Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1976 - V ZR 61/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Veräußerung von Wohnhochhäusern auf einem Erbbaugrundstück im Wege der Gewährung von Wohnungserbbaurechten an den Einzelwohnungen durch den Bauträger - Anspruch der Wohnungserbbauberechtigten auf Bereitstellung und Finanzierung einer Hausmeisterwohnung sowie eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1976, 1012
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 16.01.1976 - V ZR 61/74
Wäre der Vertrag so zu verstehen, so wären, weil die in einem Formularvertrag enthaltene Klausel dann von der Veräußererseite einseitig unter Ausrichtung allein auf ihre Interessen und in erheblicher Abweichung vom gesetzlichen Leitbild der Gewährleistung festgelegt wäre, gegen ihre Rechtswirksamkeit Bedenken zu erheben (vgl. Senatsurteil BGHZ 62, 251, 253).
- BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77
Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …
Formularverträge, die - wie hier - einen Komplex umfangreicher vorformulierter Klauseln enthalten, angesichts derer der Vertragsgegner sich entscheiden muß, ob er sie uneingeschränkt annehmen will, unterstehen den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Regeln (BGHZ 62, 251, 253; 63, 238, 239; BGH NJW 1969, 230, 232; 1974, 849, 850; BGH Urteil vom 16. Januar 1976 - V ZR 61/74 = WM 1976, 349, 350). - OLG Celle, 13.12.1977 - 4 U (Baul) 125/77
Rückeinweisung ; Teilfläche eines Flurstücks; Besitzeinweisungsverfahren; …
Der Fehler, der in dem Wegfall einer Voraussetzung der Widmung liegt, mag aus der Sicht des Eigentümers erhebliches Gewicht haben (vgl. Zippelius, DÖV 1958, 838/845), jedoch darf das öffentliche Interesse am Fortbestand auch der fehlerhaften Widmung im Hinblick auf ihre Wirkungen für Dritte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1967 - V ZR 61/74, BGHZ 48, 239).
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