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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1454
BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58 (https://dejure.org/1960,1454)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1960 - V ZR 150/58 (https://dejure.org/1960,1454)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1960 - V ZR 150/58 (https://dejure.org/1960,1454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 533
  • MDR 1960, 390
  • DNotZ 1960, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 21/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58
    Zum andern habe das Berufungsgericht aber gar nicht erwogen, daß auch bei Rechtswirksamkeit der Entschließung vom 26. August 196 diese jeden falls erst in einem Zeitpunkt ergangen sei., in dem die formell rechtskräftige Versagung den bis dahin schwebend unwirksamen Kaufvertrag schon endgültig unwirksam gemacht hätte, die spätere Aufhebung des versagenden Beschlusses habe auf den wirkungslos gewordenen Kaufvertrag keinen Einfluß mehr (BGH NJW 1956, 1918).

    Revision zutreffend hervorhebt, erheblich, weil für den Fall, daß sie zu bejahen wäre, der Kaufvertrag vom 18, Juli 19l:-1 endgültig der Unwirksamkeit verfallen wäre, auch wenn der versagende Bescheid später durch einen Verwaltungsakt derselben oder der Vorgesetzten Behörde wegen angeblicher oder wirklicher Fehlerhaftigkeit aufgehoben worden wäre (Urteile des erkennenden Senats vom 2+. Oktober 1956, NJW 1956, 1918, vom 8 o Mai 1953, DNotZ 1953, 397 im Anschluß an die dort zitierte Rechtsprechung des Reichsgerichts), wobei im vorliegenden Rechtsstreit nicht entschieden zu werden braucht, wie ein solcher Rücknahme- oder Aufhebungsakt seinerseits verwaltungsrechtlich zu beurteilen wäre (vgl. dazu Haueisen, NJW 1957, 385 in einer Anmerkung zum Urteil des Senats vom 2l.

  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58
    Er bewirkte jedoch eine rAuflage f, die in Wirklichkeit keine Auflage im Hechtssinne ist«, sondern der äußerstenfalls als einer Bedingung der Genehmigung Wirksamkeit zukommt, Soll ein gesetzlicher Versagungsgrund für eine Genehmigung beseitigt werden, so stehen drei Formen zur Verfügung (vgl, hier zu BGH Beschluß vom 7" Dezember 195 - V BLw 7/'r, RdL 19557 39 = DNotZ 1955, 198; Kollmeyer, DNotZ 1951? 63): lo Versagung unter gleichzeitiger Mitteilung, unter welchen Bedingungen eine Genehmigung erteilt werde, 2 , Erteilung der Genehmigung für den Fall, daß eine bestimmte Bedingung eintritt (die Bedingung mag sein die Veränderung des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts durch die Parteien oder ein Umstand außer halb der Vertragsgestaltung),.
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …

    Auszug aus BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58
    keit der Entscheidung des Regierungspräsidenten begründeten, in.eigener Zuständigkeit zu prüfen" Mag als Streitgegenstand der Anfechtungsklage die Rechtmäßigleit.: des angefochtenen Verwaltungsakts oder der Anspruch auf Aufhebung des Akts betrachtet werden (vgl" BGHZ 9, 329; 20, 379, Niese JZ 1952, 3539 Bettermann, DVB1 1953, 163, MDR 195, 9, DVBi 1957, 109, Schmidt DÖV 1957? 103), in keinem Fall wird von der Rechts kraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils die Rechtmäßigkeit oder der Inhalt des Verwaltungsakts betroffen, der durch den mit Erfolg angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben worden war" Alle von den Beklagten vorgetragenen Gesichtspunkte (Verfahrensmsngel hinsichtlich der Zulässigkeit der Beschwerde: Versagung des rechtlichen Gehörs; arglistige Täuschung; unsach liehe, durch persönliche Umstände beeinflußte Entscheidung) wären' .jedoch allenfalls geeignet gewesen« eine Fehlerhaftigkeit der Entschließung zu begründen« die aber nur zu ihrer Aufhebung im Verwaltungsweg Veranlassung hätte geben können, keinesfalls aber eine im Zivilrechtsstreit zu berücksichtigen de Nichtigkeit begründeten".
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58
    keit der Entscheidung des Regierungspräsidenten begründeten, in.eigener Zuständigkeit zu prüfen" Mag als Streitgegenstand der Anfechtungsklage die Rechtmäßigleit.: des angefochtenen Verwaltungsakts oder der Anspruch auf Aufhebung des Akts betrachtet werden (vgl" BGHZ 9, 329; 20, 379, Niese JZ 1952, 3539 Bettermann, DVB1 1953, 163, MDR 195, 9, DVBi 1957, 109, Schmidt DÖV 1957? 103), in keinem Fall wird von der Rechts kraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils die Rechtmäßigkeit oder der Inhalt des Verwaltungsakts betroffen, der durch den mit Erfolg angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben worden war" Alle von den Beklagten vorgetragenen Gesichtspunkte (Verfahrensmsngel hinsichtlich der Zulässigkeit der Beschwerde: Versagung des rechtlichen Gehörs; arglistige Täuschung; unsach liehe, durch persönliche Umstände beeinflußte Entscheidung) wären' .jedoch allenfalls geeignet gewesen« eine Fehlerhaftigkeit der Entschließung zu begründen« die aber nur zu ihrer Aufhebung im Verwaltungsweg Veranlassung hätte geben können, keinesfalls aber eine im Zivilrechtsstreit zu berücksichtigen de Nichtigkeit begründeten".
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer …

    Der Genehmigungsbehörde steht nämlich nicht die Befugnis zu, von den Vertragsparteien eine Änderung des Inhalts abgeschlossener Verträge zu verlangen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1960 - V ZR 150/58, NJW 1960, 533 und vom 9. Januar 1981 - V ZR 58/79, BGHZ 79, 201, 205).
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Mit einer behördlichen Auflage kann im hier einschlägigen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz der Inhalt von Privatrechtsbeziehungen der Beteiligten nicht beeinflußt werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Januar 1960, V ZR 150/58 = NJW 1960, 533;… Zinkahn/Bielenberg, BBauG § 20 Rdn. 59; Brügelmann/Grauvogel, BBauG § 20 Anm. 3 b cc;… Schrödter, BBauG 3. Aufl. § 20 Rdn. 11).

    Der Hinweis auf das Urteil des Senats vom 20. Januar 1960 (aaO) geht fehl, da es sich damals um eine Wohnsiedlungsgenehmigung für den schuldrechtlichen Kaufvertrag handelte.

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