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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1957 - V ZR 285/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1510
BGH, 29.05.1957 - V ZR 285/56 (https://dejure.org/1957,1510)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1957 - V ZR 285/56 (https://dejure.org/1957,1510)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1957 - V ZR 285/56 (https://dejure.org/1957,1510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 29.05.1957 - V ZR 285/56
    Der wiederholte Beweisantrag hätte nach § 529 Abs. 2 Satz 2 ZPO von dem Berufungsgericht zudem nur dann zugelassen werden dürfen, wenn das Berufungsgericht die für ihn sprechende Vermutung der Verschleppungsabsicht als widerlegt angesehen hätte (BGH NJW 1951, 358; RGZ 147, 303).
  • RG, 31.05.1889 - 1153/89

    Ist die Reichsdruckerei eine öffentliche Behörde? Kann das Gutachten einer …

    Auszug aus BGH, 29.05.1957 - V ZR 285/56
    Da aber eine amtliche Auskunft, der eine dienstliche Äußerung gleichzustellen ist, nicht nur auf Antrag einer Partei sondern auch von Amts wegen eingeholt werden kann (…Baumbach-Lauterbach aaO), bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, wenn das Landgericht die von ihm für wesentlich gehaltene dienstliche Äußerung des Konsulatssekretärs Sc., zumal da sie von dem Konsul Dr. K. veranlaßt wurde, dieser in seiner eigenen dienstlichen Äußerung ausdrücklich Bezug auf sie genommen und sie mit dieser zusammen eingereicht hatte, wie eine von ihm eingeholte dienstliche Äußerung behandelt und verwertet hat (vgl. auch RGSt 19, 264 zu § 256 StPO;… Schwarz StPO 19. Aufl § 256 Bem. B;… Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl § 256 Bem. 3 b).
  • RG, 12.04.1935 - VII 378/34

    Zur Anwendung des § 529 ZPO.

    Auszug aus BGH, 29.05.1957 - V ZR 285/56
    Der wiederholte Beweisantrag hätte nach § 529 Abs. 2 Satz 2 ZPO von dem Berufungsgericht zudem nur dann zugelassen werden dürfen, wenn das Berufungsgericht die für ihn sprechende Vermutung der Verschleppungsabsicht als widerlegt angesehen hätte (BGH NJW 1951, 358; RGZ 147, 303).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um …

    Zu einem solchen Zurückgreifen auf den Wissensstand einer Behörde ist das Gericht auch ohne Antrag einer Partei befugt (BGH Urteil vom 29. Mai 1957 - V ZR 285/56 - LM ZPO § 257 b a.F. Nr. 4;… vgl. auch Zöller-Stephan ZPO 14. Aufl. § 273 Rdn. 7).
  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 191/76

    Wiederholung nicht bewiesener ehrverletzender Verdächtigungen

    Obwohl das Gesetz insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist allgemein anerkannt, daß amtliche Auskünfte von Behörden als Beweismittel im Prozeß zulässig sind (BGH Urteil vom 29. Mai 1957 - V ZR 285/56 - LM ZPO § 272 b Nr. 4; vom 27. November 1963 - V ZR 6/62 - LM ZPO § 402 Nr. 16; vom 12. Januar 1976 - VIII ZR 273/74 = BB 1976, 480).
  • BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 273/74

    Beweis des Bestehens eines Handelsbrauches - Ansehung des Ortes als einen …

    Sie ist ein zulässiges Beweismittel und stellt hier ihrem Inhalt nach ein Sachverständigengutachten der Behörde dar (…BGH Urt. v. 27. November 1963 - V ZR 6/62 = WM 1964, 202/204; v. 29. Mai 1957 - V ZR 285/56 = WM 1957, 1193/1196;… Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. Anm. I 7 zu § 404).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 33/65

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Streit über die gesellschaftliche …

    Der Beurteilung des Revisionsgerichts ist aber die Frage nicht entzogen, ob eine Verzögerung im Sinne des Gesetzes eingetreten wäre (BGH Urteil vom 11. November 1954 - III ZR 100/53 - LM § 272 b ZPO Nr. 2; Urteil vom 29. Mai 1957 - V ZR 285/56 - LM § 272 b ZPO Nr. 4).
  • BGH, 01.10.1959 - VII ZR 146/58

    Rechtsmittel

    Daß nur nach Zurückweisung eines Beweisantrags durch das erstinstanzliche Gericht dieser durch eine allgemeine Bezugnahme in der Berufungsbegründung nicht als wiederholt angesehen werden könnte, hat der V. Zivilsenat in seinem von der Revision angeführten Urteil (vom 29. Mai 1957 - V ZR 285/56) nicht ausgesprochen.
  • BGH, 23.09.1964 - V ZR 79/63

    Rechtsmittel

    Sie stellt aber dieser gegenüber ein selbständiges Beweismittel dar (vgl. Urteil des Senats vom 29. Mai 1957, V ZR 285/56, LM § 272 b ZPO Nr. 4 mit weiteren Nachweisen), so daß es eines besonderen Antrags der Partei bedarf, die von ihm Gebrauch machen will.
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