Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1966 - V ZR 146/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewilligung der Löschung eines Nacherbenvermerks - Zulässigkeit und Formbedürftigkeit der Vezichtserklärung eines Nacherben mit der Konsequenz einer Übertragung der erbrechtlichen Stellung hinsichtlich der Nacherbenanwartschaft auf einen Begünstigten - Zustimmung von ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 04.11.1927 - VII 346/27
Genehmigung eines Vertrags
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - V ZR 146/63
Die Beklagten haben bereits in der Berufungsbegründung (S. 6) auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 118, 335, 337 und BGHZ 2, 150, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50] hingewiesen, in denen gesagt ist, die Genehmigung eines Vertrags setze begrifflich die Kenntnis und den Willen des Genehmigenden voraus, daß der Vertrag erst mit seiner Genehmigung wirksam wird; sie erfordere deshalb, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des früher abgeschlossenen Vertrags bewußt ist oder doch jedenfalls mit einer solchen Möglichkeit rechnet.Seine Feststellungen sind dahin zu verstehen, daß auch das Bestehen von Zweifeln an der Rechtswirksamkeit der Verfügung bei Karl und Wilhelm G. verneint werden muß (vgl. RGZ 118, 335, 337).
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - V ZR 146/63
Mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens brauchte sich der Tatrichter nicht auseinanderzusetzen (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]. - BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50
Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe
Auszug aus BGH, 22.04.1966 - V ZR 146/63
Die Beklagten haben bereits in der Berufungsbegründung (S. 6) auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 118, 335, 337 und BGHZ 2, 150, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50] hingewiesen, in denen gesagt ist, die Genehmigung eines Vertrags setze begrifflich die Kenntnis und den Willen des Genehmigenden voraus, daß der Vertrag erst mit seiner Genehmigung wirksam wird; sie erfordere deshalb, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des früher abgeschlossenen Vertrags bewußt ist oder doch jedenfalls mit einer solchen Möglichkeit rechnet.
- BGH, 23.02.1968 - V ZR 166/64
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Grundbuchberichtigungsanspruchs - …
Einer solchen Auflegung steht auch nicht der für rechtsgeschäftliche Genehmigungen anerkannte Grundsatz entgegen, daß sich der Genehmigende der wenigstens möglicherweise gegebenen Genehmigungsbedürftigkeit des von ihm Gebilligten bewußt sein muß (BGHZ 2, 150, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50]; Senatsurteil vom 22. April 1966, V ZR 146/63).
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