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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3444
BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16 (https://dejure.org/2017,3444)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2017 - V ZR 167/16 (https://dejure.org/2017,3444)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16 (https://dejure.org/2017,3444)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des Antrags auf Abberufung des Verwalters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49a Abs 1 S 2 GKG, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des Antrags auf Abberufung des Verwalters

  • IWW

    § 26 Nr. 8 EGZPO, § 49a GKG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer auf die sofortige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Klage mangels Vorbefassung der Eigentümerversammlung

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 49a Abs. 1 Satz 2; EGZPO § 26 Nr. 8
    Unterschied von Streitwert und Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; GKG § 49a
    Abweisung einer auf die sofortige Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Klage mangels Vorbefassung der Eigentümerversammlung

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des Antrags auf Abberufung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wert der Beschwer bei vorzeitiger Abberufung des WEG-Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2017, 635
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16
    Rn. 5 a) Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters (Antrag 1) ist - regelmäßig und auch hier - nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 20).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16
    Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2;… Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert; …

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16
    Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZR 59/14

    Nachweis des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16
    Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZR 59/14, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21

    Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen; …

    Dies gilt nicht nur bei einer gemäß § 49a GKG in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung (aF) erfolgten Streitwertfestsetzung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3;… Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 2), sondern auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert.

    Dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3 mwN), wobei nur auf das unmittelbare Interesse der Partei an der der Rechtsverfolgung, nicht auf etwaige mittelbare wirtschaftliche Folgen des angefochtenen Urteils abzustellen ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 9 - dieselbe Anlage betreffend).

  • BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen …

    Rn. 4 1. Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2; Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2018 - V ZR 59/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde bei Anfechtung eines …

    Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3).

    Rn. 6 a) Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist - regelmäßig - nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 18, 20 und Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 5).

  • BGH, 25.03.2021 - V ZR 136/20

    Wohnungseigentumssache: Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Klage …

    Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3 …und vom 15. März 2018 - V ZR 59/17, WuM 2018, 391 Rn. 4).
  • BGH, 23.02.2023 - V ZR 255/21

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzbedürfnis nach …

    Maßgebend ist vielmehr das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 2; Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3).
  • BGH, 22.02.2018 - V ZR 100/17

    Revision in Wohnungseigentumsverfahren: Interesse eines Wohnungseigentümers an …

    Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters bemisst der Senat regelmäßig - und auch hier - nach dem klägerischen Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 105/11, NJW 2012, 1884 Rn. 20; Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 5), der nach Angaben des Klägers lediglich 814, 37 EUR beträgt.
  • LG Dortmund, 31.07.2018 - 1 S 179/17

    Bei Verwalterneuwahl müssen drei Angebote den Eigentümern vor der Versammlung …

    Der Kläger ist insbesondere in einem das Maß des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO übersteigenden Maße beschwert, weil er sich gegen eine Verwalterbestellung wendet, mit der für ihn eine finanzielle Belastung von monatlich circa 30 EUR und im Jahr 360 EUR , bei einem Beste1lungszeitraum von 5 Jahren (vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 WEG) mithin insgesamt 1.800 EUR einhergehen würde (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.08.2003, Az.: 20 W 81/2003; s. auch BGH, Beschl. v. 19.01.2017, Az.: V ZR 167/16).
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