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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10511
BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12 (https://dejure.org/2013,10511)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - V ZR 231/12 (https://dejure.org/2013,10511)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - V ZR 231/12 (https://dejure.org/2013,10511)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugenbeweis im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassene erneute Zeugenvernehmung kann rechtliches Gehör verletzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des …

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Im Einzelfall kann es sich zur Rechtspflicht auf Wiederholung der Zeugenvernehmung verdichten (BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500 mwN).

    Demgegenüber ist eine erneute Vernehmung geboten, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Richter der Vorinstanz, und zwar insbesondere dann, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Das gilt jedoch nicht, wenn dem Verkäufer ein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, BGHZ 180, 205, 210 ff.).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Dies begründet den Vorwurf der Arglist (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Zwar kann der Käufer für Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und damit erkennbar sind, eine Aufklärung nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senat, Urteil vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 34 mwN).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht …

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Ist erwiesen, dass die aufklärungspflichtige Person ihre Pflicht verletzt hat, so obliegt es im Rahmen solcher Schadensersatzansprüche dieser darzulegen und zu beweisen, dass der Käufer den Vertrag auch bei gehöriger Offenbarung des Mangels geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 121 ff.; Senat, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 303 mwN; dagegen kommt es bei der Sachmängelhaftung nicht darauf an, ob das Verschweigen des Mangels für den Kaufentschluss ursächlich war: Senat, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 171/10, BGHZ 190, 272, 276 f.).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Ist erwiesen, dass die aufklärungspflichtige Person ihre Pflicht verletzt hat, so obliegt es im Rahmen solcher Schadensersatzansprüche dieser darzulegen und zu beweisen, dass der Käufer den Vertrag auch bei gehöriger Offenbarung des Mangels geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 121 ff.; Senat, Urteil vom 26. September 1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 303 mwN; dagegen kommt es bei der Sachmängelhaftung nicht darauf an, ob das Verschweigen des Mangels für den Kaufentschluss ursächlich war: Senat, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 171/10, BGHZ 190, 272, 276 f.).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Zwar trägt der Anfechtende für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 123 Abs. 1 BGB die Darlegungs- und Beweislast (Senat, Urteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99, NJW 2001, 64, 65).
  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Der Makler muss den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (Senat, Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 389/01, NJW-RR 2003, 700, 701 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag; …

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Der Makler muss den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (Senat, Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 389/01, NJW-RR 2003, 700, 701 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - III ZR 43/99, NJW 2000, 3642).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 60/07

    Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten bei der Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12
    Diese sind als streitwerterhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 60/07, FamRZ 2009, 867).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …

  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen …

  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im …

  • BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von …

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 22 U 82/16

    Zwei Jahre älter als angegeben - Wohnhaus darf zurückgegeben werden

    Eine arglistige Täuschung ist deshalb bereits zu bejahen, wenn der Verkäufer falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage -"ins Blaue hinein"- macht (BGH, Beschluss vom 18.04.2013, V ZR 231/12, juris; BGH, Urteil vom 16.03.2012, V ZR 18/11, juris; BGH, Urteil vom 07.11.2008, V ZR 138/07, juris).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17

    Immobilienmaklervertrag: Vertragliche Nebenpflicht des Maklers zur Prüfung …

    Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet es, den Auftraggeber nicht nur über dasjenige aufzuklären, was unerlässlich ist, um ihn vor Schaden zu bewahren, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH…, Urteil vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685 f. [juris Rn. 9];… BGH, NJW 2000, 3642 [juris Rn. 6]; BGH…, Urteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711 Rn. 11; Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 16;… BGH, WuM 2017, 48 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der …

    Dies verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291).

    Eine Zurechnung des Verhaltens der Maklerin ist nach § 278 BGB möglich, wenn diese mit Wissen und Wollen der Beklagten als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18; Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.).

  • OLG Celle, 11.12.2024 - 14 U 91/23

    Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Fahrstreifenwechsel; erneute …

    Eine erneute Vernehmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unter anderem dann geboten, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält bzw. die Aussage abweichend würdigen möchte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09).

    Dies setzt voraus, dass keine Zweifel über die Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussage bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12).

  • BGH, 14.04.2016 - V ZR 142/15

    Schadenersatzbegehren bzgl. der Kosten für die Sanierung einer mangelhaften …

    Zudem wären ihr wahrheitswidrige Äußerungen des Beklagten zu 2 zu der Elektroinstallation nach § 278 BGB zuzurechnen, wenn er mit Wissen und Wollen der Beklagten zu 1 als deren Repräsentant aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihr oblegen haben (vgl. Senat, Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, BGHZ 140, 111, 116 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18).
  • BGH, 20.01.2015 - X ZR 87/13

    Nichtigkeit einer Schenkung aufgrund behaupteter Geschäftsunfähigkeit sowie …

    Da die Aussage des Zeugen in diesem Punkt nicht eindeutig war, weil er einerseits bekundet hat, den Beklagten auf den Erhalt der 35.000 EUR angesprochen zu haben, und andererseits ausgeführt hat, er habe dem Beklagten nicht konkret vorgehalten, dass er das Geld bekommen habe, hätte sich das Berufungsgericht durch eine erneute Vernehmung des Zeugen einen eigenen Eindruck verschaffen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500; Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12 Rn. 10).
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