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| BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1610
- MDR 1963, 832
- DNotZ 1964, 622
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- RG, 23.10.1934 - II 129/34
Kann, wenn im Gesellschaftsvertrag einer offenen Handelsgesellschaft bestimmt …
Auszug aus BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62
führen sollen, einen Ausschluß ihres aus der ünvererbli'ohkeit des Gesellschaftsanteils an sie entstehenden Ab~ findungsansprucho nicht vor, obifohl dies schon damals von der Rechtsprechung zugelasscn war und noch heute ist (RGZ 145, 289, 293fpv? U l , 345, 350? BGHZ .22, 186, 195); die laichtabkömmlinge sind also durch den Gesellschaftsvertrag keineswegs von den im Gesellschaftsanteil verkörperten Vermögenswerten ausgeschlossen, sondern hur auf eine bestimmte Art ihrer Realisierung beschränkt (Abfindungsanspruch, nicht fortdauernde Gesellschafterstellung); § 5 Abs. 3 aaO sieht auch die Möglichkeit vor, daß Nicht abkömmlinge vorübergehend, nämlich bis zum Ende des Geschäftsjahrs, Gesellschafterstellung einnehmen.
- BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16
Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …
Rn. 14 aa) Eine solche liegt vor, wenn ein bestimmter, tatsächlich eingetretener Fall vom Erblasser nicht bedacht und deshalb nicht geregelt wurde, aber geregelt worden wäre, wenn der Erblasser ihn bedacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, WM 1963, 999 unter II 4). - BGH, 22.10.2015 - V ZB 126/14
Grundbucheintragung: Erwerb der Erbteile einer Erbengemeinschaft durch mehrere …
Rn. 5 1. Zutreffend legt das Beschwerdegericht zugrunde, dass über einen Erbteil auch in Bruchteilen verfügt werden kann (ganz hM, vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611;… Staudinger/Werner, BGB [2010], § 2033 Rn. 7;… Lange, Erbrecht, 2011, § 56 Rn. 23; jeweils mwN; skeptisch Otto, NotBZ 2015, 26, 27 mwN) und dass die Überführung eines im Gesamthandseigentum stehenden Nachlassgrundstücks in Bruchteilseigentum der Auflassung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 11/56, BGHZ 21, 229, 231; OLG München, FamRZ 2012, 154 f. mwN).Wird ein Erbteil veräußert, führt dies dazu, dass der Veräußerer aus der mit dem Erbfall kraft Gesetzes zwischen ihm und den übrigen Miterben entstandenen Gesamthandsgemeinschaft ausscheidet und die Gemeinschaft mit dem Erwerber fortgeführt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 11/56, BGHZ 21, 229, 231; Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611; BayObLG, …
- OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09
Erbauseinandersetzung: Zustimmungerfordernis für den Anspruch auf …
Ebenso hat der BGH (Urt. v. 28.06.1963, V ZR 15/62, NJW 1963, 1611 = MDR 1963, 832) es ausreichen lassen, wenn kein Streit mehr darüber besteht, dass dem Miterben der herausverlangte Teil auch zustehen wird.
- OLG München, 19.07.2016 - 34 Wx 62/16
Auslegung einer Erbanteilsabtretung bei irriger Vorstellung über die Höhe der …
Rn. 24 (3) Zutreffend ist zwar, dass auch die teilweise Übertragung eines Erbteils zu einem Bruchteil in Frage kommt (BGH NJW 1963, 1610; BayObLGZ 1990, 188/190;… Schöner/Stöber Rn. 964). - LG Hagen, 25.11.2025 - 4 O 93/25
Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Gesamterbauseinandersetzung, …
Rn. 73 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser im Anschluss an das Reichsgericht entwickelt hat, kann ein Anspruch auf Teilerbauseinandersetzung in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür sprechen und berechtigte Belange der Erbengemeinschaft und der einzelnen Miterben nicht gefährdet werden (…BGH, Urt. v. 14.03.1984 - IVa ZR 87/82, NJW 1985, 51, 52;… BGH, Urt. v. 28.06.1965 - III ZR 10/64, WM 1965, 1155 juris Rn. 32; BGH, Urt. v. 28.06.1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611;… BGH, Urt. v. 13.03.1963 - V ZR 208/61, NJW 1963, 1541 = BeckRS 1963, 104709; RG, Urt. v. 16.04.1919 - IV 412/18, RGZ 95, 325, 326/327.Rn. 76 In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Auffassung geäußert, bei einem Nachlass (Nachlass Sohn H), zu dem ein Erbteil an einem anderen Nachlass gehört (Erbteil des Sohnes H am Nachlass seines Vaters), könne ein besonderer Grund für eine Teilerbauseinandersetzung bezogen auf den in den Hauptnachlass fallenden Erbteil des zweiten Nachlasses (verlangt wurde die Teilung des Erbteils in Bruchteile) bestehen, wenn nur die Zugehörigkeit des Erbteils zum Hauptnachlass umstritten ist, die Auseinandersetzung des übrigen Hauptnachlasses aber nicht im Streit stehe (BGH, Urt. v. 28.06.1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611).
- BFH, 11.06.1975 - II R 5/72
Ideelle Hälfte - Gleichzeitiger Erwerb - Ungeteilter Nachlaß - Eigentumsübergang …
Zulässig ist nach herrschender Auffassung auch die Verfügung über einen Bruchteil des Anteils (vgl. Entscheidung des BGH in NJW 1963, 1610).Wird ein Erbanteil an verschiedene Erwerber nach Bruchteilen veräußert, so werden die Erwerber in Bruchteilsgemeinschaft Inhaber des Erbteils (…vgl. Brox, Erbrecht, 2. Aufl., Rdnr., 452;… Bartholomeyczik, Erbrecht, 9. Aufl., S. 235;… Manfred Wolf in Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., § 2033 Rdnr. 12; unentschieden der BGH in NJW 1963, 1610).
- BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 169/90
Zur Übertragung eines Teils eines Erbanteils an einen Miterben
Es ist in der neueren Literatur und in der Rechtsprechung einhellig anerkannt, daß die Befugnis eines Miterben, über seinen Anteil an dem Nachlaß zu verfügen ( § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB ), auch das Recht umfaßt, einen Bruchteil dieses Anteils zu veräußern (…vgl. nur Staudinger/Werner BGB 12. Aufl. § 2033 Rn. 7 und aus der Rechtsprechung RG WarnRspr. 1913 Nr. 234; BGH NJW 1963, 1610/1611; BayObLGZ 1990, 188/190; KG KGJ 46 A 181/182; OLG Düsseldorf Rpfleger 1968, 188). - LG Stuttgart, 31.03.2026 - 7 O 161/25 Rn. 58 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser im Anschluss an das Reichsgericht entwickelt hat, kann ein Anspruch auf Teilerbauseinandersetzung - und zwar auch gegen den Willen anderer Miterben - nur in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür sprechen, eine verständige Verwaltung dies erfordert und berechtigte Belange der Erbengemeinschaft und der einzelnen Miterben nicht gefährdet werden (…vgl. BGH, Urteile vom 14. März 1984 - IVa ZR 87/82 -, juris, Rn. 20;… vom 28. Juni 1965 - III ZR 10/64 -, juris, Rn. 32; vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62 -, juris, Rn. 31;… vom 13. März 1963 - V ZR 208/61 -, juris, Rn. 10; RG, Urteil vom 16. April 1919 - IV 412/18 -, RGZ 95, 325, juris).
- OLG Hamburg, 22.08.2023 - 2 U 5/19
Wirksamkeit des Auseinandersetzungsplanes eines Testamentsvollstreckers
Rn. 27 Solange die Erbengemeinschaft nach dem vorverstorbenen Ehemann damit noch ungeteilt ist, kann sie im Rahmen der Auseinandersetzung einer weiteren Erbengemeinschaft allenfalls durch quotale Zuweisung an die Miterben des weiteren Erbfalles berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 1963, 1610). - OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97
Auskehrung eines Erlöses aus einer Teilungsversteigerung zweier Grundstücke; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.06.1990 - 2 BReg Z 66/90
Anforderungen an die Eintragung von Eigentümern im Grundbuch; Eintragung der …
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