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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1986 - V ZR 158/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5217
BGH, 20.06.1986 - V ZR 158/85 (https://dejure.org/1986,5217)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1986 - V ZR 158/85 (https://dejure.org/1986,5217)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1986 - V ZR 158/85 (https://dejure.org/1986,5217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 180/83

    Beurkundung von Vereinbarungen - Vereinbarungen - Vollständigkeitsvermutung - …

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 158/85
    Es verkennt dabei die Tragweite der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung, die sich entsprechend dem Umfang des Beurkundungszwangs auf die vollständige und richtige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarungen, nicht aber auf die bei den Vertragsverhandlungen erteilten Informationen bezieht (vgl. Senatsurt. v. 1. Februar 1985, V ZR 180/83, WM 1985, 699 m.w.N. = DNotZ 1986, 78 mit Anm. Reithmann).
  • BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68

    Verkauf eines Einfamilienhauses mit Büroräumen - Ausschluss der Haftung für …

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 158/85
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Berufungsgericht auch grundsätzlich von einer Beweislast der Kläger für die arglistige Täuschung, insbesondere für die bestrittene Behauptung aus, sie seien über das Verwaltungsstreitverfahren nicht aufgeklärt worden (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Dagegen gilt sie nicht für eine etwa erteilte Information; denn eine solche bedarf nicht der notariellen Beurkundung und nimmt daher an der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der notariellen Urkunde nicht teil (…Senat, Urt. v. 1. Februar 1985, V ZR 180/83, WM 1985, 699, 700; Urt. v. 20. Juni 1986, V ZR 158/85, BGHR § 313 Satz 1 BGB Vollständigkeitsvermutung 1).

    Der Vertragsinhalt hätte in dieser Hinsicht - wäre die Schlußfolgerung des Berufungsgerichts möglich gewesen - allenfalls eine mehr oder minder große indizielle Bedeutung für die den Klägern obliegende Beweisführung erlangen können (vgl. Senat, Urt. v. 20. Juni 1986, V ZR 158/85, aaO).

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht …

    Sie kann aber indizielle Bedeutung für die Beweisführung haben (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 1986 - V ZR 158/85, juris Rn. 11 f.).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Dagegen gilt sie nicht für eine etwa erteilte Information; denn eine solche bedarf nicht der notariellen Beurkundung und nimmt daher an der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der notariellen Urkunde nicht teil (…Senat, Urt. v. 1. Februar 1985, V ZR 180/83, WM 1985, 699, 700; Urt. v. 20. Juni 1986, V ZR 158/85, BGHR § 313 Satz 1 BGB Vollständigkeitsvermutung 1).

    Der Vertragsinhalt hätte in dieser Hinsicht - wäre die Schlußfolgerung des Berufungsgerichts möglich gewesen - allenfalls eine mehr oder minder große indizielle Bedeutung für die den Klägern obliegende Beweisführung erlangen können (vgl. Senat, Urt. v. 20. Juni 1986, V ZR 158/85, aaO).

  • LG Karlsruhe, 16.02.2007 - 3 O 195/06

    Werkvertrag: Fehlende Nutzbarkeit eines Parklifters wegen geringer Höhe als …

    Dagegen gilt sie nicht für eine etwa erteilte Information; denn eine solche bedarf nicht der notariellen Beurkundung und nimmt daher an der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit derselben nicht teil, weshalb der angeblich arglistig Getäuschte auch in solchen Fällen die Behauptung des Gegners widerlegen muss, er sei ordnungsgemäß aufgeklärt (BGH, NJW 2003, 2380, 2382; BGH, Urteil vom 20.06.1986, Az.: V ZR 158/85, zit. nach juris; BGH, WM 1985, 699; 700; vergl. auch OLGR Düsseldorf 1996, 61, 62;… Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 125 RN. 15).
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