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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1597
BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91 (https://dejure.org/1992,1597)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - V ZR 265/91 (https://dejure.org/1992,1597)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - V ZR 265/91 (https://dejure.org/1992,1597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss einer Vertrages über die Veräußerung eines Grundstücks zu dem Zweck des Erhalts einer Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR - Ausschluss der Anfechtung wegen rechtswidriger Drohung staatlicher Stellen durch das Vermögensgesetz - Unentgeltlichkeit der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR-ZGB § 70; §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 VermG
    Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2158
  • ZIP 1992, 954
  • MDR 1992, 773
  • NJ 1992, 409
  • WM 1992, 1378
  • BB 1992, 1384
  • DB 1992, 1628
  • JR 1993, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91
    Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senatsvom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten ist hier zwar, anders als im Urteil des Senatsvom 3. April 1992, V ZR 83/91 [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt], nicht zu prüfen, da das Berufungsgericht in der Hauptsache entschieden hat (§ 17 a Abs. 5 GVG).

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91
    Soweit der Kläger auch den Anspruch auf Schadenswiedergutmachung i.V.m. § 127 StGB-DDR verfolgt, steht der Gewährung von Prozeßkostenhilfe bereits entgegen, daß eine solche Klageerweiterung im Revisionsrechtszug unzulässig ist (BGHZ 28, 131, 136) [BGH 18.09.1958 - II Zr 332/56].
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 31/86

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Verhinderung des Vorsitzenden Richters …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91
    Die Revision ist indessen unzulässig, wenn der Revisionskläger andere prozessuale Ansprüche verfolgen will als diejenigen, die Gegenstand des Berufungsverfahrens waren und gleichzeitig zu erkennen gibt, daß er an dem ursprünglichen Streitgegenstand nicht festhält (BGH, Urt. v. 25. September 1986, II ZR 31/86, BGHR ZPO § 511 - Klageerweiterung 1).
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