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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,2985
BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57 (https://dejure.org/1959,2985)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1959 - V ZR 159/57 (https://dejure.org/1959,2985)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1959 - V ZR 159/57 (https://dejure.org/1959,2985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1319
  • MDR 1959, 652
  • DNotZ 1959, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Die Entscheidung BGH NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50], auf die sich die Anschlußrevision bezieht, betraf einen ändern Fall.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.02.1950 - II ZS 29/49
    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Die Frage ist mit dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 4, 57, 64 f = NJW 1950, 691) zu bejahen.
  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Die Beklagte kann nur das negative Interesse, nicht aber Erfüllung des Vertragswerkes verlangen (RGZ 83, 246; 132, 76, 79 und für den Fall der culpa in contrahendo BGHZ 6, 330, 335) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51].
  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Daß die nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 erteilte Genehmigung zur Auflassung durch die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Kaufvertrages (Scheinvertrages) hinfällig ist, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum angenommen (OGHZ 1, 327 = NJW 1949, 425; vgl. BGH MDR 1958, 593 = DNotZ 1958, 484).
  • BGH, 11.02.1955 - V ZR 111/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Dies sei für den Fall bereits ausgesprochen, daß der Verkauf eines ganzen Grundstücks protokolliert, in Wirklichkeit aber nur ein Teil dieses Grundstücks verkauft wurde (OLG Frankfurt HEZ 1, 193; BGH LM PreisÜberwVO § 4 Nr. 3 = DNotZ 1955, 309).
  • RG, 05.06.1917 - II 606/16

    Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die …

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Der Verkäufer kann den Mehr betrag auch nicht als Schadensersatz, geschuldet aus unerlaubter Handlung, verlangen; denn der Zustand, dessen Herstellung im Wege des Schadensersatzes verlangt wird, muß eben ein erlaubter sein (RGZ 90, 305; BGB RGRK § 249 Anm. 1).
  • RG, 05.03.1931 - VI 526/30

    Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch …

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Die Beklagte kann nur das negative Interesse, nicht aber Erfüllung des Vertragswerkes verlangen (RGZ 83, 246; 132, 76, 79 und für den Fall der culpa in contrahendo BGHZ 6, 330, 335) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51].
  • RG, 29.01.1942 - 3 C 937/41

    1. Wird jemand durch Täuschung dazu bestimmt, einen gegenseitigen Vertrag zu …

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Unter solchen Umständen kann der Vertragsabschluß schon allein zu der Annahme führen, daß der getäuschte Vertragsteil in seinem Vermögen geschädigt ist (RGSt 76, 49, 52).
  • BGH, 16.10.1957 - V ZR 155/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 1957 (NJW 1958, 99) dargelegt, daß es, was das Verlangen eines Verkäufers auf Zahlung des schwarzen Mehrpreises anlangt, unerheblich sei, ob ein Verkäufer von sich aus den Schwarzkauf vorgeschlagen habe oder ob er sich durch Verlockungen, Zusicherungen und Beschwichtigungen in die Falle des Preisrechtes habe locken lassen.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.01.1949 - II ZS 51/48
    Auszug aus BGH, 22.04.1959 - V ZR 159/57
    Daß die nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 erteilte Genehmigung zur Auflassung durch die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Kaufvertrages (Scheinvertrages) hinfällig ist, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum angenommen (OGHZ 1, 327 = NJW 1949, 425; vgl. BGH MDR 1958, 593 = DNotZ 1958, 484).
  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66

    Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen …

    Soweit die Revision in den bisher zur Grundstückspreisverordnung ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Stellungnahme zu der Frage vermißt, ob im Anwendungsfall des § 4 a.a.O. der Kaufvertrag rechtswirksam bleibe, übersieht sie, daß der erkennende Senat dies schon wiederholt bejaht hat (z.B. Urteil vom 21. Mai 1954, V ZR 1/54, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 3: "... daß § 4 ... den unrichtig beurkundeten Vertrag aufrechterhält, wenn ..."; Urteil vom 22. April 1959, V ZR 159/57, LM a.a.O. Nr. 8: "Ist ... § 4 GrdstPrVO ... anzuwenden, so wären ... beide Vertragsteile an den beurkundeten Vertrag gebunden und die Beklagte könnte sich auf den Scheincharakter der dort abgegebenen Erklärungen kraft gesetzlicher Vorschrift nicht berufen"; ferner das bereits angeführte Urteil vom 16. Oktober 1957: "Zum Nachteil des Verkäufers zieht ... nach dieser gesetzlichen Regelung der Abschluß eines Schwarzgeschäfts die zivilrechtliche Folge nach sich, daß der Verkäufer an das Geschäft gebunden bleibt, das verkaufte Grundstück hergeben und darüber hinaus noch den Mehrerlös an den Käufer zurückerstatten muß").
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 81/59

    Rechtsmittel

    Besondere Umstände, die das Rückzahlungsverlangen trotzdem als sittenwidrig erscheinen lassen könnten (s. BGH Urt. v. 22. April 1959 - V ZR 159/57; NJW 1959, 1319 = ONotZ 1959, 469), liegen, wie das Berufungsgericht richtig ausführt, nicht vor.
  • BGH, 23.05.1967 - V ZR 27/65
    Eine Ausnahme hiervon hat der Senat allerdings für den Fall zugelassen, daß der Käufer sich die Abschlußbereitschaft des Verkäufers durch unerlaubte Handlung verschafft und von vornherein beabsichtigt hat, auf den Charakter des Geschäfts als Schwarzgeschäft später hinzuweisen (Urteil des Senats vom 22. April 1959, V ZR 159/57, LM § 4 PreisüberwVO Nr. 8).
  • BGH, 12.05.1967 - V ZR 27/65

    Klage auf Rückzahlung eines überbezahlten Kaufpreises - Vereinbarung einer …

    Eine Ausnahme hiervon hat der Senat allerdings für den Fall zugelassen, daß der Käufer sich die Abschlußbereitschaft des Verkäufers durch unerlaubte Handlung verschafft und von vornherein beabsichtigt hat, auf den Charakter des Geschäfts als Schwarzgeschäft später hinzuweisen (Urteil des Senats vom 22. April 1959, V ZR 159/57, LM § 4 PreisüberwVO Nr. 8).
  • BGH, 28.10.1964 - V ZR 236/62

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. April 1959, V ZR 159/57, LM § 4 PreisüberwVO Nr. 8 = NJW 1959, 1319), auf welche die Revision sich auch bezieht, wird im Falle einer durch unerlaubte Handlung des Käufers erzielten Abschlußbereitschaft des Verkäufers durch die Vorschrift des § 4 GrundstückspreisVO ein auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags lautender Schadensersatzanspruch nicht ausgeschlossen.
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