Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1973 - V ZR 129/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einräumung eines Kaufrechts - Abschluss eines Grundstückskaufvertrags unter einer aufschiebenden Bedingung - Veränderung der Geschäftsgrundlage - Anpassung eines Vertrags an die jetzt bestehenden Verhältnisse - Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags - Die Entwicklung der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1973, 1594
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
- BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 44/71
Auszug aus BGH, 11.05.1973 - V ZR 129/71
Angesichts des im Vertrag gewählten Maßstabs (Lebenshaltungskosten) für die Anpassung des Kaufpreises kann somit die Geschäftsgrundlage nicht deshalb entfallen sein, weil später die Grundstückspreise eine stärkere Steigerung erfahren haben als die Lebenshaltungskosten (vgl. BGH Betrieb 1973, 613). - BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 245/68
Vertragsanpassung auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Anpassung des …
Auszug aus BGH, 11.05.1973 - V ZR 129/71
Der Berufungsrichter hat auch nicht festgestellt, daß der Beklagte nach der gemeinsamen Vorstellung beider Parteien hinsichtlich der Preisentwicklung nur ein klar umgrenztes, voraussehbares Risiko übernehmen wollte (vgl. BGH WM 1971, 214 f). - BGH, 18.10.1968 - V ZR 93/65
Anpassung von Erbbauzinsen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage - Aufhebung der …
Auszug aus BGH, 11.05.1973 - V ZR 129/71
Soweit sich das Oberlandesgericht in diesem Zusammenhang zur Stützung seiner gegenteiligen Ansicht auf die Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 1968 - V ZR 93/65 (WM 1969, 64, 65) bezieht, ist folgendes zu bemerken: Der Senat hat in diesem Urteil ausgeführt, eine - von den Parteien nicht vorausgesehene - Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung könne eine Abweichung vom Grundsatz der Vertragstreue nur bei derart grundlegenden und einschneidenden Änderungen der maßgeblichen Umstände rechtfertigen, daß ein weiteres Festhalten am ursprünglichen Vertrag zu einem mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbaren Ergebnis führen würde.
- BGH, 12.07.2013 - V ZR 122/12
Verkauf eines Grundstücks durch eine Gemeinde in Bayern: Nichtigkeit des …
Rn. 9 b) Diese Auslegung ist möglich (so bereits zu ähnlichen Vereinbarungen Senat, Urteil vom 28. September 1962 - V ZR 8/61, MDR 1963, 37 f.; Urteil vom 11. Mai 1973 - V ZR 129/71, DB 1973, 1594; Urteil vom 28. Juni 1996 - V ZR 136/95, NJW-RR 1996, 1167).Daraus ergibt sich der Anspruch des Klägers gegen den Beklagten auf Auflassung des Grundstücks gegen Zahlung des Kaufpreises (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 1973 - V ZR 129/71, DB 1973, 1594) und auf Bewilligung der Eigentumsumschreibung.
- BGH, 10.10.1980 - V ZR 98/79 Die Einräumung eines Ankaufsrechts ist in verschiedenen Rechtsformen möglich, insbesondere durch (langfristig bindendes) Verkaufsangebot, durch Kauf-Vorvertrag oder durch aufschiebend bedingten Kaufvertrag (BGH Urteil vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16; BGHZ 47, 387, 388; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Mai 1973, V ZR 129/71, WM 1973, 839).
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