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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15815
BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95 (https://dejure.org/1996,15815)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1996 - V ZR 205/95 (https://dejure.org/1996,15815)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1996 - V ZR 205/95 (https://dejure.org/1996,15815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urteil ohne Tatbestand - Maßgeblicher Sachstand und Streitstand für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zurücknahme der Berufung - Unwiderruflichkeit der Zurücknahme eines Rechtsmittels - Grundbuch als eine neu aufgefundene und erst jetzt wieder verfügbare Urkunde

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …

    Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
    Die Berufung gegen diese Entscheidung hat die Klägerin nach einem Hinweis des Bezirksgerichts auf das Senatsurteil vom 3. April 1992, V ZR 83/91 zurückgenommen.
  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

    Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen wird, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (BGHZ 12, 284, 285; BGH. Beschl. v. 16. Mai 1991, III ZB 1/91, NJW 1991, 2839 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 4/92

    Verkehrssicherungspflicht des Pächters einer Autobahnraststätte

    Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
    Der für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zurücknahme der Berufung maßgebliche Sach- und Streitstand ergibt sich aber in ausreichendem Umfang aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1992, VI ZR 4/92, BGHR ZPO § 543 Abs. 2 - Tatbestand, fehlender 8 - m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
    Soweit die Revision auf den Zweck der Restitutionsklage (BGHZ 46, 300, 303; 38, 333, 336 f [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]) zurückgreifen will verkennt sie, daß es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen für dieses Verfahren fehlt.
  • BGH, 14.12.1966 - IV ZR 241/65

    Restitutionsklage gegen Versäumnisurteil in Ehesache

    Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
    Soweit die Revision auf den Zweck der Restitutionsklage (BGHZ 46, 300, 303; 38, 333, 336 f [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]) zurückgreifen will verkennt sie, daß es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen für dieses Verfahren fehlt.
  • BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen wird, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (BGHZ 12, 284, 285; BGH. Beschl. v. 16. Mai 1991, III ZB 1/91, NJW 1991, 2839 m.w.N.).
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