Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 582
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1952 - III ZR 162/51
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Auszug aus BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51
Der erkennende Senat schliesst sich deshalb der Auffassung des III. Zivilsenats (Urteil vom 10. Juli 1952 in Sachen III ZR 162/51) an, dass sowohl das Gesetz vom 24. März 1933 rechtsgültig ist als auch die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Gesetze und gesetzesgleichen Verordnungen formell gültig sind. - BGH, 06.12.1951 - III ZR 51/51
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Auszug aus BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51
Dieser Verfahrensverstoss muss auch ohne Rüge von Amts wegen berücksichtigt werden (RGZ Bd. 157 S. 326 ff; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 1951 in Sachen III ZR 51/51); daher mussten die Urteile des Landgerichts und des Berufungsgerichts sowie die diesen beiden Urteilen zugrundeliegenden Verfahren unter Zurückverweisung zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, und zwar auch über die Kosten der Rechtsmittel, aufgehoben werden.
- BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65
Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen …
Der erkennende Senat ist dem in ständiger Rechtsprechung gefolgt mit der Begründung: Die Frage, ob ein Gesetz zu erlassen und welcher Inhalt ihm zu geben ist, hängt von einer Vielzahl von wirtschaftlichen, politischen und weltanschaulichen Erwägungen ab, die aus dem Bereich des einzelnen Staatsbürgers heraustreten (vgl. BVerfGE 1, 97; BGH NJW 1953, 582).Es gibt grundsätzlich keinen Individualanspruch darauf, daß der Gesetzgeber ein Gesetz aufrechterhält, oder darauf, daß der Gesetzgeber ein Gesetz erläßt (BGH NJW 1953, 582).
- BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52
Enteignung zwecks Wohnungsbau
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 2 zu WeimVerf Art. 153 = NJW 1953, 582 auszugsweise) bereits ausgesprochen, daß Verwaltungsakte, die einen Dritten (hier die Beklagte) begünstigen, grundsätzlich nicht widerruflich sind, wenn nicht besondere Ausnahmegründe das Gegenteil rechtfertigen. - BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle …
Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1952 V ZR 153/51 im Prozeß eines anderen Gartenbaubetriebs wurde die Schadensersatzpflicht der Stadt für die aus dem Gemüsebau den Landwirten entstandenen Schäden dem Grunde nach teilweise anerkannt, nachdem sie durch die Vorinstanzen in vollem Umfange abgelehnt worden war.
- BVerwG, 05.06.1964 - I B 37.64
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Es hat im wesentlichen ausgeführt: Die LockerungsVO sei rechtswirksam; die hiergegen vom Kläger erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken griffen nicht durch; mit der vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin vom 13. August 1946 (VOBl. I S. 295) - vVvB - sei die LockerungsVO bei Berücksichtigung aller Umstände ihres Zustandekommens und des späteren Verhaltens der Alliierten Kommandantur, wie im einzelnen ausgeführt wird, vereinbar; mit ihrem Inkrafttreten sei der auf Grund der AblieferungsVO ergangene Bescheid des Bezirksamtes Zehlendorf vom 20. April 1949 hinfällig geworden; dementsprechend habe das zwischen der Ehefrau des Klägers und dem Beklagten durch den Bescheid vom 20. April 1949 begründete öffentliche Rechtsverhältnis entgegen dem Feststellungsbegehren des Klägers über den 30. Mai 1949 hinaus nicht fortbestanden; der Bescheid sei, wie auch der BGH in seinemUrteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - (teilweise veröffentlicht in NJW 1953, 582) ausgeführt habe, als ausschließlich belastender Verwaltungsakt anzusehen; der Anspruch des von dem Bescheid Betroffenen auf Abnahme und Bezahlung sei nur ein aus dem Eingriff folgender sog. "Rechtsreflex"; ebenso wie der Erlaß eines belastenden Verwaltungsakts zu seiner Rechtswirksamkeit einer Rechtsgrundlage bedürfe, gelte er als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nur so lange, wie die Rechtsgrundlage fortbestehe, und werde er mit deren Wegfall ohne besondere Aufhebung hinfällig. - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 260/54
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Wenn in der Entscheidung des V. Zivilsenats vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - (= LM Nr. 2 zu § 75 EinlPrALR) die Verpflichtung einer "Reichsstelle" zur Abnahme landwirtschaftlicher Produkte bejaht worden ist, deren Anbau gefordert war, so ist diese Verpflichtung nur aus einer, besonderen gesetzlichen Bestimmung entnommen, die im vorliegenden Falle gerade fehlt. - BGH, 14.06.1962 - III ZR 52/61
Eröffnung des Zivilrechtswegs - Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudes - …
Es bedarf hier jedoch keiner Entscheidung der Frage, ob das sogenannte "legislative Unrecht" einen Antshaftungsanspruch der von einem Gesetzgebungsakt besonders betroffenen Personen begründen kann (vgl. BGH NJW 1953, 582; BGH Urteile vom 16. November 1953 - III ZR 153/52-, vom 30. November 1953 - III ZR 275/52 - und vom 16. Juni 1956 - III ZR 305/54 -). - BGH, 30.11.1953 - III ZR 275/52
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Auch dazu braucht nicht Stellung genommen zu werden, ob § 17 der Verordnung auf den Fall der Aufhebung der öffentlichen Bewirtschaftung einer bestimmten Warengattung Überhaupt angewendet werden kann (Bedenken hierzu in BGH NJW 1953, 582). - BGH, 29.01.1953 - III ZR 135/52
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Das mag in der Regel zutreffen (Urteil des V. Zivilsenats vom 31.10.1952 - V ZR 153/51 - S. 23; OVG Münster, DVerwBl 1950 S. 730; OVG Hamburg, MDR 1952 S. 62). - BVerwG, 04.10.1962 - I C 90.58
Pflichtablieferung pflanzlicher Erzeugnisse
Der Kläger hat seine Revision damit begründet, daß der Bundesgerichtshof in einem gleichartigen Fall (Niemetz gegen Stadt Berlin - V ZR 153/51 -) den Fortbestand der durch die Anbaubescheide begründeten Rechtsverhältnisse, wie er meint, zu Unrecht verneint habe. - BGH, 09.04.1956 - III ZR 135/55
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Anbaubeschränkungen und -auflagen fallen, soweit es sich um Fruchtfolge, Bestellung freien oder freigewordenen Acker- oder Gartengeländes handelt, nach jenen Rechtsgrundsätzen des Großen Senats, wenn sie sich nicht nur gegen Einzelne richten, sondern allgemein gegeben sind, unter die entschädigungslose Eigentumsbegrenzung (vgl. V. Zivilsenat im Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 153/51 - in NJW 1953, 582 betr. Anbau- und Ablieferungsanordnungen zur landwirtschaftliche Erzeugnisse; III. Zivilsenat im Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 275/52 - S. 18/19 betr. die Saatgutbewirtschaftung; Urteil des III. Zivilsenats vom 26. März 1953 - III ZR 206/52 S 24/25 = JZ 1953, 642 betr. - BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52
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- BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53
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- BGH, 26.02.1954 - V ZR 177/52
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- BGH, 29.04.1953 - II ZR 34/52
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- BGH, 03.12.1952 - V ZB 1/51
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