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| BGH, 05.03.1958 - V ZR 199/56 |
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BGB § 823 Abs. 1
Verletzung des Aneignungsrechts des Jagdberechtigten; Bemessung des Schadensersatzanspruchs gegen den Wilderer
Papierfundstellen
- MDR 1958, 325
- DB 1958, 366
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 05.02.1907 - IV 799/06
1. Ist an einem mittels Jagdvergehens erlangten lebenden jagdbaren Tiere …
Auszug aus BGH, 05.03.1958 - V ZR 199/56
Gerade auch in dem von der Revision angeführten Kommentar von Soergel (…BGB 8. Aufl. § 823 Anm. A 6) wird bei den "sonstigen Rechten" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB das Recht (Jagdausübungsrecht) des Jagdpächters ausdrücklich genannt (vgl. dazu u.a. RGSt 39, 427, 429; Behr/Ott/Nöh, Die deutsche Reichsjagdgesetzgebung S. 281, 669/670; Kern JW 1922, 233). - RG, 05.02.1934 - VI 383/33
1. Tritt eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 AnfG. auch dann ein, …
Auszug aus BGH, 05.03.1958 - V ZR 199/56
Vielmehr ist, wie allgemein anerkannt ist und wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, eine dem früheren Zustand wirtschaftlich gleichartige Lage für den Geschädigten herzustellen, wobei die Entwicklung der Dinge zu berücksichtigen ist, die ohne das schädigende Ereignis wahrscheinlich stattgefunden hätte (RGZ 143, 267, 274/275).
- BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02
Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung
Das betrifft in erster Linie die hier nicht interessierende Jagdausübung im engeren Sinne mit dem Ziel, dem Wild nachzustellen und es zu erlegen (so die Fallgestaltung in BGH, Urteil vom 5. März 1958 - V ZR 199/56 - LM § 823 [F] Nr. 10 = MDR 1958, 325). - BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89
Beeinträchtigung in der Jagdausübung
c) Soweit sich der Kläger zur Begründung seines Schadens darüber hinaus auf eine Verletzung seines Aneignungsrechts mit der Begründung beruft, er habe infolge des Manövers sein Aneignungsrecht bezüglich des Wildes nicht ausüben und deshalb in dem betreffenden Pachtjahr eine bestimmte Anzahl von Tieren nicht erlegen können (vgl. BGH Urteil vom 5. März 1958 - V ZR 199/56 = VersR 1958, 233, 234 = LM BGB § 823 (f) Nr. 10; Weimar DAR 1973, 91; Ebner, Gruchot, 55, 737, 743), ist sein Anspruch gleichfalls nicht berechtigt. - BGH, 01.12.1983 - III ZR 183/82
Anspruch auf Unterlassung jeglicher Jagdausübung auf einem Privatgrundstück - …
Das Berufungsgericht geht schließlich ohne Rechtsirrtum davon aus, daß das Jagdausübungsrecht ungeachtet seiner nicht dinglichen sondern nur schuldrechtlichen Natur als ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das den Schutz des § 1004 BGB genießt (vgl. BGH Urteil vom 5. März 1958 - V ZR 199/56 = LM BGB § 823 F Nr. 10;… Mitzschke/Schäfer BJagdG 4. Aufl. § 1 Rn. 6, 43, § 11 Rn. 4; Lorz BJagdG § 3 Anm. 3 B, § 11 Anm. 1;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 823 Rn. 32, § 1004 Rn. 140;… MünchKomm/Mertens § 823 Rn. 117;… MünchKomm/Medicus § 1004 Rn. 6; vgl. auch - zum Recht des Fischereipächters - Senatsurteil vom 21./22. Juli 1969 - III ZR 215/66 = VersR 1969, 928, 929).
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