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| BGH, 05.11.1958 - V ZR 48/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 150 (Ls.)
- MDR 1959, 117
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
Einfuhr in französische Zone
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 48/57
Die Besatzungsmacht war nicht gehindert, die Erfüllung ihr obliegender hoheitlicher Aufgaben durch privatrechtliche Abmachungen mit der Beklagten in die Wege zu leiten (vgl. BGHZ 17, 317, 321, ferner für das deutsche Recht Urteil des Senats V ZR 220/55 vom 25. September 1957, NJW 1957, 1761). - BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 48/57
In den Fällen des Art. 3 AHKG Nr. 13 war aber, worauf es hier entscheidend ankommt, die deutsche Gerichtsbarkeit als solche nicht ausgeschlossen (BGHZ 4, 389, 394). - BGH, 25.09.1957 - V ZR 220/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 48/57
Die Besatzungsmacht war nicht gehindert, die Erfüllung ihr obliegender hoheitlicher Aufgaben durch privatrechtliche Abmachungen mit der Beklagten in die Wege zu leiten (vgl. BGHZ 17, 317, 321, ferner für das deutsche Recht Urteil des Senats V ZR 220/55 vom 25. September 1957, NJW 1957, 1761). - BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1958 - V ZR 48/57
Die Auslegung des Art. 2 b des Gesetzes Nr. 13 steht den deutschen Gerichten zu (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1958 IV ZR 341/57 WM 1958, 1008).
- BGH, 20.12.1960 - VI ZR 198/59
Anforderungen an das Vorliegen der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - …
In einem Falle, in dem es bei Durchführung eines Vertrages der Besatzungsmacht mit einem deutschen Unternehmer über die Entschärfung von Munition und Sprengkörpern zu einer Explosion gekommen war, ist ein Ausschluß deutscher Gerichtsbarkeit für den Anspruch des Geschädigten gegen den Unternehmer auf Ersatz des entstandenen Schadens weiter mit der Begründung verneint worden, daß der Beklagte nur auf Grund eines Werkvertrages privatrechtlicher Natur tätig geworden sei, nicht aber etwa auf Grund eines Befehls oder einer hoheitlichen Anordnung der Besatzungsmacht, die deren Ansehen oder Sicherheit hätte berühren können(Urteil vom 5. November 1958 - V ZR 48/57 - in LM Nr. 3 zu Art. 2 AHKG 13). - BGH, 16.12.1958 - VIII ZR 136/57
Rechtsmittel
Ob diese Exemtion auch dann bestanden hat, wenn Pflichten einer juristischen oder natürlichen Person für die Alliierten Streitkräfte durch Beschlagnahme oder Requisitionsbescheid begründet worden waren, ist zweifelhaft (vgl. zur Auslegung des Begriffs "Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten" Schmoller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechts § 38 S. 14 ff; Maier, NJW 1955, 894, 897 letzter Absatz;… Maier/Tobler, Das Deutsche Bundesrecht a.a.O.; BGH Urt. v. 5. November 1958 - V ZR 48/57 - und Urteil des erkennenden Senats vom heutigen. Tage - VIII ZR 130/57 -).
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