Rechtsprechung
| BGH, 09.02.1951 - V ZR 29/50 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,1161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 309
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- RG, 11.11.1932 - VII 235/32
Zucker II - § 934 BGB
Auszug aus BGH, 09.02.1951 - V ZR 29/50
Angesichts dessen hatte das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Revision auch keine Veranlassung zur Vornahme einer Prüfung, ob etwa die Vollmacht durch den im Bereich des Vertretenen entstandenen Rechtsschein der Vollmacht ersetzt worden ist, den dieser im Interesse der Rechtssicherheit - nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 117, 165; 118, 240; 133, 100; 138, 265; 145, 155; 170, 284) - gegen sich gelten lassen müsste. - RG, 18.09.1934 - II 95/34
Haftet, wenn der Vertrag über die Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft …
Auszug aus BGH, 09.02.1951 - V ZR 29/50
Angesichts dessen hatte das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Revision auch keine Veranlassung zur Vornahme einer Prüfung, ob etwa die Vollmacht durch den im Bereich des Vertretenen entstandenen Rechtsschein der Vollmacht ersetzt worden ist, den dieser im Interesse der Rechtssicherheit - nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 117, 165; 118, 240; 133, 100; 138, 265; 145, 155; 170, 284) - gegen sich gelten lassen müsste.
- BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57
Ausländischer Fiskus im Prozeß
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.12.1953 - IV ZR 39/53
Rechtsmittel
Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 9. Februar 1951 V ZR 29/50 (LM Nr. 1 zu § 1357) ausgesprochen hat, kann die Rücksichtnahme auf die besonderen Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse zu einer Erweiterung des häuslichen Wirkungskreises der Ehefrau führen. - BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52
Rechtsmittel
Es ist aber daran festzuhalten, daß die Schlüsselgewalt sich auch dann noch innerhalb des häuslichen Wirkungskreises der Frau halten musste und daß Verträge, die die ganze Berufstätigkeit des Mannes berühren und ihn auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus festlegen, nicht darunter fallen (BGH vom 9. Februar 1951, V ZR 29/50 in NJW 1951, 309; vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 in RechtdLandw 1951, 234 = MDR 1951, 605; OGH in NJW 1950, 307; OLG Kiel in NJW 1949, 150; OLG Hamburg in NJW 1953, 991).
- BGH, 14.12.1951 - V ZR 44/50 Ihr gegenüber versage auch die Grundsätze über den Rechtsschein der Vollmacht (vgl. BGH Urt. v. 9.2.1951 - V ZR 29/50).
- BGH, 12.06.1951 - V BLw 59/50
Rechtsmittel
Diese Erwägungen des Beschwerdegerichts geben zu rechtlichen Bedenken keinen Anlass; sie stehen mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. Urteil vom 2.11.1949, MDR 1950, 153/54 = NJW 1950, 307) und des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9.2.1951, V ZR 29/50; NJW 1951, 309 Nr. 3) im Einklang und werden auch von der Rechtsbeschwerde nicht angefochten. - BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50
Rechtsmittel
Diese Erwägungen des Beschwerdegerichts geben zu rechtlichen Bedenken keinen Anlass; sie stehen mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. Urteil vom 2.11.1949, MDR 1950, 153/54 = NJW 1950, 307) und des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9.2.1951, V ZR 29/50; NJW 1951, 309 Nr. 3) im Einklang und werden auch von der Rechtsbeschwerde nicht angefochten. - BGH, 10.07.1953 - V ZR 60/52
Rechtsmittel
Der Revision ist zuzugeben, daß die Ausführungen des Berufungsurteils nur den Fall im Auge haben, daß die Beklagte ein Auftreten des L. als ihr Bevollmächtigter gekannt und geduldet hat, also den Fall einer stillschweigenden Bevollmächtigung, daß sie dagegen dem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 133, 97 [100]; 138, 265 [269]; 145, 155; 162, 128 [147]; 170, 281) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 11; NJW 1951, 309; ebenso das zur Aufnahme in das Nachschlagewerk bestimmte Urteil des I. Zivilsenats vom 10. März 1953 - I ZR 76/52 -) anerkannten Rechtssatz nicht Rechnung tragen, das nach Treu und Glauben auch der zu vertretende Rechtsschein einer Vollmacht eine Verpflichtung durch das rechtsgeschäftliche Handeln eines anderen zu begründen vermag. - BGH, 30.06.1953 - I ZR 84/52
Rechtsmittel
Die in der genannten Vorschrift geregelte Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf den häuslichen Wirkungskreis und hat auch durch die besonderen Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse keine Erweiterung erfahren, insbesondere auch nicht für Geschäfte für den abwesenden Ehemann, durch deren Vornahme dessen Existenz entscheidend getroffen wird (vgl. Urteil BGH vom 9. Februar 1951 - V ZR 29/50 -).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.