Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1971 - V ZR 23/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss - Kauf eines mit nicht kündbaren Hypotheken belasteten Grundstücks - Verletzung der Offenbarungspflicht - Vorliegen eines Mitverschuldens des Käufers
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66
Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …
Auszug aus BGH, 28.05.1971 - V ZR 23/69
Die Ausführungen des Berufungsgerichts stehen mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang, wonach der Grundsatz von Treu und Glauben jeden Vertragspartner dazu verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren den ihm bekannten Interessen des anderen Rechnung zu tragen und mit ihm zwecks Verwirklichung der Vertragsziele zusammenzuwirken (Urteil des Senats vom 12. Juli 1968, V ZR 161/66, WM 1968, 1299 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.03.1954 - II ZR 248/53
Offenbarungspflichten bei Bestehen oder bei Gründung eines engeren persönlichen …
Auszug aus BGH, 28.05.1971 - V ZR 23/69
Bei ihren Angriffen gegen die Annahme einer Mitteilungspflicht des Beklagten geht die Revision (unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 17. März 1954, II ZR 248/53, LM BGB § 276 (Fb) Nr. 1;… BGB RGRK, 11. Aufl. § 276 Anm. 98; vgl. ferner RGZ 159, 33, 55;… Staudinger/Werner, BGB 11. Aufl. § 276 Nr. 33;… Palandt, BGB 29. Aufl. § 276 Anm. 6 b cc) zwar zunächst von einer zutreffenden Rechtsansicht aus: Bei Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages hat jeder Verhandlungspartner den ändern über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für die Entschließung des ändern von wesentlicher Bedeutung sein können. - RG, 29.10.1938 - II 178/37
1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im …
Auszug aus BGH, 28.05.1971 - V ZR 23/69
Bei ihren Angriffen gegen die Annahme einer Mitteilungspflicht des Beklagten geht die Revision (unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 17. März 1954, II ZR 248/53, LM BGB § 276 (Fb) Nr. 1;… BGB RGRK, 11. Aufl. § 276 Anm. 98; vgl. ferner RGZ 159, 33, 55;… Staudinger/Werner, BGB 11. Aufl. § 276 Nr. 33;… Palandt, BGB 29. Aufl. § 276 Anm. 6 b cc) zwar zunächst von einer zutreffenden Rechtsansicht aus: Bei Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages hat jeder Verhandlungspartner den ändern über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für die Entschließung des ändern von wesentlicher Bedeutung sein können.
- BGH, 29.04.1994 - V ZR 280/92
Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Abführung der im Vertrag offen …
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß aus dem Schuldverhältnis eine Pflicht der Vertragsparteien entstehen kann "im Rahmen des Zumutbaren den ihnen bekannt gewordenen Interessen der anderen Partei Rechnung zu tragen" (z.B. Urteile v. 12. Juli 1968, V ZR 161/66, WM 1968, 1299; v. 28. Mai 1971, V ZR 23/69) oder die andere Vertragspartei zu unterstützen, soweit sich dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren läßt (…Urt. v. 5. Mai 1976, V ZR 106/74, WM 1976, 540;… ähnlich Urt. v. 25. Juni 1976, V ZR 121/73, WM 1976, 1112, 1113). - BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77
Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …
Bei Vertragsverhandlungen ist jeder Teil verpflichtet, den anderen über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln und daher für die Entschließung des Vertragspartners bedeutsam sein können (BGH Urteil vom 17. März 1954 - II ZR 248/53 = LM BGB § 276 [Fb] Nr. 1; Urteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 23/69 = WM 1971, 1096, 1097; BGH NJW 1974, 849, 851).
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