 festgesetzt.Rn. 17 Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 15. Januar 2009 - V ZR 129/08 - zurück.
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