Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1994 - V ZR 132/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,24946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88
Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZR 132/93
Sollte die nach dieser Vorschrift einzuhaltende Frist ungenützt verstrichen sein, ist die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruches erloschen (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1989, VIII ZR 310/88. BGHR ZPO § 321 Abs. 1 - Entscheidungsformel 1).
- LG München II, 08.07.2021 - 1 O 255/19
Schenkung eines Grundstücks mit vorbehaltenem Wohnungsrecht
Rn. 26 aa) Grundsätzlich liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 29.04.1974, Az. V ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.; BGH…, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15 -, BGHZ 211, 38-45, Rn. 9). - BGH, 14.10.1994 - V ZR 233/93
Wirksamkeit eines Vertrages über ein volkseigenes Grundstück nach Inkrafttreten …
Eine Ergänzung des Urteils wegen der Hilfswiderklage hätte nur nach § 321 ZPO herbeigeführt werden können (vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. September 1994, V ZR 132/93).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.