Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1973 - V ZR 180/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Gaslieferungsvertrag - Bestehen einer Pflicht zur Erstattung der Umlegungskosten - Benutzungsrecht des früheren Eigentümers für besondere Anlagen, einschließlich Versorgungsanlagen, mit der Pflicht zur Folge und zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 61, 124
- NJW 1973, 1699
- MDR 1973, 920
- DVBl 1974, 281
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1969 - V ZR 89/66
Kosten der Verlegung einer gemeindlichen Wasserleitung
Auszug aus BGH, 06.07.1973 - V ZR 180/71
Auch solle eine Gemeinde, die eine solche Pflicht gegenüber einem Versorgungsunternehmen in einem Konzessionsvertrag auf sich genommen habe, nicht etwa durch den Übergang dieser Pflicht auf den neuen Träger der Straßenbaulast besser gestellt sein, als eine Gemeinde, die im Eigenbetrieb eigene Leitungen verlegt habe und nach dem Übergang des Straßeneigentums mit der Folgepflicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 (i.V. mit der entsprechenden Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 1 StrWG NRW, vgl. dazu BGHZ 52, 229, 232) auch die Folgekosten weiter tragen müsse.
- BGH, 30.01.1981 - V ZR 6/80
Änderung eines Notleitungsrechts (Notwegrechts)
Den Entscheidungen (vgl. die Zusammenstellung bei Mattern, Anm. zu dem Urteil des Senats vom 6. Juli 1973 - V ZR 180/71, LM NRW-LandesstraßenG Nr. 4;… außerdem die Senatsurteile vom 1. März 1974 - V ZR 103/72 = LM a.a.O. Nr. 5 und vom 11. Juli 1980 - V ZR 54/79 = BGHZ 78, 66) liegen mit dem hier gegebenen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde. - BGH, 23.11.1979 - V ZR 11/75
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages - Herleitung von Ansprüchen aus …
Zur Stellung der Klägerin im vorliegenden Fall, auf die die Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 LStrG NRW übergegangen sind, hat der Senat schon in BGHZ 61, 124 für den Fall, daß die Gemeinde die Folgekosten vertraglich übernommen hat, ausgeführt, daß trotz der Abstimmung der beiderseitigen Rechte und Pflichten in einem Konzessionsvertrag auch die Folgekostenpflicht auf den neuen Träger des Straßeneigentums übergeht, obwohl das Recht auf die Konzessionsabgabe ausdrücklich von diesem Übergang ausgeschlossen ist (vgl. dazu auch Nedden, NJW 1976, 965, 966 links;… a.A. Kodal, Straßenverkehrsrecht 3. Aufl., 26. Kapitel unter C, e).Bei Konzessionsverträgen standen dagegen den von einer Gemeinde möglicherweise übernommenen Folgekosten (vgl. dazu die Fälle, die den Entscheidungen BGHZ 61, 124; NJW 1974, 644 zugrunde liegen) die von dem Versorgungsunternehmen der Gemeinde zu erbringenden Gegenleistungen, d.h. neben der Gasversorgung zu bestimmten Bedingungen insbesondere die Konzessionsabgabe, gegenüber (…vgl. Kodal a.a.O. unter C, b und c;… Marschall, a.a.O. S. 13).
- BGH, 23.11.1979 - V ZR 12/75
Tragung der Kosten für die Umlegung von Gasleitungen eines …
Zur hier gegebenen Stellung des Klägers, auf den die Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 LStrG NRW übergegangen sind, hat der Senat schon in BGHZ 61, 124 für den Fall, daß die Gemeinde die Folgekosten vertraglich übernommen hat, ausgeführt, daß trotz der Abstimmung der beiderseitigen Rechte und Pflichten in einem Konzessionsvertrag auch die Folgekostenpflicht auf den neuen Träger des Straßeneigentums übergeht, obwohl das Recht auf die Konzessionsabgabe ausdrücklich von diesem Übergang ausgeschlossen ist (vgl. dazu auch Nedden, NJW 1976, 965, 966 links;… a.A. Kodal, Straßenverkehrsrecht 3. Aufl., 26. Kapitel unter C, e).Bei Konzessionsverträgen standen dagegen den von einer Gemeinde möglicherweise übernommenen Folgekosten (vgl. dazu die Fälle, die den Entscheidungen BGHZ 61, 124; NJW 1974, 644 zugrunde liegen) die von dem Versorgungsunternehmen der Gemeinde zu erbringenden Gegenleistungen, d.h. neben der Gasversorgung zu bestimmten Bedingungen insbesondere die Konzessionsabgabe, gegenüber (…vgl. Kodal a.a.O. unter C, b und c;… Marschall a.a.O. S. 13).
- BGH, 25.10.1990 - III ZR 315/89
Begriff der Straßenbaulast - Umfang des Pflichtenübergangs bei Wechsel der …
In der Rechtsprechung und in der Literatur werden als Übergangsfähige Pflichten diejenigen aus Sondernutzungen, Gestattungen (vgl. dazu Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 103/84 = NVwZ 1986, 689; BGHZ 61, 124; BGH Urteile vom 19. Oktober 1973 - V ZR 197/71 - NJW 1974, 644, und vom 7. November 1975 - V ZR 144/73 - NJW 1976, 424), Gemeinschaftsverhältnissen und Planfeststellungsauflagen genannt (…vgl. Marschall a.a.O. § 6 Rn. 2.2;… Fritsch/Golz/Wicher, Straßengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., § 10 Anm. 1 b;… Fickert, Straßenrecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., § 10 Anm. 5; Nedden/Mecke de Swebussin, Handbuch des Niedersächsischen Straßenrechts, 1964, § 11 NStrG Anm. 1 f;… Sieder/Zeitler/Kreuzer/Zech, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, 3. Aufl. Art. 11 Rn. 54). - BGH, 05.11.1982 - V ZR 119/81
Anspruch auf Folgekosten für die Anpassung von Rohrleitungen an eine Veränderung …
Allerdings gehören zu den Rechten und Pflichten, die mit der Straße im Zusammenhang stehen und gemäß §§ 6, 24 Abs. 3 BFernStrG ohne Entschädigung auf den Träger der Straßenbaulast übergehen, grundsätzlich auch in einem Konzessionsvertrag getroffene Regelungen der Folgekostenpflicht (Senatsurteile BGHZ 61, 124, 127; vom 19. Oktober 1973, V ZR 197/71, LM Schlesw.-Holst. - BGH, 25.09.1981 - V ZR 105/80
Auslegung von Konzessionsverträgen zwischen Straßeneigentümer und …
Zu diesen Rechten und Pflichten gehören grundsätzlich auch in einem Konzessionsvertrag getroffene Regelungen der Folgekostenpflicht (Senatsurteile vom 7. November 1975, V ZR 144/73, LM FStrG Nr. 20; vom 19. Oktober 1973, V ZR 197/71, LM Schlesw.-Holst. Straßen-u. WegeG Nr. 1 = NJW 1974, 644 und BGHZ 61, 124). - BGH, 07.11.1975 - V ZR 144/73
Feststellungsklage bezüglich der Pflicht zur Genehmigung der Benutzung einer …
Der Senat hat schon im Urteil vom 6. Juli 1973 (BGHZ 61, 124, 126 f) zu § 10 Abs. 1 Landesstraßengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1961 und im Urteil vom 19. Oktober 1973 (LM Schlesw.-Holst. Straßen- u. WegeG Nr. 1) zu § 17 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 22. Juni 1962, welche beide Vorschriften § 6 Abs. 1 FStrG entsprechen, unter Hinweis auf die bundesrechtliche Praxis und die amtliche Begründung zu § 6 FStrG ausgeführt, es gelte auch für Verpflichtungen der Gemeinden aus Energieversorgungsverträgen (dort Gasversorgung) die Regel, daß obligatorische Rechte und Pflichten, die mit der Straße im Zusammenhang stünden, (abgesehen von der Konzessionsabgabe) auf den neuen Eigentümer übergehen. - BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf öffentlich-rechtliche …
Richtig ist, daß eine Gemeinde, die sich einem Versorgungsunternehmen gegenüber im Gestattungsvertrag verpflichtet hat, Folgekosten zu tragen, im Fall der Aufstufung infolge Übergangs der Folgekostenpflicht gemäß § 10 Abs. 1 LStrG auf den neuen Straßeneigentümer von dieser Pflicht befreit wird (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - V ZR 180/71 - BGHZ 61, 124). - BGH, 19.10.1973 - V ZR 197/71
Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband - Übernahme der Kosten für eine …
Der Senat hat sich schon im Urteil vom 6. Juli 1973 (BGHZ 61, 124, 126 ff) mit der Frage befaßt, ob die Übernahme der Folgekosten im Rahmen eines Konzessions- und Gasversorgungsvertrags den Übergang nach der entsprechenden Vorschrift des nordrhein-westfälischen Straßengesetzes ausschließt, weil der gesetzliche Übergang einer solchen Verpflichtung die Gemeinde im Rahmen des gesamten Vertragsgefüges entlastet, den neuen Baulastträger aber, verglichen mit Fällen, in denen die Nutzung für die öffentliche Versorgung ohne Regelung der Folgekosten gestattet ist, mit einer zusätzlichen Pflicht belastet.
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