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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1961 - V ZR 19/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,8268
BGH, 21.06.1961 - V ZR 19/60 (https://dejure.org/1961,8268)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1961 - V ZR 19/60 (https://dejure.org/1961,8268)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1961 - V ZR 19/60 (https://dejure.org/1961,8268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 924
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • RG, 01.11.1916 - V 230/16

    17. Quelle; Rechtmäßige Anlage; Schadensentstehung

    Auszug aus BGH, 21.06.1961 - V ZR 19/60
    Rechtmäßig sind Anlagen, die nach den bisherigen Gesetzen mit Recht - unter öffentlich- und privatrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. Schlegelberger, Gruchot 63, 543 ff) - hergestellt sind und bestanden haben (RGZ 89, 84, 88).
  • BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00

    Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung

    Die deswegen erforderliche obrigkeitliche Verleihung (concessio; s. BGHZ 16, 234, 238) konnte auch im Rahmen eines privatrechtlichen Kaufvertrags - hier mit der Königlichen Domänenkammer - erfolgen (OVG Münster OVGE 32, 237, 238 ff.; LG Hildesheim NdsRpfl 1965, 275, 276; Heimbach in Weiske, Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten, Stichwort "Wasserrecht", 14. Band 1860 S. 147; s. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1961 - V ZR 19/60 - MDR 1961, 924).
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