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| BGH, 21.12.1956 - V ZR 43/55 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 43/55
Wird ein Senatsvorsitzender zur Dienstleistung in einem ändern Dienstbereich abgeordnet, so muß die Dauer der Verhinderung zunächst auf einige - etwa drei - Monate festgesetzt und nach Ablauf dieser Zeitspanne von der Verwaltungsbehörde endgültig die Dauer der Abordnung bestimmt werden, so daß dem Präsidium des Gerichts eine klare Entscheidung darüber möglich wird, ob noch weiterhin von einer bloß vorübergehenden Verhinderung gesprochen werden kann oder eine Änderung der Geschäftsverteilung vorgenommen werden muß (BGHZ 16, 254 [256]).Der IV. Zivilsenat hat sie in seiner Entscheidung BGHZ 16, 254 zwar grundsätzlich auf äußerstenfalls etwa drei Monate abgegrenzt.
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 43/55
Offensichtliche oder grobe Mängel des Gutachtens, die zur Einholung eines weiteren Gutachtens genötigt hätten (Lindenmaier-Möhring § 739 ZPO Nr. 2 = MDR 1953, 605), sind entgegen der Auffassung der Revision nicht zu erkennen. - BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 43/55
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden eines Senats durch einen Oberlandesgerichtsrat immer nur eine vorübergehende und aushilfsweise sein, also nicht dauernd und für unbestimmte, unabsehbare Zeit geschehen darf (BGHZ 10, 130 [133]; 15, 140). - BGH, 11.03.1952 - V BLw 28/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 43/55
Die Parteien führten in der Folgezeit über die Gültigkeit dieser Kündigung im landwirtschaftlichen Verfahren einen Rechtsstreit, der mit der Entscheidung des Senats vom 11. Mai 1952 V BLw 28/51 endete, worin festgestellt wurde, daß ein Pachtverhältnis zwischen den Parteien nicht zustande gekommen war. - BGH, 14.03.1956 - IV ZR 231/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZR 43/55
Auch die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 14. März 1956 IV ZR 231/55 stützt die Auffassung der Revision nicht.
- BGH, 28.09.1960 - V ZR 196/58
Rechtsmittel
Deshalb bestand für die Versammlung der Präsidenten des Oberlandesgerichts die Verpflichtung, nach angemessener Zeit zu prüfen, ob mit einer baldigen Dienstaufnahme des Oberlandesgerichtspräsidenten gerechnet werden könne, und gegebenenfalls gemäß § 63 Abs. 2 GVG den Vorsitz im 1. Zivilsenat neu zu regeln, (BGHZ 20, 254 [BGH 09.04.1956 - II ZR 135/55]; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1956, V ZR 43/55).
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