Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1986 - V ZR 171/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundstückskaufvertrag - Vorkaufsberechtigter - Vorkaufsrecht - Nutzungsrecht
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 396
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79
Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des …
Auszug aus BGH, 12.11.1986 - V ZR 171/85
b) Ist durch den Vertrag der L mit Frau W ein Anspruch der Kl. auf Überlassung des Grundstücks begründet worden, so bindet diese Vereinbarung den Vorkaufsberechtigten A nach § 505 II BGB dann nicht, wenn sie wesensgemäß nicht zum Kaufvertrag gehört und sich in ihm als Fremdkörper darstellt (vgl. BGHZ 77, 359 (362 f.) = NJW 1980, 2304).
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist letzteres allerdings in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (BGHZ 77, 359; vgl. auch BGHZ 102, 237, 241 und BGH, Urteile vom 12. November 1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f, vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890, vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f). - KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zahlungsanspruch nach Ausübung des …
Letzteres ist in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237, 241; BGH, Urt. v. 12.11.1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f.; v. 25.09.1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890; v. 11.10.1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und v. 14.07.1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über …
Nach dem vom Senat entwickelten Fremdkörpergedanken sind insbesondere solche Bestimmungen des Erstvertrages für den eintretenden Berechtigten unverbindlich, die völlig außerhalb der typischen Abhängigkeit der gegenseitigen Verpflichtung stehen und deshalb "wesensmäßig" nicht zum Kaufvertrag gehören (BGHZ 77, 359, 362 f; BGHZ 102, 237, 241 [BGH 25.11.1987 - VIII ZR 283/86]; Urt. v. 12. November 1986, V ZR 171/85, NJW-RR 1987, 396, 397;… Urt. v. 25. September 1986, II ZR 272/85, NJW 1987, 890;… Urt. v. 11. Oktober 1991, V ZR 127/90, NJW 1992, 236 [BGH 11.10.1991 - V ZR 127/90]).
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