Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 463 S. 2
Anforderungen an Arglist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundstückskauf - Mangel - Arglist
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Arglist bei Verschweigen von Mängeln
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 270
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Die weitergehenden Grundsätze für eine Wissenszurechnung unter dem Gesichtspunkt einer "Pflicht zur ordnungsgemäßen organisierten Kommunikation" (BGH, NJW 1996, 1339 (1340 f.); vorgesehen für BGHZ 132, 30ff.) kommen hier deswegen nicht zur Anwendung, weil sie für arbeitsteilige Abläufe innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation entwickelt worden sind. - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)). - BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Entgegen der Meinung der Revision sind damit beide bei den Vertragsverhandlungen nicht als "Repräsentanten" der Bekl. aufgetreten, deren etwaige Kenntnisse der Bekl. zuzurechnen wären (vgl. BGHZ 83, 293 (296) = NJW 1982, 1585; BGHZ 117, 104 (107) = NJW 1992, 1099 m.w. Nachw.).
- BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81
Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Entgegen der Meinung der Revision sind damit beide bei den Vertragsverhandlungen nicht als "Repräsentanten" der Bekl. aufgetreten, deren etwaige Kenntnisse der Bekl. zuzurechnen wären (vgl. BGHZ 83, 293 (296) = NJW 1982, 1585; BGHZ 117, 104 (107) = NJW 1992, 1099 m.w. Nachw.). - BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549 (1550); 1992, 1953 (1954); 1990, 42 f.). - BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)). - BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90
Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549 (1550); 1992, 1953 (1954); 1990, 42 f.). - BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH, NJW 1995, 1549 (1550); 1992, 1953 (1954); 1990, 42 f.). - BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92
Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Dabei wird das BerGer. allerdings auch zu berücksichtigen haben, daß eine Offenbarungspflicht nur bestand, soweit die Mängel bei Vertragsschluß nicht erkennbar waren (BGH, NJW-RR 1994, 907). - BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)).
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Rn. 24 aa) Richtig ist zwar, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist in § 444 BGB nicht nur ein Handeln des Verkäufers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch Verhaltensweisen erfasst, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550 und vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270). - BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19
Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines …
b) Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Hausverwaltung nicht statt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).Eine Wissenszurechnung nach den Grundsätzen der "Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches" (…siehe Rn. 20) findet im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbständigen Hausverwaltung nicht statt (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270; vgl. auch Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 320/01, NJW 2003, 589, 590).
- BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02
Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache
Arglistig handelt ein Verkäufer, wenn er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (…Senat, Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550;… Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).
- OLG Oldenburg, 20.08.2019 - 2 U 81/19
Ansprüche aus Werkverträgen über Tiefbauarbeiten; Ansprüche wegen einer …
Sachvortrag bedarf der Ergänzung, wenn er im Hinblick auf die Einlassung des Gegners unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95 -, juris Rn.6). - BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01
Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (Senat, Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.N.). - BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96
Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft
Ein Sachvortrag zur Begründung eines Rechts ist schlüssig und damit substantiiert dargelegt, wenn der Darlegungspflichtige Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (st.Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83, WM 1984, 1380 f., zuletzt vom 22. November 1996 - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270 m.w.Nachw.). - OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses
Erforderlich ist weiter, dass der Verkäufer gleichzeitig weiß oder damit rechnet, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (…BGH aaO; NJW-RR 1997, 270). - OLG München, 28.10.2015 - 20 U 4044/14
Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Grundstückskauf
Rn. 14 Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (…BGH, Urteile vom 3. März 1995, V ZR 43/94, juris Rn. 16, vom 14. Juni 1996, V ZR 105/95, juris LS 2 und vom 22. November 1996, V ZR 196/95, juris LS 1).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 22. November 1996, V ZR 196/95, juris LS 1).
Dass die Beklagte zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass ihr Vertragspartner den Mangel nicht erkannt hat und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (…BGH, Urteile vom 3. März 1995, V ZR 43/94, juris Rn. 16, vom 14. Juni 1996, V ZR 105/95, juris LS 2 und vom 22. November 1996, V ZR 196/95, juris LS 1), ergibt sich für den Senat wie für das Landgericht aus dem Umstand, dass ausweislich des Ergebnisses der Beweisaufnahme der Anstrich erst nach dem fehlgeschlagenen Verkaufsversuch an das Ehepaar L. vorgenommen wurde.
- BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99
Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks
Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterläßt, verhält sich auch arglistig, sofern er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (…Senat, Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550;… Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).Nimmt er an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Fehler zu erkennen, handelt der Verkäufer nur dann arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, einen Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht abgeschlossen hätte (…Senat, Urt. v. 7. Juli 1989, V ZR 21/88, NJW 1990, 42, 43; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, aaO).
- BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99
Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen
Auf deren Grundlage gibt es für ein auch nur bedingt vorsätzliches Handeln der Beklagten im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" (vgl. Senat, Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270) keine hinreichenden Anhaltspunkte. - OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung …
- BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01
Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens
- BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Kenntnis des einzelnen Wohnungseigentümers von einer an den Verwalter …
- OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer
- OLG Hamm, 08.07.2010 - 22 U 40/10
Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung und ergänzender …
- OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Gewährleistung ; Offenbarungspflicht; Wohnraum; Nutzung von Zubehörräumen; …
- OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 9 U 53/01
Gewährleistungsverpflichtung der Gemeinde bei unterbliebener Aufklärung über die …
- OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …
- OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel
- OLG München, 24.06.2009 - 20 U 4882/08
Anfechtung eines Erbauseinandersetzungsvertrages: Arglistige Täuschung durch …
- OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 9 U 97/04
Rückgängigmachung des Erwerbs einer Eigentumswohnung - hier: renovierte Wohnung …
- OLG Nürnberg, 25.02.2002 - 5 U 4250/01
Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW: Schadensersatz wegen Nichterfüllung in …
- OLG München, 09.11.2011 - 20 U 3106/11
Mängelhaftung beim Hauskauf: Arglistiges Verschweigen eines Hausbockbefalls des …
- OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03
Auslegung von Gewährleistungsklausel hinsichtlich Zulässigkeit der vorhandenen …
- VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21
Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
- OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Falschberatung über Steuervorteile durch Unterlassen
- OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
- OLG Zweibrücken, 25.05.1998 - 7 U 138/97
Schadensersatzanspruch eines Bauträgerunternehmens gegen eine Stadt wegen …
- OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
Zurechnung von Kenntnis Dritter - Grundstücksverkauf - Kenntnis des Architekten …
- OLG Hamm, 10.02.2011 - 34 U 155/09
Immobilienfonds, aufklärungspflichtige Rückvergütungen, Darlegungs- und …
- OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01
Arglistige Täuschung des Grundstückskäufers über Mängel des Anschlusses an die …
- OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
Arglistiges Verschweigen eines Mangels
- LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
- OLG Hamburg, 20.07.2001 - 1 U 152/00
Wissensvertretung
- OLG Naumburg, 10.06.2021 - 9 U 72/20
Fahrzeugkauf: Deliktische Haftung des Automobilherstellers bei Einsatz einer …
- LG München I, 24.09.2025 - 24 O 6860/23
Klageabweisung, Verrechnung, Vertragsauslegung, Verjährungseinrede, …
- OLG Hamm, 05.08.2008 - 34 U 28/07
Anforderungen an die Schlüssigkeit des Sachvortrages zur Begründung eines …
- LG Frankfurt/Main, 29.10.2004 - 1 S 51/04
Zeitpunkt des Zugangs eines an eine Versicherung gerichteten Schreibens; …
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