Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1957 - V ZR 245/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1957, 1057
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52
Bereicherungsanspruch
Auszug aus BGH, 15.05.1957 - V ZR 245/56
Die von der Revision angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 333, 14, 7), die ohnehin einen anderen Tatbestand betrafen, können für die Meinung der Revision keinesfalls herangezogen werden.
- BGH, 10.04.1961 - VIII ZR 68/60
Hotelinventar - § 1120 BGB, Übertragung des Anwartschaftsrechts
Daß sich die Rechtsfolgen je nach der einen oder anderen gewählten Übertragungsform verschieden gestalten sollten, erscheint um so fragwürdiger, als die Rechtsprechung die Auffassung vertritt, in einer nach § 933 BGB nicht zum Ziele führenden Übertragung des Eigentums an einer unter Eigentumsvorhehalt verkauften Sache könne die Sicherungsübertragung der Anwartschaft liegen (BGHZ 20, 88, 101; Urt. v. 15. Mai 1957 - V ZR 245/56 - WM 1957, 1057; Urteile des erkennenden Senats vom 25. November 1958 - VIII ZR 57/58 - WM 1959, 52 und vom 21. April 1959 - VIII ZR 148/58 - WM 1959, 813, 815). - BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58 Zutreffend weist die Revision schließlich darauf hin, daß der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1957 - V ZR 245/56 - (WM 1957, 1057) stillschweigend der Ansicht des dortigen Berufungsgerichts beigetreten ist, in der vorgespiegelten Übertragung des Vollrechts sei, wenn dem Veräußerer das Anwartschaftsrecht aus einem Eigentumsvorbehalt zustehe, zugleich die weniger weitgehende Erklärung über die Übertragung des Anwartschaftsrechtes enthalten.
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