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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2000 - V ZR 421/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2912
BGH, 29.09.2000 - V ZR 421/99 (https://dejure.org/2000,2912)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2000 - V ZR 421/99 (https://dejure.org/2000,2912)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 (https://dejure.org/2000,2912)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    SachenRBerG § 31 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 38 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 Abs. 1 SachenRBerG
    Sachenrechtsbereinigung/Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgebäuden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 Abs. 1 SachenRBerG
    Sachenrechtsbereinigung/Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgebäuden

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 145
  • NJ 2001, 146
  • WM 2000, 2513
  • WM 2001, 2513
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 270/01

    Erhebung der Einrede geringer Nutzungsdauer

    b) Für Fälle geringer Restnutzungsdauer ist durch § 31 SachenRBerG zugunsten des Grundstückseigentümers eine echte Einrede eröffnet (…vgl. Vossius, aaO, § 31 Rdn. 1; auch Senat, Urt. v. 29. September 2000, V ZR 421/99, WM 2000, 2513, 2514).

    Das Berufungsgericht nimmt selbst an, daß die Beklagte entsprechend dem von ihr eingeholten Privatgutachten des Sachverständigen S. eine - insoweit zutreffend nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben (…vgl. Wilhelms, in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, aaO, § 31 Rdn. 8;… Knauber, RVI, § 31 SachenRBerG Rdn. 8;… Eickmann/Rothe, aaO, § 31 Rdn. 10; Senat, Urt. v. 29. September 2000, aaO, 2515) ermittelte - verbleibende Nutzungsdauer bis 2002 vorgetragen hat.

    Hieraus folgt eine Restnutzungsdauer des Gebäudes von weniger als 25 Jahren, obwohl zu dem nach § 31 Abs. 1 SachenRBerG maßgeblichen Zeitpunkt der Geltendmachung des Ankaufsrechts (vgl. Senat, Urt. v. 29. September 2000, aaO, 2514) am 28. Mai 1995 das Gebäude noch von der Mieterin genutzt und daher in einem besseren Unterhaltungszustand gewesen sein dürfte.

  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15

    Abfindungsgestaltung; Abfindungszusicherung; Beurteilungszeitpunkt; …

    Nachdem die Beigeladene dem Kläger im Jahr 1995 vergeblich ein Angebot zum Ankauf dieser Grundstücksflächen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterbreitet hatte, machte sie ihr Begehren ohne Erfolg gerichtlich geltend; ihre Revision wies der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 - zurück.

    Rn. 14 a) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 - (RdL 2001, 83) einen zivilrechtlichen Anspruch der Beigeladenen auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gegen den Kläger des vorliegenden Rechtsstreits wegen der seinerzeit geringen Restnutzungsdauer der im Gebäudeeigentum der Beigeladenen stehenden baulichen Anlage verneint.

    Sie zielt darauf, den Sachenrechtsbereinigungsanspruch nur denjenigen Anspruchstellern zu gewähren, deren Gebäude mit längerer Restnutzungsdauer eine dingliche Absicherung rechtfertigen, aber nicht denjenigen, die sich erst durch spätere Investitionen in die Vorteile der Sachenrechtsbereinigung quasi einzukaufen (BGH, Urteil vom 29. September 2000 - V ZR 421/99 - RdL 2001, 83 ).

  • OVG Thüringen, 28.09.2015 - 7 F 618/12

    Abfindungszusicherung im Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Boden- und …

    Sie hatte sich in der Vergangenheit vergeblich um einen Ankauf der für ihre Anlagen benötigten Flächen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bemüht; ihre Revision gegen das eine entsprechende Klage abweisende Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts wies der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 29.09.2000 - V ZR 421/99 - zurück.

    Rn. 11 Vor dem Hintergrund der zivilrechtlich erstrittenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2000 - V ZR 421/99 -, die zwischen den Beteiligten bindend sei, stehe unzweifelhaft fest, dass die Rechtvorgängerin wie auch die Rechtsnachfolgerin der Bäuerlichen Aktiengesellschaft G... hinsichtlich seiner Grundstücke nicht ankaufsberechtigt sei und er zu Recht die Einrede der geringen Restnutzungsdauer erhoben habe.

    Rn. 29 Dem steht nicht das rechtskräftige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2000 - V ZR 421/99 - (veröffentlicht u. a. in juris) entgegen, durch das ein Ankaufsrecht der Beigeladenen als Gebäudeeigentümerin nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Hinblick auf die geringe Restnutzungsdauer der Gebäude verneint worden ist.

  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 239/00

    Festlegung der Grundstücksfläche im Verfahren nach § 108 SachenRBerG

    a) Mit der Feststellungsklage nach § 108 SachenRBerG kann keine Festlegung der von der Ankaufsberechtigung erfaßten Grundstücksfläche verlangt werden (Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, Umdruck S. 11; OLG Jena, OLG Report 2000, 121 [rechtskräftig durch Senatsurt. v. 29. September 2000, V ZR 421/99, WM 2000, 2513]; OLG Naumburg, OLG Report 2000, 217;… Purps/Krauss, Sachenrechtsbereinigung nach Anspruchsgrundlagen, IV Rdn. 191;… Tropf, in: Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG, § 108 Rdn. 8;… a.A. von Falkenhayn, RVI Bd. III, § 108 SachenRBerG, Rdn. 3;… Vossius, SachenRBerG, 2. Aufl., § 108 Rdn. 8).
  • OVG Sachsen, 19.11.2010 - F 7 C 33/08

    Wertermittlung, Restnutzungsdauer, Wertermittlungsstichtag, Halbteilungsgrundsatz

    Der Stichtag 8.7.1994 findet seine Grundlage in der entsprechenden Anwendung von § 31 SachenRBerG, wonach der Zeitpunkt maßgeblich ist, "in dem der Nutzer Ansprüche (…) geltend macht" (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.2000, ZOV 2001, 35).
  • OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01

    Berechtigung zum Grundstücksankauf nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz …

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