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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1923
BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73 (https://dejure.org/1974,1923)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1974 - V ZR 30/73 (https://dejure.org/1974,1923)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1974 - V ZR 30/73 (https://dejure.org/1974,1923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Erklärung über die Abtretung einer Grundschuld - Heranziehung von Umständen, die den Vertragsbeteiligten bekannt sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 1009
  • DNotZ 1975, 551
  • WM 1974, 905
  • DB 1974, 1667
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68

    Anspruch auf Erlösherausgabe aus der Versteigerung eines Hausgrundstücks - …

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73
    Zur Auslegung der schriftlichen Abtretungserklärung als Teil eines dinglichen Rechtsgeschäfts, das zum Liegenschaftsrecht gehöre, dürfe nicht auf Umstände zurückgegriffen werden, die außerhalb der Urkunde lägen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar seien (Hinweis auf BGH MDR 1969, 564).

    Der Senat hat zu der Frage, inwieweit bei der Auslegung einer Abtretungserklärung auf Umstände zurückgegriffen werden darf, die außerhalb der Urkunde liegen, schon im Urteil vom 28. März 1969 (MDR 1969, 564 = WM 1969, 863, 865 rechts) Stellung genommen.

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73
    Abgesehen davon genügte eine Bezugnahme auf den Brief deshalb nicht, weil sich ein Teil der erforderlichen schriftlichen Erklärung nur aus dem Brief entnehmen ließe und beide Urkunden nicht zu einer einheitlichen Urkunde zusammengefaßt sind (vgl. BGHZ 40, 255, 262;… Palandt/Heinrichs BGB 33. Aufl., § 126 Anm. 2 a mit Nachweisen).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69

    Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines …

    Auszug aus BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73
    Ob eine formbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung in einer Urkunde ausreichenden Ausdruck gefunden hat, ergibt sich aus dem Zweck der Formvorschrift (vgl. BGHZ 57, 53, 57).
  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 240/90

    Auslegung schriftlicher Erklärung zur Grundschuldabtretung

    Dies scheitert schon daran, daß zur Auslegung einer schriftlichen Abtretungserklärung im Sinne des § 1154 Abs. 1 BGB auf Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht jedem Leser ohne weiteres erkennbar sind, nicht zurückgegriffen werden darf (BGH, Urteil vom 28. März 1969 - V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865; BGH, Urteil vom 5. Juli 1974 - V ZR 30/73, WM 1974, 905).
  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld; …

    Das Berufungsgericht hält unter Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 28. März 1969, V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865 und vom 5. Juli 1974, V ZR 30/73, WM 1974, 905 die Grundschuldabtretung für unwirksam und meint, daß in der Abtretungserklärung vom 11. März 1983 mit der pauschalen Bezeichnung "Bauherrengemeinschaft W-straße in K, vertreten durch... " die Abtretungsempfänger nicht bestimmt genug bezeichnet seien und zur Auslegung der Abtretungserklärung nicht auf Umstände zurückgegriffen werden dürfe, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
  • LG Düsseldorf, 21.05.2012 - 15 O 235/10

    Kein Anspruch aus Insolvenzanfechtung bei Abtretung einer Briefgrundschuld an …

    Auf Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht jedem Leser ohne weiteres erkennbar sind, darf dabei nicht zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1991 - XI ZR 240/90, WM 1991, 1872, 1873; BGH, Urteil vom 05.07.1974 - V ZR 30/73, WM 1974, 905;… ferner RGRK/Mattern, BGB, 12. Aufl., § 1154 Rn. 16;… Soergel/Konzen, BGB, 2001, § 1154 Rn. 10;… Erman/F. Wenzel, BGB, 11. Aufl., § 1154 Rn. 4).

    Dies gilt auch für eine Willenserklärung oder Willensrichtung der Beteiligten, die in der Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat (BGH, Urteil vom 05.07.1974 - V ZR 30/73, WM 1974, 905; BGH, Urteil vom 24.09.1991 - XI ZR 240/90, WM 1991, 1872, 1873).

  • BGH, 21.11.1975 - V ZR 237/73

    Anspruch auf Verlegung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Verlangen einer …

    Ein Feststellungsbegehren ist aber trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage dann zulässig, wenn es nach den Besonderheiten des Falles zu einer abschließenden oder prozeßökonomisch sinnvollen Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten führt (BGH WM 74, 905, 906), so, wenn die Leistungsklage nur wegen einzelner Ansprüche erhoben werden könnte und neben diesen bezifferbaren Ansprüchen solche behauptet werden, deren Berechnung zur Zeit nicht möglich oder untunlich ist, weil die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist oder wenn Ansprüche hinzukommen, die sich erst in der Zukunft verwirklichen sollen.
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