Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1994 - V ZR 187/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Berufungsbegründung bezüglich der Bezugnahme auf den konkreten Rechtsstreit - Kenntlichmachung der Zielrichtung und Gründe des Angriffs durch den Berufungskläger - Vorliegen eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen über den Kauf einer ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.1992 - VII ZR 8/92
Substantiierungslast des Berufungsklägers
Auszug aus BGH, 25.03.1994 - V ZR 187/93
Es genügt, daß der Berufungskläger die Zielrichtung und die Gründe seines Angriffs kenntlich macht (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juni 1992, VII ZR 8/92, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 - Inhalt, notwendiger 7).
- OLG Brandenburg, 05.01.2001 - 4 U 62/00
Rechtskraft eines die Klage auf Zahlung von Werklohn abweisenden Urteils
Aus den Grundsätzen der vom Landgericht in erster Linie zur Begründung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes - V ZR 187/93 - vom 17.3.1995 (NJW 1995, 1757/1758) lässt sich dieses Ergebnis nach Auffassung des Senats nicht ohne weiteres herleiten.
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