Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2017 - V ZR 172/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsschutzbedürfnis für eine auf verjährte Grundschuldzinsen beschränkte Vollstreckungsgegenklage; Erhebung der Klage zur Unzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97 Abs. 1
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsschutzbedürfnis für eine auf verjährte Grundschuldzinsen beschränkte Vollstreckungsgegenklage; Erhebung der Klage zur Unzeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Vollstreckungsgegenklage bei Verjährung nicht vollstreckter Grundschuldzinsen (IVR 2018, 40)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15
Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZR 172/16
Dieser Zulassungsgrund ist indessen zwischenzeitlich entfallen, weil die Frage durch Urteil des Senats vom 21. Oktober 2016 (V ZR 230/15, WM 2016, 2381 ff.) entschieden worden ist.Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 23).
Dies rechtfertigt den Schluss, dass die Klage zur Unzeit erhoben wurde (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 27).
Dass der Verzicht erst nach Klageerhebung erfolgte, ist schon deshalb unerheblich, weil der Kläger ihn nicht zum Anlass genommen hat, eine Erledigungserklärung abzugeben (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 28 f.).
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZR 172/16
Die Revision des Klägers wäre dennoch zuzulassen, wenn sie nach der Klärung der Rechtsfrage durch den Senat Aussicht auf Erfolg hätte; sonst ist sie zurückzuweisen (BVerfGK 18, 105, 112).
- BGH, 16.04.2021 - XI ZR 137/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge des Klägers
Dieser muss jedenfalls zum Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgelegen haben (…vgl. BVerfG, NJW 2018, 3699 Rn. 11; BGH…, Urteil vom 10. Januar 2017 - X ZR 17/13, BGHZ 213, 238 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZR 172/16, juris Rn. 1).
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