Rechtsprechung
| BGH, 21.06.1961 - V ZR 19/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,8268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 924
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 01.11.1916 - V 230/16
17. Quelle; Rechtmäßige Anlage; Schadensentstehung
Auszug aus BGH, 21.06.1961 - V ZR 19/60
Rechtmäßig sind Anlagen, die nach den bisherigen Gesetzen mit Recht - unter öffentlich- und privatrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. Schlegelberger, Gruchot 63, 543 ff) - hergestellt sind und bestanden haben (RGZ 89, 84, 88).
- BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung
Die deswegen erforderliche obrigkeitliche Verleihung (concessio; s. BGHZ 16, 234, 238) konnte auch im Rahmen eines privatrechtlichen Kaufvertrags - hier mit der Königlichen Domänenkammer - erfolgen (OVG Münster OVGE 32, 237, 238 ff.; LG Hildesheim NdsRpfl 1965, 275, 276; Heimbach in Weiske, Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten, Stichwort "Wasserrecht", 14. Band 1860 S. 147; s. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1961 - V ZR 19/60 - MDR 1961, 924).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.