Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundstückserwerb - Antrag - Kauf volkseigener Gebäude - Durchführungsverordnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 15. März 1990 (GBl. I S. 158) § 6 Abs. 2
Modrowkaufvertrag über zur Nutzung überlassenes Grundstück - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Deutschen Einheit: Zum Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages zu bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Grundstücksrecht; kein Anspruch mehr auf Eigentumsübertragung nach dem sog. Modrow-Gesetz
Papierfundstellen
- MDR 1994, 274
- NJ 1994, 172
- WM 1994, 350
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte. - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte. - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …
Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte. - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte.
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam
Die Klägerin, die nicht verpflichtet war, den Beklagten das Grundstück zu den Baulandpreisen der DDR zu veräußern (Senatsbeschl. v. 11. November 1993, V ZR 284/92, VIZ 1994, 131; OLG Naumburg, VIZ 2001, 44, 45), hat den Beklagten den Verkauf zu diesen Bedingungen von sich aus angeboten. - BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97
Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der …
Allerdings durften Gemeinden nach § 49 Abs. 1 Satz 2 der am 17. Mai 1990 in Kraft getretenen Kommunalverfassung der DDR Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern (vgl. Senat, Beschl. v. 11. November 1993, V ZR 284/92, WM 1994, 351). - OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
Grundstückskauf nach "Modrow-Gesetz" gescheitert
Allein die Tatsache, dass seinerzeit etliche Antragsteller auf der Grundlage des "Modrow-Gesetzes" zum Teil nach objektiv nicht nachvollziehbaren Kriterien notarielle Kaufverträge mit den Gemeinden zu früheren Zeitpunkten abschließen und grundbuchrechtlich vollziehen konnten, gibt der Beklagten noch keinen Anspruch auf den - "heute praktisch einer Verschleuderung gleichkommenden" (vgl. BGH WM 1994, 350 [BGH 11.11.1993 - V ZR 284/92]) - Abschluss eines Kaufvertrages zu den Bedingungen vom 15.03.1990.Denn weder sind derzeit gleich gelagerte Streitigkeiten rechtshängig noch handelt es sich nach Auffassung des Senats bei der hier entschiedenen Problematik um eine klärungsbedürftige Frage, nachdem hierzu bereits eine hinreichende Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2004, Az. V ZR 339/03; OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, Az. 4 B 606/02; BGH, Beschluss vom 11.11.1993, Az. V ZR 284/92 ).
- KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung …
Insofern hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 11. November 1993 - V ZR 284/92) bereits entschieden, dass der Eigentümer eines Einfamilienhauses nach Inkrafttreten der DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 keinen Anspruch mehr auf Abschluss eines Kaufvertrages zu den bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen hat. - VG Berlin, 01.12.1994 - 29 A 9.93
Anspruch auf eine Grundstücksverkehrsgenehmigung ; Vorliegen eines …
Nach nunmehr gefestigter zivilrechtlicher Judikatur, der die Kammer folgt, sind Kaufverträge der vorliegenden Art schon wegen der Bemessung des Kaufpreises sittenwidrig, wenn dieser weit unter dem wahren Wert der in Rede stehenden Immobilie lag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993, ZOV 1994, 46, und vom 14. Oktober 1994 - V ZR 233.93 -, Fall Diestel; KG, Urteile vom 13. März 1992, DtZ 1992, 243, und vom 15. Dezember 1992, ZOV 1993, 62; OLG Rostock, Beschluß vom 23. August 1993, VIZ 1993, 549; BezG Potsdam, Urteil vom 22. September 1993, DtZ 1994, 33; vgl. auch Scholz, VIZ 1994, 222 f.).
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