Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1970 - V ZR 58/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beurteilung einer vertraglichen Vereinbarung nach deutschem Recht - Auslegung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Voraussetzungen eines deklaratorischen Anerkenntnisses - Beobachtung der Gesetze des Orts, an dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde - Abgabe einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 320
- MDR 1971, 120
- DB 1971, 2402
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66
Verkauf eines ausländischen Grundstücks
Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 58/67
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich das Schuldstatut in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien richtet (BGHZ 52, 239, 241 [BGH 04.07.1969 - V ZR 69/66] mit Nachweisen). - BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 58/67
Bezüglich der Voraussetzungen eines deklaratorischen Anerkenntnisses geht das Berufungsgericht (in Anlehnung an BGH NJW 1963, 2316; vgl. auch Wilken AcP 163, 197) davon aus, daß das Anerkenntnis nicht notwendig eine unumstritten bestehende Forderung voraussetzt, daß es vielmehr genügt, daß eine solche dem Grunde nach nicht völlig ausgeschlossen ist.
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 150/87
Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung
Das Schuldstatut richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien (BGHZ 52, 239, 241 m.w.Nachw.; BGH Urteil vom 30. Oktober 1970 - V ZR 58/67 - WM 1970, 1454, 1455). - OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4121/96
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Anwendbarkeit nationalen Rechts
So hat der BGH anerkannt, daß aus einer Ortsangabe in der über ein Anerkenntnis erstellten Urkunde auf den Parteiwillen geschlossen werden kann, das Anerkenntnis dem Recht des Landes zu unterstellen, in dem der betreffende Ort liegt (BGH NJW 71, 320). - BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76
Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der …
Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, daß es für die einwendungsabschneidende Wirkung eines bestätigenden Schuldanerkenntnisses genüge, wenn das Bestehen der anerkannten Forderung (und ihre Innehabung durch die Klägerin) nicht völlig ausgeschlossen ist (Hinweis auf BGH Urt. v. 30. Oktober 1970, V ZR 58/67, NJW 1971, 320). - BGH, 29.10.1975 - IV ZR 44/74
Wirksamkeit des Versprechens einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision - …
Denn das deklaratorische Schuldanerkenntnis kann gerade auch die Bedeutung haben, daß ein nur möglicherweise bestehendes Schuldverhältnis als tatsächlich bestehend bestätigt, also auch Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten über den Grund des Anspruchs ein Ende bereitet wird (BGH NJW 1963, 2316; 1971, 320; Reinicke NJW 1970, 885, 886).
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